Lieferung eines Kommandowagens inkl. feuerwehrtechnischem Ausbau
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.10.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Mettmann
051580024024-31002-94
Neanderstraße 85
40822
Mettmann
Deutschland
DEA1C
vergabe.mettmann@heuking.de
+49211 600 55 116

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50933
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144210-3
50117100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Feuerwehr Mettmann, vertreten durch die Stadt Mettmann, beabsichtigt, für das Haushaltsjahr 2025 ein Einsatzfahrzeug auf SUV-Basis als Kommandowagen zu beschaffen, mit der Option zur Beschaffung von 3 weiteren ausgebauten Fahrzeugen im Jahr 2026.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungen umfassen die Beschaffung eines Fahrgestells sowie den feuerwehrtechnischen Ausbau mit elektrischer Ausstattung sowie Funk- und Kommunikationstechnik gemäß der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mettmann
Deutschland
DEA1C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die vorgesehene Funktion des Vergabeportals einzureichen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern findet ausschließlich über das Vergabeportal statt. Die Stadt Mettmann nutzt die Vergabeplattform für den Versand und den Empfang von rechtserheblichen Erklärungen (z.B. Angebote, Zuschlag).

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVC5VT5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebote werden elektronisch geöffnet.

Bieter und Ihre Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.

a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

c) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bieter /die Bietergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung eines Kommandowagens inkl. dem Ausbau mit elektrischer Ausstattung), jeweils der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) vorlegen. Bietergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält, bzw. im Auftragsfall abschließt.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mit dem Angebot sollen die Bieter (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung eines Kommandowagens inkl. dem Ausbau mit elektrischer Ausstattung) vergleichbar sind, verfügt, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume.

Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung