Die Spiel- und Veranstaltungsstätte Kampnagel soll modernisiert und erweitert werden. Derzeit sind bereits zwei Gebäudekörper vorhanden, die Hallen haben bis zu 2 Obergeschosse mit einer BGF von 15.673 m². Das Verwaltungsgebäude umfasst 5 Obergeschosse mit einer BGF von 3.573 m². Einer der Neubauten wird als Residenzgebäude geplant. Dieses umfasst Wohneinheiten von Künstlern auf 6 Etagen und hat eine BGF von 1.845 m². Die K7 ist oberhalb der Hallen als Neubau mit einer BGF von 7.606 m² geplant. Es umfasst 2 Obergeschosse mit doppelter Raumhöhe und Zwischengeschossen in Teilbereichen.
Das Leistungsverzeichnis umfasst Stahlbau-, Schlosser- und Beschichtungsarbeiten für folgende Gebäudeteile: - Bauteil 04 (K7)
Wesentliche Arbeiten: - Erstellung der neuen Halle K7 oberhalb der Bestandshallen in Stahlbauweise
Der Preis wird anhand der Brutto-Gesamtsumme des Leistungsverzeichnisses bewertet. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Die von dem Bestbietenden abweichenden Angebote werden wie folgt bewertet:Punktzahl: (Angebotssumme des günstigsten Bieters : Angebotssumme des jeweiligen Bieters) x 10. Das Ergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet.
Logistik- und Montagekonzept inkl. Beschichtungskonzept der Stahlbauteile mit Brandschutzanforderungen: Für die Wertung ist ein Logistik- und Montagekonzept inkl. Beschichtungskonzept der Stahlbauteile mit Brandschutzanforderungen zur Umsetzung der Stahlbauarbeiten B04 auf Kampnagel einzureichen und soll unter Erläuterung folgender Angaben darstellen, wie Sie konkret baufachlich die Leistung umsetzen wollen (max. 12 DIN A4 Seiten Text zzgl. 1-2 separate grafische Darstellung wie z.B. technische Zeichnungen): - Erkennbarkeit, dass die wesentlichen logistischen Abhängigkeiten der Maßnahme verstanden wurden (Problembewusstsein); - Angabe der wesentlichen Maßnahmen, um trotz der bestehenden Herausforderungen einen ungestörten Bauablauf abzusichern (Problemlösungskompetenz); - Absicherung des parallellaufenden Spielbetrieb: - Umgang mit der Herausforderung der beengten Baustellensituation; - Förderung des Ziels der "performativen Baustelle"; - Montagereihenfolge und Montageschritte sowie Taktung und Darstellung von Bauzwischenständen; - Einbindung anderer Gewerke und Koordination der Schnittstellen mit diesen Gewerken; - Kran-/Hebekonzept (unter Berücksichtigung der beengten Baustelleneinrichtung); - Gefährdungsbeurteilung und Absturzsicherung sowie Einbindung temporärer Geländer und Montagehilfen;- Beschichtungskonzept der Stahlbauteile, insbesondere der Brandschutzbeschichtung, inkl. Angabe, ob diese im Werk oder auf der Baustelle erfolgt. Und wie mit der eingeschränkten Revisionierbarkeit umgegangen wird. Hinweis: Sollte das vorgenannte Konzept nicht eingereicht werden, hat dies grundsätzlich keinen Ausschluss eines Bietenden zur Folge. Das Kriterium Montagekonzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn zu den vorgenannten Fragestellungen keine Angaben vorgenommen werden. Eine unvollständige Beantwortung der Fragestellungen führt zu einer Abwertung in der Gesamtbewertung des Kriteriums. Die oben genannten Kriterien sind nicht als Einzelkriterien zu verstehen, sondern als Teile des Gesamtkonzeptes. ________________________________________________________________________________________________Auswertungsmethode:10 Punkte : vollständig überzeugendes Konzept; alle Abhängigkeiten werden erkannt und überzeugend bewältigt; lässt wesentliche Optimierungen des Projekts erwarten. 8 Punkte : überzeugendes Konzept; wesentliche Abhängigkeiten werden erkannt und überzeugend bewältigt; lässt Optimierungen des Projekts erwarten. 6 Punkte : überwiegend überzeugendes Konzept; wesentliche Abhängigkeiten werden erkannt und nachvollziehbar bewältigt. 4 Punkte : teilweise überzeugendes Konzept; einige wesentliche Abhängigkeiten werden erkannt und zumindest zum Teil nachvollziehbar behandelt. 2 Punkte : kaum überzeugendes Konzept; Abhängigkeiten werden nur untergeordnet erkannt; keine relevanten Optimierungen des Projekts erwartbar. 0 Punkte : kein Konzept oder ein überwiegend inhaltsleeres Konzept eingereicht.
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Einreichung von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Die Einreichung von Nebenangeboten ist zugelassen.Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zuschließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird. Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung (a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder (b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen. Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagensind zu beachten. Nicht nachgefordert werden leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (Ausnahme: Preisangaben für unwesentliche Einzelpositionen, wenn der Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern und die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen).
Sämtliche gesetzlichen Ausschlussgründe, u.a.§§ 123, 124 GWB, §§ 6e, 15, 16, 16aVOB/A (EU).
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal sowie der Anzahl an festangestellten Mitarbeitern zum Stand der Angebotsabgabe. Richtwert für die Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden (Stichtag: Ende Angebotsfrist) sind: 25 Personen.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Richtwert für den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist: 2 Mio. EUR.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse).
Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars "VV-Bau Anlage 6-020" Anlage zur Ausschreibungsinformation -VOB - geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Gültiger Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Gültige Gewerbeanmeldung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. beider Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Zertifizierung der Ausführungsklasse EXC3 gemäß DIN EN 1090-2 (Herstellerqualifikation für bestimmte Schweißarbeiten).