Die Stadt Mettmann beabsichtigte, die Bereitstellung und Ausstattung des Rettungsdienstes der Stadt Mettmann mit Dienst- und Schutzkleidung inklusive Serviceleistungen zu vergeben. Die Serviceleistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung eines Wäscheaufbewahrungssystems, den Erhalt der Einsatzfähigkeit und die Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung.
Der Auftragnehmer muss den Rettungsdienst der Stadt Mettmann mit einer repräsentativen Dienst- und Schutzkleidung ausstatten (ca. 170 Sätze an Dienstkleidung (Hard- und Softshelljacke und Hose) pro Woche). Innerhalb der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer die Dienst- und Schutzkleidung in einem für den Rettungsdienst geeigneten Zustand erhalten. Ein einheitliches, ordentliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter ist innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten.
Die Dienstkleidung des Eigenbestands des Rettungsdienstes der Stadt Mettmann muss der Auftragnehmer zu den Restwerten übernehmen und in den Pool der zu reinigenden und bereitzustellenden Wäsche aufnehmen.
Um die Passform und die Ausführung beurteilen zu können, muss der Bieter auf Anforderung die angebotene Bekleidung komplett oder in Teilen als Muster zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Qualitätskriterium - Reaktionszeiten
Qualitätskriterium - zusätzliche Serviceleistungen
Preis
Der Auftraggeber hat das Vergabeverfahren aufgehoben. Die Entscheidung beruht auf dem Umstand, dass keine einheitliche Kalkulationsgrundlage herangezogen werden konnte. Der Auftraggeber entschied daher, den Beschaffungsbedarf neu zu bewerten. Der Auftraggeber wird das Verfahren neu aufsetzen.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB sowie, da es sich hier um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.