Cateringleistungen Schauinsland-Reisen-Arena Duisburg
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.08.2025
21.08.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Duisburger Stadionmanagement GmbH
DE 362943089
Tiergartenstraße 24-26
47053
Duisburg
Deutschland
DEA12
stadion@gebag.de
0203 6004342

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
0221 1473045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55400000-4
55320000-9
79952000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Catering- und Bewirtschaftungskonzession für die "Schauinsland-Reisen-Arena" in Duisburg. Der Konzessionsnehmer muss zu Beginn des Konzessionszeitraums unter anderem in ein Mehrwegbechersystem, ein bargeldloses Kassensystem sowie in die Ausstattung der Kioske, Küchen und der gastronomischen Infrastruktur in den Hospitality-Bereichen investieren. Die Konzession berechtigt ihn, während der Veranstaltungen in der "Schauinsland-Reisen-Arena" auf eigene Rechnung Speisen und Getränke anzubieten. Die Laufzeit der Konzession beträgt 10 Jahre. Der Auftraggeber verwendet dieses Bekanntmachungsformular in Ermangelung eines auf die Vergabe von Konzessionsverträgen ausgelegten EU-Bekanntmachungsformulars. Mit der Verwendung des Formulars, der europaweiten Bekanntmachung als solcher oder Angaben, die darin aus technischen Gründen zwingend erforderlich sind, bindet sich der Auftraggeber ausdrücklich nicht selbst. Das Konzessionsvergaberecht (KonzVgV und GWB) finden Anwendung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Cateringleistungen in der "Schauinsland-Reisen-Arena", Margaretenstraße 5-7, 47055 Duisburg. Die Arena wird von der Duisburger Stadionmanagement GmbH (DSM) betrieben. Eigentümer der Arena ist die Stadt Duisburg.

Hauptnutzer der Arena sind der Fußballverein MSV Duisburg und das American Football-Team Rhein Fire.

Gegenstand der Konzession ist die umfassende Erbringung der Cateringleistungen in den GA-Bereichen (Public Catering) sowie in den Hospitality-Bereichen der Arena (VIP-Catering) bei sämtlichen dort stattfindenden Veranstaltungen. Dazu gehört die zielgruppenspezifische Bewirtschaftung der stationären Kioske, der Betrieb mobiler Verkaufseinheiten sowie die Versorgung der Gäste in den 41 Logen und auf den 1.789 Business Seats bei Veranstaltungen des MSV Duisburg und bei Großveranstaltungen wie den Spieltagen von Rhein Fire. Ebenfalls ist die Bewirtschaftung von Dritt- und MICE-Veranstaltungen in den Hospitality-Bereichen Gegenstand der Konzession. Die Konzession berechtigt den Konzessionsnehmer, während der Veranstaltungen in der "Schauinsland-Reisen-Arena" auf eigene Rechnung Speisen und Getränke anzubieten. Zu diesem Zwecke erhält der Konzessionär das Nutzungsrecht an den Catering-Bereichen der "Schauinsland-Reisen-Arena". Der Konzessionär verpflichtet sich, die gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften als auch Vorgaben seitens der Verbände DFB, DFL, UEFA oder FIFA sicherzustellen.

Im Rahmen der Leistungserbringung sind unter anderem Investitionsverpflichtungen in ein Mehrwegbechersystem, ein bargeldloses Kassensystem sowie in die Ausstattung der Kioske, Küchen und der gastronomischen Infrastruktur in den Hospitality-Bereichen zu erfüllen. Die Konzession beinhaltet darüber hinaus die Personalrekrutierung, -organisation, -schulung sowie -entwicklung, die Aufstellung eines Hygienekonzepts nach HACCP-Richtlinien, die Wartung und Instandhaltung der eingebrachten Ausstattungsgegenstände sowie die Entwicklung und Umsetzung eines Nachhaltigkeitskonzepts.

Bei der Leistungserbringung arbeitet der Konzessionär sowohl eng mit der DSM als auch dem MSV Duisburg, Rhein Fire und anderen Nutzern sowie deren Exklusivpartnern und -lieferanten zusammen.

Die Konzessionsabgabe für die Einräumung der Konzession setzt sich aus einem fixen und einem variablen Abgabenanteil zusammen. Der Caterer zahlt für sämtliche ihm zugutekommende Leistungen einen vom Nettoumsatz abhängigen variablen Anteil der Konzessionsabgabe für MSV-, Groß- (u.a. Veranstaltungen von Rhein Fire) und Drittveranstaltungen. Die DSM erhebt auf sämtliche Nettoumsätze aus der gastronomischen Bewirtschaftung von Drittveranstaltungen eine Konzessionsgebühr in Höhe von 10%. Darüber hinaus zahlt der Konzessionsnehmer für die Nutzung der Cateringeinrichtungen, Lager- und Büroflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.605 qm monatlich eine feste Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe wird über die Laufzeit des Vertrages wertgesichert.

