Gemeinde Etzenricht - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistun...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage zur Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen Datum: 17.08.2026 - 09:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit eingegangener Frage bittet ein Interessent um Mitteilung, ob im Fördergebiet bereits geförderte errichtete passive Infrastrukturen vorhanden sind oder ob Infrastrukturen derzeit in Planung bzw. der Errichtung sind, die im Rahmen des Angebots berücksichtigt werden können. Es wird in dem Fall weiter um die Netzdokumentation bzw. -planung im GIS-Format, Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Informationen zu bestehenden Nutzungsrechten, Zugangsbedingungen sowie technischen Parametern der anmietbaren Infrastruktur gebeten.

Die Vergabestelle verweist hierzu auf die Bekanntmachung Ziff. 2.1.4, in welcher zur Anlage Nutzbare bzw. geförderte Infrastruktur (B3) ein "[entfällt]" angegeben wurde.
In der Gemeinde ist folglich keine geförderte oder kommunale Infrastruktur vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle

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Betreff: AW: Bieterfrage für Einsatz von DocuSign Gemeinde Etzenricht Datum: 14.08.2026 - 08:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit eingegangener Frage bittet ein Interessent um Mitteilung, ob das Zeichnungssystem "DocuSign" verwendet werden dürfe.

Die Vergabestelle weist hierzu darauf hin, dass in den bekanntgemachten Unterlagen des Auswahlverfahrens (A-Allgemeine Verfahrensbedingungen, Ziff. 5.4) die elektronische Abgabe der Angebote in einfacher Textform gem. § 28 Abs. 1 KonzVgV i.V.m. § 126b BGB zugelassen wurde, so dass das Angebotsblatt den Aussteller durch namentliche Nennung des Erklärenden erkennen lassen muss. Dem Formerfordernis genügt somit z.B. ein einfacher Scan der unterschriebenen Erklärung, nachgebildete oder eingescannte Unterschrift, Faksimile oder auch eine einfache Signatur. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist ausdrücklich nicht erforderlich. Dies gilt auch, soweit die zur Zeichnung vorgesehene Stellen den Begriff "Unterschrift" verwenden.

In Bezug auf die Nutzung des Systems DocuSign weisen wir hilfsweise auf folgendes hin, was jedoch ausdrücklich keine Zustimmung der Vergabestelle darstellt:
Die Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit, Angebotsunterlegen des laufenden Auswahlverfahrens ganz oder teilweise in eine Cloud eines US-amerikanischen Anbieters zu senden, obliegt ausschließlich dem Bieter. In den Unterlagen des Auswahlverfahrens wurde zudem auf die Nutzungsbedingungen zu Adress- und GEO-Daten des Projektträgers hingewiesen, welche auch den Förderrechtlichen Rechtsgrundlagen (A2) beiliegen, deren Einhaltung ebenfalls den Bietern obliegt.

Mit freundlichen Grüßen
die Vergabestelle"

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