Damit Gelsenkirchen weiterhin eine sehr gute Betreuung von Kindern im Vorschulalter und kommunale Infrastruktur bieten kann, wird mit der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE) nun ein besonderer Fokus auf die Planung, Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Bildungsbauten, Kindertageseinrichtungen und dem gesamten kommunalen Hochbau gelegt. Sie wurde 2024 als 100%-ige Tochter im Konzern Stadt gegründet.
Als interne Dienstleisterin der Stadt baut die GE für das städtische Eigentum und auf entwickelten Flächen der Kommune. Die GE steigt ab den ersten Machbarkeitsstudien in den Prozess ein, liefert Konzeptions- und Planungsleistungen, lässt ihre Vorhaben durch den Bauausschuss freigeben und trägt dann Sorge für die Realisierung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte in der Küppersbuschstr. 1a in 45883 Gelsenkirchen als Holz-Beton-Hybridbau einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenanlagen zu vergeben.
Derzeit liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind alle erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung der Kindertagesstätte.
Die Bruttogrundfläche beträgt 1.623 m², wovon ca. 887 m² auf die Nutzfläche entfallen. Auf dem Gelände befindet sich aktuell das Bestandsgebäude einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung, das aufgrund von Wasserschäden bereits leer steht und vom Auftraggeber abgerissen wird. Die Abrissarbeiten sind nicht Teil dieses Auftrags. Eine Übergangs- bzw. Interimslösung ist nicht erforderlich.
Die bisherige Planung sieht vor, die Gruppenräume in hausähnlichen Einheiten zu organisieren, die sich zu einem hofartig angelegten Ensemble verbinden. Um eine ausreichende Anzahl an Gruppen unterzubringen und dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, ist die Kindertagesstätte als zweigeschossiger Baukörper geplant.
Nach dem aktuellen Zeitplan ist die Einreichung des Bauantrags für das 3. Quartal 2027 und die Fertigstellung der Kindertagesstätte zu Beginn des KiTa-Jahres 2029/2030 im August 2029 vorgesehen.
Für die Kindertagesstätte liegt ein Raumprogramm vor. Das Raumprogramm basiert auf folgenden Gruppenstrukturen: Gruppentyp I (2 - 6 Jahre, 20 Kinder) 2-fach, Gruppentyp II (0 - 3 Jahre, 10 Kinder) 2-fach, Gruppentyp III (3 - 6 Jahre, 25 Kinder) 1-fach.
Je Gruppentyp ist ein
- Gruppenraum (jeweils ca. 45 m²),
- Nebenraum (jeweils ca. 18 - 24 m²),
- Schlafraum (jeweils ca. 18 - 24 m²; außer bei Gruppentyp III),
- Abstellraum (jeweils ca. 6 m²),
- WC/Wickeln (jeweils ca. 12 m²) und
- Differenzierungsraum (ca. 20 - 30 m²; nur bei Gruppentyp III)
vorgesehen.
Neben diesen Räumen umfasst das Raumprogramm übergeordnete Funktionsbereiche wie unter anderem einen Mehrzweckraum, einen Geräteraum, eine Küche sowie ein Leitungsbüro und einen Personalraum.
Bei der Planung sind im Bereich der Außen- und Freianlagen eine abwechslungsreiche Spiellandschaft mit vielfältigen Bewegungs- und Erfahrungsräumen sowie ein extensiv begrüntes Dach und ein intensiv begrüntes Dach mit Dachgarten zu berücksichtigen; die Dachbegrünungen sollen zur ökologischen Aufwertung beitragen und Regenwasser zurückhalten.
Weitere Einzelheiten sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Der Totalübernehmervertrag sieht eine stufenweise Beauftragung des Auftragnehmers vor. Die Stufe 1 soll alle Leistungen zur Erlangung einer Baugenehmigung umfassen, die Stufe 2 alle weiteren Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung (ab LPH 5 HOAI sowie den Bau).
Die Leistungen werden zu einem Pauschalfestpreis vergeben.
Bei der Planung ist das Building Information Modeling (BIM-Methode) anzuwenden. Weitere Details dazu teilt der Auftraggeber nach Ende des Teilnahmewettbewerbs mit.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen.
Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Der Auftraggeber bündelt die Nutzeranforderungen und ist für den Auftragnehmer der alleinige Ansprechpartner. Auch während der Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.