Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebietes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0.
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeits-lückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbaugebiet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielband-breiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.3) und der Adressliste (B2).
Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere:
a) Technologieneutralität
Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist.
b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung
Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lückenschluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes.
Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwendungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der erforderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht.
Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen.
c) Förderrechtliche Vorgaben
Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichti-gen.
Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.