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Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
VO: VgV Vergabeart:   Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Kriterien Referenz Hochbau Datum: 30.04.2026 - 17:52 Uhr

Nachricht:

Frage:
Die geforderte Referenz Hochbau wird mit zusätzliche 50 Punkten bewertet, sofern es sich um "Infrastrukturgebäude" handelt. Für die Vergleichbarkeit von Referenzobjekten ist es gemäß § 75 (5) VgV ausdrücklich unerheblich, ob sie dieselbe Nutzungsart vorweisen. Vielmehr muss die Planungsleistung als solche vergleichbar sein, so dass andere Aspekte herangezogen werden müssen. Sachbezogen ist z.B. die Bezugnahme auf eine bestimmte Honorarzone, die Bau- oder Honorarkosten oder ggf. allgemeinere, übergreifende Festlegungen der Nutzung oder Typologie. Auch eine Reduzierung der Leistungsphasen bei gleicher Nutzungsart wäre möglich, weil die wesentlichen funktionalen und gestalterischen Fragestellungen in den Leistungsphasen 2 - 4 beantwortet werden. Wir sehen in der Bewertung der Nutzungsart für die Referenz Hochbau auch einen Widerspruch zu § 122 Abs. 4 GWB, § 31 Abs. 1 VgV, sowie § 75 Abs. 4 VgV. Die vom Auslober genannten Anforderungen schränken den Wettbewerb unangemessen ein und benachteiligen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sowie Berufsanfänger. Wir bitten daher, die Eignungskriterien für die Referenz Hochbau anzupassen und in ein angemessenes Verhältnis zur Planungsaufgabe zu setzen.

Antwort:
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Eine ungerechtfertigte Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne des § 31 Abs. 1 VgV ist nach Auffassung der Stadt Lindau nicht gegeben. Als Referenzobjekt 1 ist jede Art von "Neubau Hochbau" zulässig, soweit diese der Gebäudeplanung gemäß HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Gebäude, mindestens Honorarzone III, zuzuordnen ist. Eine Einschränkung auf bestimmte Gebäudetypologien erfolgt nicht. Referenzen werden demnach nicht ausgeschlossen, sofern die zuvor benannten Mindestanforderungen erfüllt sind. Hinsichtlich der Nutzungsart sind beispielhafte Infrastrukturgebäude im Teilnahmeantrag aufgeführt. Diese Aufzählung kann z.B. um Mobilitätshubs und Feuerwehrgebäude erweitert werden. Der Stadt Lindau obliegt die finale Entscheidung über die Zugehörigkeit zur Nutzungsart "Infrastrukturgebäude".
Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen, durch welche das Mindestkriterium zu Referenzobjekt 1 ebenfalls erfüllt werden kann. Dies gilt auch für die weiteren Referenzobjekte.

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Betreff: AW: Rückfragen Datum: 30.04.2026 - 17:45 Uhr

Nachricht:

Frage:
Ist der Nachweis der Beruflichen Qualifikation Stadtplanung auch gewährleistet über eine Eintragung als Architekt/in in der Architektenkammer? Da es sich in städtebaulicher Hinsicht um einen Ideenteil ohne jedes Auftragsversprechen handelt, ist die Bindung von Stadtplanern allein für das Wettbewerbsverfahren nicht darstellbar. Diese Leistung kann von Architektenseite zweifelsfrei mit erbracht werden.

Antwort:
Vielen Dank für Ihre persönliche Einschätzung hinsichtlich des Ideenteils ohne Auftragsversprechen. Die Stadt Lindau möchte jedoch klarstellen, dass die Einbindung eines Stadtplaners/ einer Stadtplanerin (Eintragung in einer Architektenkammer) dennoch erforderlich ist, da die städtebauliche Qualität und fachliche Konsistenz des Ideenteils nur so gewährleistet werden kann. Der Wettbewerbsbeitrag lebt gerade von der fundierten stadträumlichen Einordnung. Erfahrungsgemäß wird die Teilnahme an solchen Verfahren von vielen Büros durchaus positiv bewertet, insbesondere wenn - wie hier - eine separate Wettbewerbssumme ausgelobt ist und die Möglichkeit besteht, konzeptionelle Stärke und Haltung zu zeigen. Ein Nachweis über die Eintragung als Architekt/-in in einer Architektenkammer ist somit nicht ausreichend. Die Wettbewerbssumme für den städtebauliche Ideenteil beträgt voraussichtlich insgesamt 41.000 EUR (netto). Zur Erbringung der beruflichen Qualifikation "Stadtplaner/-in" (Eintragung in einer Architektenkammer) können bspw. Bewerbergemeinschaften gebildet werden.

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