Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0")
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0.
Im Übrigen siehe Ausführungen der Bekanntmachung, insbesondere in Ziffern 2.1 und 5.1.
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument Ziff. 5.1 ff:a) Beschreibung des Ausbaugebietes allgemeinb) Definition Ausbaugebietc) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgungd) Vorhandene Infrastrukture) Mindestbetriebsdauerf) Open Accessg) Dokumentation, Monitoringh) Vorgegebener Zuwendungsvertrag
Erfüllungsort sind die förderfähigen Adressen gem. Anlage zur Leistungsbeschreibung 'B2_Adressliste_Ausbaugebiet_Gesamt_Gigabit-RL_2p0_-_Niedertaufkirchen_20250228'
Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wertungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilligungsbehörde einverstanden.Insbesondere gilt:- Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden.- Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden.- Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller relevanten Nachweispflichten zu löschen.
Im Übrigen siehe Unterlagen zur Bekanntmachung.
Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Erstangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten, letzten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber behält sich vor ohne Verhandlung den Zuschlag nach Auswertung der Erstangebote zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Ein An-tragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt der Auftraggeber es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, die-ser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Siehe Ausführungen der Bekanntmachung, insbesondere in Ziffern 2.1 und 5.1.Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument unter Ziffer 2.1.4:a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahrenb) Fragen zu Unklarheitenc) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahrend) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot