Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist in der Rechtsform eines Landesbetriebs die für die Berufsbildung zuständige Stelle bei der Hamburger Schulbehörde (Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB) und umfasst 29 staatliche berufsbildende Schulen. Für den außerschulischen Bereich organisiert und finanziert das HIBB Unterstützungsangebote unter anderem für benachteiligte Jugendliche im Übergangssystem und in der beruflichen Ausbildung.
Seit 2004 wird das sogenannte "Sekretariat für Kooperation (SfK)" als Projekt durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. (KWB) im Auftrag des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung in Kooperation mit der Sozial- bzw. Wirtschaftsbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg umgesetzt. Das "Sekretariat für Kooperation (SfK)" unterstützt seitdem die Vernetzung und die Transparenz am Übergang Schule - Beruf in Hamburg und somit die erfolgreiche Integration junger Menschen (U25) in Ausbildung und Arbeit, die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen, die Vermeidung von Doppelförderungen sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderstrukturen. Das SfK fungiert als zentrale Dienstleistungs- und Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, Trägern und Institutionen.Dieses Projekt soll neu ausgeschrieben werden.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte des Konzepts durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzepts bewertet. Für das Konzept kann der/die Bieter/-in maximal 10 Punkte erhalten. Gefordert wird die Darstellung eines umfassenden Projektdurchführungskonzepts für die Fortführung des Projekts "Sekretariat für Kooperation (SfK)".Das Konzept soll sämtliche Leistungsbereiche in zusammenhängender Form darstellen und erkennen lassen, dass der/die Bieter/-in die Anforderungen der Auftraggeberin vollständig erfasst hat und über eine schlüssige Herangehensweise zur Umsetzung verfügt. Im Projektdurchführungskonzept soll der/die Bieter/in auf die folgenden Punkte eingehen.- Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung von ichblickdurch.de gemäß Pkt. 3.1 der Leistungsbeschreibung- Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung von uebergangschuleberuf.de gemäß Pkt. 3.2 der Leistungsbeschreibung- Redaktionelle Mitwirkung an der Website der Jugendberufsagentur Hamburg (JBA) jba-hamburg.de durch die Unterstützung des JBA-Redaktionsteams gemäß Pkt. 3.3 der Leistungsbeschreibung- Informationsmanagement und Datenbankpflege der Website ichblickdurch.de gemäß Pkt. 3.4 der Leistungsbeschreibung- Sicherstellung von Barrierefreiheit gemäß Pkt. 3.5 der Leistungsbeschreibung- Datenschutz und Datensicherheit gemäß Pkt. 3.6 der Leistungsbeschreibung- Hosting, Wartung und Patching gemäß Pkt. 3.7 der Leistungsbeschreibung- Qualifikationsanforderungen an den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin gemäß Pkt. 4 der Leistungsbeschreibung- Qualitätssicherung gemäß Pkt. 5 der Leistungsbeschreibung- Qualifikation des eingesetzten Personals gemäß Pkt. 7 der LeistungsbeschreibungPositiv wird bewertet, wenn der/die Bieter/-in über die dargestellten Anforderungen hinaus ein schlüssiges Konzept zur inhaltlichen und technischen Verknüpfung der drei Webplattformen vorlegt und die Sicherstellung eines höchstmöglichen Maßes an Barrierefreiheit darlegt.0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht denAnforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenndie Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nur mit erheblichenEinschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weistinhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführungder Leistungen erwarten. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mitEinschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteilsschlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eineausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht denAnforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und dieHerangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung derLeistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg. 8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw.Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jederHinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolgversprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht dahereine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. 10 Punkte: Das Konzept desBieters ist hinsichtlich dieses Konzepts der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweisedes Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist im Konzept injeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungenliegende Leistungserfüllung.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehenden Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung einesAngebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unterVerwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genanntenErklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus derAuftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - AusgefülltesAngebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage /Angaben der Bietenden. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen fürjedes Mitglied gesondert einzureichen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw.Betriebshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in für den Auftragsgegenstand branchenüblicher und angemessener Höhe (vgl. § 45 Abs. 4 VgV))
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersinnerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die Zahl der festangestelltenMitarbeitenden.
1) Angaben des Bieters über in den letzten drei Jahren erfolgter Dienstleistungen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Dienstleistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich der Fortführung, Wartung, Weiterentwicklung sowie redaktionellen Betreuung und kontinuierlichen Optimierung von Webseiten und der zugehörigen Datenbanken inklusive Informationsmanagement vergleichbar sind.Die Referenzen müssen belegen, dass der Bewerber über Erfahrung in den Themenbereichen Berufsvorbereitung, -orientierung und -ausbildung, Modularisierung und Übergangsmanagement, in der Betreuung komplexer Datenbankstrukturen und digitaler Plattformen sowie umfassende Kenntnisse der Hamburger Behördenlandschaft und der Förderstrukturen verfügt. Das Angebotsformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen.2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung desvergaberechtlichen Mindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.