Die Feuerwehr Mettmann, vertreten durch die Stadt Mettmann, beabsichtigt, für das Haushaltsjahr 2025 ein Einsatzfahrzeug auf SUV-Basis als Kommandowagen zu beschaffen, mit der Option zur Beschaffung von 3 weiteren ausgebauten Fahrzeugen im Jahr 2026.
Die Leistungen umfassen die Beschaffung eines Fahrgestells sowie den feuerwehrtechnischen Ausbau mit elektrischer Ausstattung sowie Funk- und Kommunikationstechnik gemäß der Leistungsbeschreibung.
Preis
Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die vorgesehene Funktion des Vergabeportals einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern findet ausschließlich über das Vergabeportal statt. Die Stadt Mettmann nutzt die Vergabeplattform für den Versand und den Empfang von rechtserheblichen Erklärungen (z.B. Angebote, Zuschlag).
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Die Angebote werden elektronisch geöffnet.
Bieter und Ihre Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass: - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind; - der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bieter /die Bietergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung eines Kommandowagens inkl. dem Ausbau mit elektrischer Ausstattung), jeweils der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) vorlegen. Bietergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält, bzw. im Auftragsfall abschließt.
Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung eines Kommandowagens inkl. dem Ausbau mit elektrischer Ausstattung) vergleichbar sind, verfügt, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.