Generalplanerleistungen für den Neubau des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) i...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.08.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH
DE31959225779
Ebertstraße 30
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Vergabestelle Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
GEGmbH@heuking.de
0211 - 600 55 333

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
0251 411 1604
0251 411 2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71300000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:

- Gebäude und Innenräume;
- Tragwerksplanung;
- Technische Ausrüstung;
- Freianlagen;
- Bauphysik;
- Brandschutz;
- Barrierefreiheit;
- Fachraumplanung;
- Küchenplanung.

Der Auftraggeber erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll (integrierter Planungswettbewerb). Dazu sollen die Bieter im Vergabeverfahren eine wertungsrelevante Studienentwicklung erarbeiten. Im Rahmen der Studienentwicklung sollen die Bieter insbesondere auch den Neubau einer Sporthalle konzeptionell mitbetrachten. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Die Studienentwicklung betrifft Leistungen der Objekt- und Freianlagenplanung. Die so erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter wird der Auftraggeber, unterstützt durch ein Beratungsgremium, bewerten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Damit Gelsenkirchen weiterhin eine sehr gute Schulbildung und kommunale Infrastruktur bieten kann, wird mit der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE mbH) nun ein besonderer Fokus auf die Planung, Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Bildungsbauten und dem gesamten kommunalen Hochbau gelegt. Sie wurde 2024 als 100%-ige Tochter im Konzern Stadt gegründet.

Als interne Dienstleisterin der Stadt baut die GE mbH für das städtische Eigentum und auf entwickelten Flächen der Kommune. Die GE mbH steigt ab den ersten Machbarkeitsstudien in den Prozess ein, liefert Konzeptions- und Planungsleistungen, lässt ihre Vorhaben durch den Bauausschuss freigeben und trägt dann Sorge für die Realisierung.

Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben.

Der Auftraggeber hat für den Neubau des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) ein Raumprogramm sowie ein pädagogisches Konzept erstellt. Weitere Informationen dazu können die Bewerber der Datei "Raumprogramm und pädagogisches Konzept" entnehmen.

Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs erhalten die ausgewählten Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe sämtliche Vergabeunterlagen, die sie für ihre spätere Angebotslegung benötigen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die Leistungsphasen nach HOAI (LPH) 1 - 2 abzurufen.

Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.

Für die Vergabe der Bauleistungen erwägt der Auftraggeber derzeit zwei Alternativen:

1. Der Auftraggeber erwägt, die Bauleistungen auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. In diesem Fall obliegt dem Generalplaner (GP) die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den GU. Dem GP kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. In der LPH 8 übernimmt der GP die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des GU in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

2. Alternativ erwägt der Auftraggeber, die Bauleistungen in Gewerken auszuschreiben. In diesem Fall obliegt dem GP die Erstellung der LPH 5 und 6 sowie die Begleitung der Vergabeverfahren. In der LPH 8 übernimmt der GP sodann die Objektüberwachung.

Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:

- Gebäude und Innenräume;
- Tragwerksplanung;
- Technische Ausrüstung;
- Freianlagen;
- Bauphysik;
- Brandschutz;
- Barrierefreiheit;
- Fachraumplanung;
- Küchenplanung.

Der Auftraggeber erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll (integrierter Planungswettbewerb). Dazu sollen die Bieter im Vergabeverfahren eine wertungsrelevante Studienentwicklung erarbeiten. Diese Studienentwicklung betrifft Leistungen der Objekt- und Freianlagenplanung. Im Rahmen der Studienentwicklung sollen die Bieter insbesondere auch den Neubau einer Sporthalle auf vorhandenen Potentialflächen sowie eine Stellplatzlösung auf dem Baugrundstück konzeptionell mitbetrachten. Die so erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter wird der Auftraggeber, unterstützt durch ein Beratungsgremium, bewerten.

