Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb war nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zulässig.
Nach dieser Norm darf ein öffentlicher Auftraggeber Aufträge im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten sowie erhebliche Schnittstellenrisiken des Gesamtsystems mit sich bringen würde.
Im vorliegenden Fall stellte die Lieferung des DC-Kabelmodells eine zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers dar, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt war. Die OPAL-RT Germany GmbH (OPAL-RT) hatte bereits die bei der UniBw M vorhandene Infrastruktur, bestehend aus Netzsimulators/Rapid Control Prototyping (RCP)-Systems geliefert. Dieses System sollte nun zu einem Hardware-in-the-Loop (HiL)-System ausgebaut und erweitert werden. Hierfür mussten bereits Regelungs- und Steuerungsverfahren auf dem existierenden Netzsimulators/RCP-Systems mit den dazugehörigen Software-Tools implementiert und in Echtzeit getestet werden.
Ein Wechsel des Unternehmens hätte dazu geführt, dass die UniBw M eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen hätte kaufen müssen, was wiederum unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten aufgrund erheblicher Schnittstellenrisiken und fehlenden Know-hows zur Folge gehabt hätte. Insbesondere konnte OPAL-RT als einziges Unternehmen ein DC-Kabelmodell für die Erweiterung des Niederspannungsmodellnetz liefern, das mit dem bereits bestehenden System sicher kompatibel ist. Der Auftragnehmer sollte die vorhandene Infrastruktur zu einem Hardware-in-the-Loop (HiL)-System ausbauen und erweitern. Hierfür musste er bereits Regelungs- und Steuerungsverfahren auf dem existierenden Netzsimulators/RCP-Systems mit den dazugehörigen Software-Tools implementieren und in Echtzeit testen. Die Nachbildung der Gleichstromkabelverbindungen inklusive DC-Schaltanlagen zwischen den MMCs sollte mithilfe von kaskadierten Pi-Line-Boxen und DC-Node-Boxen erfolgen. Da andere Module von einem dritten Hersteller andere technische Merkmale als die im System bestehenden aufgewiesen hätten, hätte dies unverhältnismäßige technische Komplikationen zur Folge gehabt und der Gebrauchszweck wäre vereitelt worden. Um die vorhandene Software weiterhin verwenden zu können und die Kompatibilität der für die Erweiterung notwendigen Komponenten zu der Bestandsanlage - Netzsimulator/RCP-System - zu gewährleisten, war die UniBw M zwingend auf die Geräte/Komponenten des Herstellers OPAL-RT angewiesen. Die Implementierung der vorhandenen Regelungs- und Steuerungsverfahren mittels fremder Software-Tools sowie die Beschaffung eines RCP-Systems eines anderen Herstellers zur Steuerung der LVMG-Komponenten hätte zusätzliche Schnittstellenentwicklungen, umfangreiche Anpassungen sowie ein erhöhtes Betriebs- und Störungsrisiko verursacht.
Die Laufzeit übersteigt in Bezug auf die Lieferung und Inbetriebnahme des DC-Kabelmodells für das Niederspannungsmodellnetz die in § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV genannte Laufzeit in Höhe von drei Jahren nicht. Es handelt sich bei der Lieferung und Inbetriebnahme des DC-Kabelmodells gerade um keinen Dauerauftrag, sondern vielmehr um einen einfachen Lieferauftrag. Auch die Unterstützung der Integration der Module in das bestehende System übersteigt die in § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV genannte Laufzeit in Höhe von drei Jahren nicht.