Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Managed Services für den Betrieb, die Verwaltung und den Support der IT-Arbeitsplatzumgebung (Workplace-IT) sowie der aktiven Netzwerkinfrastruktur der HADAG.
Die HADAG Seetouristik und Fährdienst AG beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Managed Services für die Workplace-IT sowie die aktive Netzwerkinfrastruktur. Der Auftrag umfasst den Betrieb, die Verwaltung und den Support der vollständig auf Microsoft 365 basierenden IT-Arbeitsplatzumgebung einschließlich des Gerätemanagements (Windows-Notebooks, Android/iOS-Smartphones und -Tablets) über Microsoft Intune sowie des Anwendersupports.Weiterhin umfasst die Leistung das Management, die Überwachung und die Härtung der Netzwerkinfrastruktur, insbesondere von Firewalls und Switches, sowie die Umsetzung und den Betrieb einer sicheren Netzwerksegmentierung. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet zudem Einzelabrufe zur Lieferung von Hardware und Standardsoftware gemäß EVB-IT Kauf bzw. Systemlieferung.Ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags ist die Sicherstellung eines hohen IT-Sicherheitsniveaus, einschließlich der Einhaltung der ISO-27001-Anforderungen und der Unterstützung bei der Erreichung der NIS2-Konformität.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Preiswertung
Leistung (Qualität)
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sind mehr als drei prinzipiell zur Angebotsabgabe aufzufordernde Unternehmen vorhanden, so erfolgt die Auswahl nach der Qualität der - die Mindestanforderungen erfüllenden - Referenzen.Insoweit werden die Referenzen anhand der nachstehenden Auflistung bepunktet und die erzielten Punkte addiert. (Trifft auf eine Referenz mehreres zu, wird nur die höchste zutreffende Kategorie gewertet):aa) Pro Referenz, die neben den Mindestanforderungen bei einem Kunden aus dem Sektor der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erbracht wird/wurde: 5 Punktebb) Pro Referenz, die neben den Mindestanforderungen explizit die Begleitung/Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie umfasst: 4 Punktecc) Pro Referenz, die vollumfänglich die Mindestanforderungen (Managed Services für Workplace-IT und Netzwerkinfrastruktur mit ISO 27001 Anforderungen) erfüllt: 3 PunkteEs werden maximal die fünf besten Referenzen berücksichtigt. Beruht eine der drei besten Referenzen auf einer Eignungsleihe, so muss das eignungsverleihende Unternehmen einen entsprechenden Anteil der Managed Services selbst erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Beruhen zwei oder alle der drei besten Referenzen auf einer Eignungsleihe, erhöht sich der Anteil der vom Eignungsverleiher selbst zu erbringenden Leistungen entsprechend.Die drei Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Besteht nach Auswertung der Referenzen Punktgleichstand bezüglich des 3. Platzes, so entscheidet das Los darüber, wer von den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll.Beim Losverfahren wird die Reederei ein geeignetes Verfahren unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz durchführen.