Unterlegene Bieter, die ein endgültiges, wertungsfähiges letztverbindliches Angebot abgeben, erhalten nach Zuschlag auf freiwilliger Basis eine einmalige pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 75.000,00 EUR netto für die Teilnahme am Verfahren. Sofern der Auftraggeber den Zuschlag auf die Erstangebote erteilt, steht diese einmalige pauschale Aufwandentschädigung allen unterlegenen Bietern zu, die ein wertungsfähiges Erstangebot eingereicht haben. Der obsiegende Bieter erhält auf freiwilliger Basis ein einmaliges Preisgeld in Höhe von 100.000,00 EUR netto. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.

Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gelsenkirchen, Florastraße/Overwegstraße Flurstücke im Wesentlichen: 119, 141, 142, 143; Potentialfläche: 938
Deutschland
DEA32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals

Qualifikation / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals
- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung).
Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Vorgehensweise

Konzept zur Vorgehensweise (unter anderem im Bezug auf Projektstruktur, Projektteam, Herangehensweisen, Terminplan und Personaleinsatz/Einsatz Schlüsselpersonal) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Studienentwicklung

Studienentwicklung / Studienaufgabe - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.

6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines Erstangebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Vertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der Erstangebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern. Ziel ist es, die Anforderungen an die Planungsleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern so zu verhandeln, dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Verfahrensunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Da der Auftraggeber u. a. auch die architektonische Gestaltung bewertet, haben die Bieter - wie bereits im Rahmen der Erstangebote - mit ihren letztverbindlichen Angeboten eine Studienentwicklung einzureichen. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der Entwürfe durch ein Beratungsgremium unterstützt.

7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVC5G90

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12) bei dem Auftraggeber zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:

Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking).

Er behält sich vor, nur die 5 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.

Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei BG von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,

- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;

- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer /Zusammenschluss als BG) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:

A) Gebäude und Innenräume;
B) Tragwerksplanung;
C) Technische Ausrüstung;
D) Freianlagen;
E) Bauphysik;
F) Brandschutz;
G) Barrierefreiheit;
H) Fachraumplanung;
I) Küchenplanung.

Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre vorlegen. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. EUR erwirtschaftet hat. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. BG werden hier als Ganzes betrachtet. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall, 3-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine BauKombi-Versicherung abzuschließen. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) eine Eigenerklärung vorlegen, aus der die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte) hervorgeht. Daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jeweils durchschnittlich mindestens 30 Arbeitskräfte beschäftigt hat. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. BG werden hier als Ganzes betrachtet. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber (bei BG von jedem Mitglied) die vom Bewerber seit Juni 2015 erbrachten Leistungen (Referenzprojekte) möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind, detailliert darstellen. Der Auftraggeber wird insbesondere die 3 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen:

- Bei drei Projekten sollte es sich um geplante und realisierte Schulen oder vergleichbare Einrichtungen wie z.B. Bildungs- und Forschungseinrichtung handeln; bei denen der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 gemäß HOAI erbringt und das Bauvolumen (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276:2018) mindestens 40 Mio. EUR netto beträgt.
- Diese Projekte sollten zusätzlich den folgenden Anforderungen genügen:
- Bei einem der oben genannten Projekte sollte das Bauvolumen (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276:2018) mindestens 60 Mio. EUR netto betragen.
- Bei einem der oben genannten Projekte sollte die Tätigkeit als Generalplaner (mindestens Leistungsbereiche Objektplanung - Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung) nachgewiesen werden.

Bei den vorgenannten Kriterien handelt es sich um keine Muss-Kriterien. Der Auftraggeber wird die vorgenannten Kriterien gemäß Ziffer 2.1.4 im Rahmen des Rankings berücksichtigen.

Es werden ausschließlich Projekte gewertet, bei denen die Leistungsphase 8 bereits begonnen wurde.

Von Vorteil ist, wenn Bewerber mit der Methode Building Information Modeling (BIM) gearbeitet und in Holz- bzw. Holzhybrid-Bauweise geplant haben.

Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Ja

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung