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Markt Hohenwart - Gigabit-RL 2.0 (2024) LSP - Auswahlverfahren einer Dienstleistun...
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Markt Hohenwart
Marktplatz 1
86558
Hohenwart
Deutschland
Techn. Bauamt
Herr Eberhard Ade
+498443-6914
ade@markt-hohenwart.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Marktgemeinde Hohenwart
Beschreibung:
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. 1, 10 Abs. 1 UVgO (zweistufige Verhandlungsvergabe) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0").

Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01).
Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
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Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebietes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0.

Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeits-lückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbaugebiet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielband-breiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadra-te mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1) und der Adresslisten (B2).
Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesonde-re:
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a) Technologieneutralität
Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreiben-den Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz an-derer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist.
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b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung
Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lückenschluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes.

Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwendungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der erforderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht.

Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahl-verfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse.
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c) Förderrechtliche Vorgaben
Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen.
Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.

Haupterfüllungsort

Markt Hohenwart
Marktplatz 1
86558
Hohenwart

Erfüllungsort im Markt Hohenwart sind im Ortsteil Klosterberg
die 167 förderfähigen Adressen der Adressliste (B2).

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

24 Monate nach Erhalt aller Zuwendungsbescheide

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Telekom Deutschland GmbH - Region Süd-Ost
53227
Bonn
Deutschland

Sonstige Angaben

Angebot vom 26.11.2025

Wirtschaftlichkeitslücke: 519.808,33 EUR bei 167Adressen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilligungsbehörde einverstanden.
Insbesondere gilt:
- Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden.
- Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden.
- Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller relevanten Nachweispflichten zu löschen.

Zusätzliche Informationen ergeben sich aus den weiteren Unterlagen dieses Auswahlverfahrens bestehend aus:

A-Allgemeine Verfahrensbedingungen
A1 - Datenschutzhinweise
A2 - Förderrechtliche Rechtsgrundlagen

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B-Leistungsbeschreibung
B1-Übersichtskarte Ausbaugebiet Hohenwart
B2-Adressliste Ausbaugebiet gesamt
B3-Geförderte Infrastruktur
B4.1-Nutzbare Infrastruktur
B4.2-Auflistung nutzbare Infrastruktur
B5-[Entfällt]
B6-[Entfällt]
B7-[Entfällt]

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C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)
C1-T-Teilnahmeantrag - VORLAGE
C1.1-T-Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 1)
C1.2-T- Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 2)
C1.3-T- Erklärungen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

C2-T-Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
C3-T-Verpflichtungserklärung Nachunternehmen

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D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2)
D1-A-Angebotsblatt - VORLAGE
D1.1-A-Finanzplan LSP
D1.2-A-[Entfällt]
D1.3-A-[Entfällt]
D1.4-A-Bieterangaben nutzbare Infrastruktur

D2-A-Angepasster Zuwendungsvertrag
D2.1-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) LSP
D2.2-A-[Entfällt]
D2.3-A-[Entfällt]

Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern:
(1) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A);
(2) Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke als Teil des Wertungskriteriums "Höhe des Zuschusses" in der Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A) als auch durch vollständig befüllte Vorlage des Finanzplans (D1.1-A);
(3) Angaben zum Einbezug kommunaler Infrastruktur als Teil des Wertungskriteriums "Höhe des Zuschusses" sowohl im Angebotsblatt als auch durch vollständig befüllte Vorlage Bieterangaben nutzbare Infrastruktur" (D1.4-A);
(4) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem auftraggeberseitig vorgegebenen "An-gepassten Zuwendungsvertrag" (D2-A);
(5) Zahlungsplan durch vollständig befüllte Vorlage des Zahlungsplans (D2.1-A), welcher Anlage 3 des auftraggeberseitig vorgegebenen "Angepassten Zuwendungsvertrag" (D2-A) wird;
(6) Angaben der förderrechtlichen Mindestanforderungen gem. § 6 Abs. 2 Gigabit-RR 2.0 durch bietereigene Angebotsunterlagen:
- Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 Gigabit-RR 2.0 genannten Netzpa-rametern der zu errichtenden Infrastruktur;
- die für Netzaufbau und/oder -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung;
- alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Vorleistungsprodukte,
- alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Endnutzerprodukte,
- nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote,
- die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gemäß § 8 Gigabit-RR 2.0 und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angaben möglicher Vorleistungs-preise (Anmerkung: Angabe indikative Vorleistungspreise ist nur relevant, soweit Bieter erklären, von den vorgegebenen Vorleistungspreisen abzuweichen);
(7) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen der Netzerrichtung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Zielbandbreite sowie der Zukunftssicherheit des angebotenen Gigabit-Netzes entsprechend der Anforderungen "B-Leistungsbeschreibung" inkl. de-ren Anlagen;
(8) Angaben zu Endnutzerprodukten, welche mindestens die im Wertungskriterium "Produkt-preise für Endnutzer" geforderten Mindestbandbreiten für private bzw. geschäftliche Endnutzer gem. "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung" er-füllen, durch vollständigen Eintrag im Angebotsblatt und nachgewiesen durch Vorlage von Produktinformationsblättern und weiteren Unterlagen wie Produktvertrag, Tarifblätter, SLA, AGB;
(9) Angaben zum spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt als Wertungskriterium "Zeitpunkt der Inbetriebnahme" durch Eintrag im Angebotsblatt, sowie einem Meilensteinplan gem. "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung";
(10) Angaben zum geplanten Einsatz alternativer Verlegemethoden im Rahmen der angebotenen Netzerrichtung als Wertungskriterium "Einsatz alternativer Verlegemethoden" gem. "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung" durch Eintrag in der Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A);
(11) Technische Beschreibung des Betriebs des angebotenen Gigabit-Netzes durch bietereigenen technischen Erläuterungen gemäß Anforderungen der "B-Leistungsbeschreibung", sowie den geforderten Inhalten zum Netzplan bzw. Übersichtsplan;
(12) Angaben zu Servicezeiten gemäß Anforderungen der "B-Leistungsbeschreibung".

Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden

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