Der vorliegende Ausschreibungsgegenstand umfasst eine Konzession über Kommunikationsinfrastrukturen, welche unter die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB fallen. Hieraus folgt, dass keine Bindung an das formale Vergaberecht einschließlich der Gewährung von Primärrechtsschutz besteht. Zur Gewährung eines transparenten und wettbewerbsfördernden Verfahrens wird sich bei der Verfahrensausgestaltung eng an den formellen Vorgaben des GWB und der KonzVgV bzw. VgV orientiert. Allein maßgeblich für die Verfahrensführung sind die Bestimmungen der Vergabeunterlagen sowie verfahrensleitende Anordnungen des Konzessionsgebers.
Es werden zwei Lose vergeben: Los 1 "Nordhorn Süd" und Los 2 "Nordhorn II"
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung werden nach jeweils zu 50 % gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches die höchste Punktzahl aufweist. II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.Der Bieter mit dem jeweils höchsten Angebot erhält 10 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1/2-fachen des höchsten Angebots. Alle Angebote mit darunter liegenden Pachtpreisangeboten erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Pachtpreisangebote erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Vertriebs- und Servicekonzeptes bewertet. Für die Konzeptausführungen können die Bieter maximal 10 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden.
Die geforderten Inhalte für das Vertriebs- und Servicekonzept sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die für das Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind. Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen ein; mangelt es dem Konzept an innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er 3 Punkte. Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen. Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat. Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges konzeptionelles Vorgehen im Rahmen der Betreibung erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
A. Ablauf des Vergabeverfahrens: Das Verfahren läuft in zwei Phasen ab:(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmeformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).(2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Preisblatt und Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt. (3) In der Angebotsphase erfolgt keine weitere Reduzierung der Bieter.B. Allgemeine Verfahrensbedingungen: - Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen, - Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular zur Bietergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co.KG die vergaberechtlichen Regelungen freiwillig anwendet. Dies begründet keine Zuständigkeit der Vergabekammer gemäß § 160 GWB.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Angabe der von Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen. Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils:- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen.
Sollten nach den unten genannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte. Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte). Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte). Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe der Anzahl festangestellter Mitarbeiter der letzten drei Jahre (2022-2024).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes. Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB.
Unterversorgte Gebiete der Stadt Nordhorn sollen im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung des Bundes und der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit einem flächendeckenden Glasfasernetz (FTTB/H) versorgt werden. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Zu diesem Zweck wird ein Betreiber für die Pachtung eines noch gesondert zu errichtenden passiven Breitbandnetzes gesucht. Der Pächter hat das Netz zu vermarkten, mit aktiver Technik auszustatten und zu betreiben. Ferner sind Bürger und Gewerbetreibende mit Telekommunikationsprodukten zu versorgen. Der Ausbau ist von einer, vom Pächter nachzuweisenden, Marktquote abhängig. Dafür hat der Verpächter die Vermarktung des Netzes verantwortlich zu besorgen. Die verfügbaren Endkundenprodukte (Telefon, Internet und TV) sind zu marktkonformen Preisen anzubieten und müssen den wachsenden Bedarfen für die Dauer des Pachtvertrages entsprechen. Auch die Ausstattung des Netzes mit aktiver Technik ist den jeweiligen Anforderungen anzupassen und bei Bedarf aufzurüsten. Der Pächter muss Open-Access auf physikalischer (passive Infrastruktur) und logischer Ebene (Vorleistungsprodukte, insbesondere Bitstream) jederzeit gewährleisten. Genauere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen
Weitere bislang unterversorgte Adresspunkte in der Stadt Nordhorn sollen im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung des Bundes und der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit einem flächendeckenden Glasfasernetz (FTTB/H) erschlossen werden. Ziel ist die vollständige Schließung der Versorgungslücken und eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gesucht wird ein Betreiber für die Pachtung eines noch gesondert zu errichtenden passiven Breitbandnetzes. Der Pächter hat das Netz zu vermarkten, mit aktiver Technik auszustatten und zu betreiben sowie Bürger und Gewerbetreibende mit Telekommunikationsprodukten zu versorgen. Der Ausbau ist von einer, vom Pächter nachzuweisenden, Marktquote abhängig; der Verpächter übernimmt hierfür die verantwortliche Vermarktung des Netzes. Die verfügbaren Endkundenprodukte (Telefon, Internet und TV) sind zu marktkonformen Preisen anzubieten und für die gesamte Laufzeit des Pachtvertrages bedarfsgerecht fortzuentwickeln. Die aktive Technik ist entsprechend den Anforderungen anzupassen und bei Bedarf aufzurüsten. Open-Access ist durch den Pächter auf physikalischer und logischer Ebene (einschließlich standardisierter Vorleistungsprodukte wie Bitstream) diskriminierungsfrei sicherzustellen. Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung