| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit eingehender Frage eines Interessenten zur Reichweite Nachunternehmer-Regelungen im Zusammenhang mit den Referenzanforderungen Ziff. 2.1.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" wird um Klarstellung gebeten, dass sich die dortige Einschränkung ("Hierbei dürfen nur unwesentliche Leistungsteile der Referenz von Nachunternehmen erbracht worden sein") nur auf die abgefragten Referenzen zum Leistungsteil "Betrieb eines Gigabit-Netzes" beziehe.
Die Vergabestelle kann dies bestätigen.
Freundliche Grüße
Die Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit eingehender Frage eines Interessenten wird weiter das Wertungsvorgehen bzw. die rechnerische Punktermittlung erfragt.
Die Vergabesteller verweist hierzu auf die Erläuterung unter Ziff. 6.1.3 "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)":
"Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss als Summe der Unterkriterien "Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke" und "Sachzuwendung/vorhandene Infrastruktur" erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich hier ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 9,00 Punkte weniger in der Bewertung. Die Punktzahl wird auf die zweite Kommastelle kaufmännisch gerundet."
Freundliche Grüße
Die Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit eingehender Frage eines Interessenten wird zum Wertungskriterium 1 "Höhe des Zuschusses" mit einer angegebenen Gewichtung von 90 % erfragt, ob bzw. wie sich die Punkte auf die Unterkriterien 1.1 "Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke" und 1.2 "Sachzuwendung/vorhandene Infrastruktur" aufteilen.
Die Vergabestelle verweist hierzu auf die Erläuterung unter Ziff. 6.1 bis 6.1.3 "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)".
Danach werden die vom Bieter ausgewiesenen Beträge zu den Unterkriterien "Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke" und "Sachzuwendung/vorhandene Infrastruktur" addiert. Die so errechnete Summe fließt grundsätzlich in die Wertung des Kriteriums "Höhe des Zuschusses" ein.
Dabei wird zur Vermeidung von Missverständnissen klargestellt:
a)
Soweit ein Bieter in D1.5-A "Vorlage Bieterangeben nutzbare Infrastruktur" angibt, den Kaufpreis bereits in den Finanzplan als Teil der förderfähigen Investitionskosten einberechnet zu haben, fließt nur der Finanzplan als Unterkriterium "Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke" in das Wertungskriterium "Höhe des Zuschusses" ein. So wird eine doppelte Wertung des Kaufpreises (einmal als Teil der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke und über "Sachzuwendung/vorhandene Infrastruktur") vermieden.
b)
Es steht jedoch jedem Bieter im Rahmen seiner Angebotslegung frei, Investitionskosten eigenwirtschaftlich zu tragen, sie nicht in der Wirtschaftlichkeitslücke einzubeziehen oder den dort ausgewiesenen Investitionskosten als "nicht förderfähige Kosten" wieder zu entnehmen. Dies trifft auch auf den Kauf nutzbarer kommunaler Infrastruktur zu. Soweit ein Bieter den Kaufpreis /Sachwert daher nicht in die Höhe der auszuweisenden Wirtschaftlichkeitslücke einberechnet, erfolgt der Verkauf als weitere Sachzuwendung und wird im Unterkriterium "Sachzuwendung / vorhandene Infrastruktur" wie oben beschrieben berücksichtigt. Der Kaufpreis / Sachwert fließt dann rechnerisch als Teilsumme in das Wertungskriterium "Höhe des Zuschusses" ein.
Auf die die differenzierte Erläuterung in Ziff. 6.1.3 "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)" wird verwiesen.
Freundliche Grüße
Die Vergabestelle
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