1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind unzulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben.
4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
6. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des die Eignung verleihenden Unternehmens, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
7. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3-5 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Für das Ranking bewertet der Auftraggeber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hinsichtlich der erzielten Umsätze mit vergleichbaren Leistungen zu 10 %, die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hinsichtlich der eingereichten Referenzen zu 80 % sowie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl zu 10%. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9. genannten Angaben und Nachweise.
Bei der Wertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt der Auftraggeber die mit vergleichbaren Leistungen erzielten durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten fünf Jahre, wobei ab einem erzielten durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von netto 5 Mio. EUR keine bessere Bewertung erfolgt, d.h. Umsätze, die die genannten Werte erreichen, erhalten die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium. Umsätze, die die genannten Werte übersteigen, erhalten ebenfalls die Höchstpunkzahl.
Bei der Wertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die einzureichenden Referenzen gilt: Je mehr und besser die eingereichten Referenzen mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in dieser Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Merkmalen/Besonderheiten des Auftrags. Vergleichbar sind insbesondere Facility Management Services für Gebäude der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bewertung erfolgt dabei in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der unter Ziffer 5.1.9. genannten Merkmale/ Besonderheiten umfasst.
Bei der Wertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl berücksichtigt der Auftraggeber die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (ohne Führungskräfte) der letzten drei Jahre, wobei ab einer Beschäftigtenzahl von 100 (ohne Führungskräfte) keine bessere Bewertung erfolgt, d.h. Bewerber, die den genannten Wert erreichen, erhalten die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium. Beschäftigtenzahlen (ohne Führungskräfte), die den genannten Wert übersteigen, erhalten ebenfalls die Höchstpunkzahl.
8. Verfahrensablauf:
Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber gem. der Angaben in Nummer 7 dieses Abschnitts die besten 3-5 geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf.
Gegenstand der Angebotsaufforderung ist insbesondere der ausformulierte Vertrag über die Facility Management Services. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber wird mit den Bietern nach Eingang indikativer Angebote Verhandlungsgespräche führen. Zudem erhält jeder Bieter die Möglichkeit, während der Angebotsfrist das sich im Bau befindliche Objekt zu besichtigen und sich über weitere Einzelheiten des Objekts anhand eines Modells zu informieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche und der Besichtigungstermine übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.