Zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren:
1. Der Oberbergische Kreis vergibt den Auftrag im Wege eines Nichtoffenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert der Oberbergische Kreis interessierte Unternehmen auf, im ersten Schritt einen Teilnahmeantrag einzureichen. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft der Oberbergische Kreis die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Zu Ziffer 2.1.6. der Bekanntmachung weist der Oberbergische Kreis darauf hin, dass die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB gelten. Im zweiten Schritt wird der Oberbergische Kreis die nach Maßgabe der Bekanntmachung ausgewählten Bewerber auffordern, ein Angebot einzureichen.
Übersteigt die Anzahl der nach den geforderten Eignungsnachweisen geeigneten Bewerber die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (5), wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Das Ranking wird der Auftraggeber anhand der eingereichten Eignungsnachweise, insbesondere Anzahl und Qualität der von den Bewerber eingereichten Referenzen zu vergleichbaren Projekten, ermitteln.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG grundsätzlich als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben in § 12a EU VOB/A dadurch nach, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie zusätzlich zu den Formblättern für den Teilnahmewettbewerb die Bewerbungs- und Vergabebedingungen, der Funktionalen Leistungsbeschreibung nebst fachlicher Anlagen (Planunterlagen, Gründungsgutachten, etc.) sowie der Formblätter für die spätere Angebotsabgabe zur Verfügung stellt. Im Laufe des Verfahrens werden diese Unterlagen im Einklang mit den vergaberechtlichen Vorschriften soweit erforderlich aktualisiert. Der Kreis geht davon aus, dass diese Informationen ausreichend sind, damit interessierte Unternehmen entscheiden können, ob sie sich durch die Abgabe eines Teilnahmeantrags beteiligen wollen oder nicht. Sollten interessierte Unternehmen im Gegensatz dazu der Meinung sein, dass sie bereits im Teilnahmewettbewerb weitere Informationen benötigen, stellen diese bitte eine Frage über die eVergabe-Plattform. Der Auftraggeber behält sich vor, die Unterlagen insbesondere vor Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu präzisieren bzw. zu ändern. Dies gilt auch im Hinblick auf die Unterkriterien der Qualitätswertung sowie der Mindestanforderungen an die Leistung.
5. Für den Fall, dass ein Bewerber im Rahmen der Eignung auf die Kapazitäten und/oder Fähigkeiten von Nachunternehmern oder anderer Dritter (Konzerngesellschaften, etc.) berufen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe beruft, ist dies anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in dieser Bekanntmachung genannte elektronische eVergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (https://dtvp.de/) einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dieser Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.