Die Laufzeit des Konzessionsvertrages beträgt zehn Jahre, beginnend zum 1. Juli 2026 und endend am 30. Juni 2036.

Zusätzlich wird der obsiegende Bieter eine Drei-Parteien-Vereinbarung über die Bewirtschaftung des VIP-Bereichs mit der MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA und der DSM abschließen. Die Drei-Parteien-Vereinbarung umfasst insbesondere die Ausgestaltung der Cateringkonzeption, der Kostenverteilung und der Preisgestaltung der Bewirtschaftung der "Schauinsland-Reisen Arena" im Public- und VIP-Bereich. Zielsetzung ist es, dass die im Catering Vertrag geschlossenen Regelungen in Bezug auf das Service Level Agreement auch von den Hauptnutzern Duisburg vertraglich festgelegt werden. Des Weiteren soll die Vereinbarung Preisanpassungsmechanismen über die Laufzeit der Verträge festlegen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Margaretenstraße 5-7
47055
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Konzessionsgebühr Public Catering

Vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung), Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzepte zur Leistungserbringung (Catering, Realisierung der Investitionsmaßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Organisationsmodell, Personal inkl. Erfahrung und Qualifikation der Schlüsselpersonen und Nachhaltigkeit)

Vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung), Details, insbesondere auch zu Unterkriterien, werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,

2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,

3) Auswahl der Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaften, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, welche die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die bis zu 5 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.

Für das Ranking bewertet der Auftraggeber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hinsichtlich der eingereichten Referenzen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Der Auftraggeber bewertet die Bewerber in einem relativen Vergleich miteinander.

Bei der Wertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Je mehr und besser die eingereichten Referenzen mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in dieser Bekanntmachung genannten Merkmalen/Besonderheiten des Auftrags.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVC5Z95

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bewerbern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 4. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 25 Abs. 3 KonzVgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggfs. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes Angebot ab. Das Angebot muss den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Angebot, das von den Anforderungen abweicht, kann der Auftraggeber ausschließen. 6. Der Auftraggeber wird mit den Bietern über die Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 17 KonzVgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 17 KonzVgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 9. Die Bewerber nutzen für Ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied).

a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr., des Namens, des Geburtsdatums und der Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten im Sinne von § 3 GwG sowie zur Eintragung ins Handelsregister / Berufsregister.

b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bewerber für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

c) BG sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. BG müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.

d) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):

Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Umsätze mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens EUR 2 Mio. mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet hat.

BG werden hier als Ganzes betrachtet. Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von mindestens einem Mitglied):

Vom Bewerber erbrachte Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen in den letzten 5 abgeschlossenen Jahren, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird insbesondere die 4 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen.

Aus den angegebenen Referenzen sollte sich ergeben, dass der Bewerber
- mindestens 2 vergleichbare Aufträge im Public Catering / Catering mit Frequenzgeschäft bei Großveranstaltungen / Großveranstaltungsserien mit mindestens 10.000 Besuchern pro Veranstaltungstag und
- mindestens 2 vergleichbare Aufträge im VIP-Catering / Premium Catering bei Veranstaltungen mit mindestens 800 Besuchern pro Veranstaltungstag erbracht hat.

Der Auftraggeber bewertet die eingereichten Nachweise über vergleichbare Aufträge im Public Catering / Catering mit Frequenzgeschäft bei Großveranstaltungen / Großveranstaltungsserien anhand des Typs der nachgewiesenen Veranstaltungen:

- Typ 1: Stadioncatering bei Fußballspielen;
- Typ 2: Stadion-/Arenacatering bei sonst. Sportveranstaltungen;
- Typ 3: Stadion-/Arenacatering bei Entertainmentveranstaltungen (Konzerte, Shows, etc.);
- Typ 4: Sonstige Großveranstaltungen.

Der Auftraggeber bewertet die eingereichten Nachweise über vergleichbare Aufträge im VIP-Catering / Premium Catering anhand des Typs der nachgewiesenen Veranstaltungen:

- Typ 1: Stadion- / Arenacatering;
- Typ 2: Catering bei Abendveranstaltungen (Galas, Bälle, Dinnerveranstaltungen, Feiern, etc.);
- Typ 3: Konferenz- / Kongress- / Messecatering;
- Typ 4: Sonstige Veranstaltungen mit VIP- / Premium Catering.

Dabei werden jeweils Typ 1 am besten und Typ 4 am schlechtesten bewertet. BG werden als Ganzes betrachtet. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von mindestens einem Mitglied):

Eigenerklärung, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Mitarbeitende hervorgeht. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022) im Mittel mindestens 10 sozialversicherungspflichtig-beschäftigte Vollzeitkräfte in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigt hat.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied): Bestätigung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält, bzw. im Auftragsfall abschließt.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung