Der Auftraggeber benötigt zur Bereitstellung von SAP Umgebungen in seinen Rechenzentren IT-Infrastrukturkomponenten des Herstellers NetApp.Der Auftraggeber beabsichtigt, hierzu eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Speichersysteme des Herstellers NetApp, systemnahe Standardsoftware, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen.
Der Auftraggeber plant, für seine Kunden in den kommenden Jahren weiterhin SAP Umgebungen auf Speichersystemstrukturen des Herstellers NetApp zu betreiben. Die bestehenden Speichersysteme müssen daher weiterhin durch Standard-Service-Leistungen des Herstellers in Wartung bleiben und bedarfsgerecht hinsichtlich der Speicherkapazitäten erweitert sowie ggf. ersetzt werden. Darüber hinaus sieht der Auftraggeber die Notwendigkeit, bei entstehenden neuen Kundensituationen neue Systeme zu beschaffen.Beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung der Speicherstrukturen gemäß dem Stand der Technik benötigt der Auftraggeber überdies regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch einen leistungsfähigen Vertragspartner.Diesen Aspekten ist die Form eines Rahmenvertrages geschuldet, der dem Auftraggeber innerhalb der Laufzeit ermöglicht, entsprechend dem jeweiligen aktuellen Bedarf kurzfristig weitere Systeme sowie benötigte Dienstleistungen zu beschaffen.Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis von VOL/B und EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen der Mobil ISC GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal um jeweils 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung vorzeitig endet.
Die Ermittlung der Rangfolge der Angebote erfolgt anhand des Wertungspreises. Der Zuschlag erfolgt unter allen Angeboten, die alle Mindestanforderungen erfüllen, auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 VgV.
gemäß § 123 GWB Abs. 1-3
gemäß § 123 GWB Abs. 4
gemäß § 124 GWB Abs. 1
I. Anforderungen: A 1.1: Darstellung Firmenprofil; A 1.2: Darstellung der Bieterkonstellation; A 1.3: Formulare Eigenerklärungen; A 1.4: Anerkennung des "Supplier Code of Conduct"; Zu A 1.1: Mindestanforderung ist die Darstellung Ihres Unternehmens zu mindestens nachfolgenden Punkten: - Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung, - Sitz des Unternehmens, - Gesellschafter, - Mitglieder der Geschäftsführung, - Verbindung mit anderen Unternehmen gemäß § 15 AktG, - Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand "Lieferung von IT-Systemen", - Angabe der Nationalen Identifikationsnummer, - Art der Identifikationsnummer, - Größe des Wirtschaftsteilnehmers, - Angabe zur Börsennotierung. Zu A 1.2: Mindestanforderung ist die Darstellung der Bieterkonstellation. Zu A 1.3: Mindestanforderung ist das Ausfüllen der Formulare Eigenerklärungen der "Bietererklärung Eignung" gemäß Kapitel "Anforderungen zur Abgabe der Eigenerklärungen" von allen benannten Unternehmen, und, soweit gefordert, mit Erklärungen gemäß § 126b BGB, sowie das Beifügen als Anlage. zu A 1.4: Mindestanforderung ist die Anerkennung der Regelungen gemäß dem Dokument "Supplier Code of Conduct" durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. II. Dritte: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen, wenn sich der Bewerber/Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bewerber/Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer I).Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 2.1: Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand; Zu A 2.1: Als "Mindestanforderung" für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand "Lieferung von IT-Systemen", des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR.Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 3.1: Referenznachweise für Rahmenverträge zur Lieferung von NetApp-Speichersystemen mit systemnahen Dienstleistungen; Zu A 3.1: Mindestanforderung sind zwei nachprüfbare Referenzen im deutschsprachigen Raum zur Leistungsart: Rahmenvertragsvereinbarung zur Lieferung von NetApp Speichersystemen und zur Erbringung von systemnahen Dienstleistungen. Als Mindestanforderungen je geforderter Referenz gelten die folgenden Parameter:- Auftraggeber gemäß GWB § 98, - Auftragszeitpunkt der Rahmenvereinbarung: ab 01.04.2021, - Laufzeit der Rahmenvereinbarung: mindestens 2 Jahre, - Abrufvolumen innerhalb der Rahmenvereinbarung: mindestens 1.000.000 EUR netto, - Erbringung eines Rahmenvertragsmanagements zur Steuerung und Abrechnung der AbrufeDetaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 4.1: Nachweis der Autorisierung als Partner des Herstellers NetApp; A 4.2: Nachweis der Autorisierung als Partner des Herstellers Commvault; A 4.3: Nachweis der Autorisierung als Partner des Herstellers Veeam; Zu A 4.1: Mindestanforderung ist der Nachweis einer Partnerautorisierung seitens des Herstellers NetApp, welche die folgenden Bedingungen erfüllt:- Partner-Typ: "Solution Provider" oder "Technology Alliance", - Lösungskompetenzen: Data Infrastructure Modernization, - NetApp-zertifizierter Services-Spezialist: Integration - ONTAP; Zu A 4.2: Mindestanforderungen sind - der Nachweis einer Partnerautorisierung seitens des Herstellers Commvault, welche die folgenden Bedingungen erfüllt: -- Partner-Typ: mindestens Premier Partner oder Elite Premier Partner oder Certified Advanced Support Partner (CASP) sowie - der Nachweis folgender Zertifizierungen für zwei Mitarbeiter: -- Commvault Certified Professional oder -- Commvault Certified Engineer - Command Center oder -- Commvault Certified Expert - CommCell Console; Zu A 4.3: Mindestanforderungen sind - der Nachweis einer Partnerautorisierung seitens des Herstellers Veeam, welche die folgenden Bedingungen erfüllt: -- Partner-Typ: Silver Value-Added Reseller oder höher sowie - der Nachweis folgender Zertifizierungen für zwei Mitarbeiter: -- Veeam Certified Engineer; Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 5.1: Nachweis zum Qualitätsmanagementsystem des Bieters; A 5.2: Nachweis zum Umweltmanagementsystem des Bieters; A 5.3: Nachweis zur Nachhaltigkeitsstrategie des Bieters; Zu A 5.1: Als Mindestanforderung setzt der Bewerber bzw. Bieter ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen, zeitlich befristeten, Zertifikates nachgewiesen wurde.; Zu A 5.2: Als Mindestanforderung setzt der Bewerber bzw. Bieter ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ein, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen, zeitlich befristeten, Zertifikates nachgewiesen wurde.; Zu A 5.3: Als Mindestanforderung gilt, dass der Bewerber bzw. Bieter eine Strategie zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen verabschiedet hat, die sich an internationalen Normen wie der ISO 26000 und den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen orientiert.; Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
siehe Eignungskriterien