Verfahrensangaben

Ausschreibung von Projektsteuerleistungen für den "CampusHafenCity"

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.08.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

SBH | Schulbau Hamburg
02000000-KBSB000001-52
An der Stadthausbrücke 1
20355
Hamburg
Deutschland
DE600
VergabestelleSBH@sbh.hamburg.de
+49 4035528086

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
KeineAngabe
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@bsw.hamburg.de
+49 40428403230
+49 40427940997

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71311300-4
71300000-1
71318000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Schulbau Hamburg (SBH) beschafft Beratungsleistungen im Bereich der Qualitätssicherung der LPH 8 für die KG 300 & 500 bei Generalunternehmerprojekten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Leistungsumfang erstreckt sich über folgende Punkte:
- Baubegleitendes Controlling der Qualitätssicherung inkl. Mängelmanagement, Prüfung der Ausführungsplanung auf Vertragssoll und technische & vertraglichen Beratungsleistungen bzgl. Claim-Managment und Mängelabarbeitung im Vertragsverhältnis zum Generalunternehmer (AN).
Der technische Berater der Qualitätssicherung soll dabei folgende Leistungsbereiche erbringen:
Planungs- und baubegleitendes Controlling
1. Der technische Berater wirkt als Qualitätssicherung, in Bezug auf die gemäß FLB vertraglich vereinbarten Leistungen und Qualitäten, der Planungs- sowie der Ausführungsphasen bis hin zur erfolgreichen Übergabe an die Nutzer, die Inbetriebnahmen und Abnahme des Generalunternehmer.
2. Mängelmanagement inkl. Kommunikation zu Generalunternehmer während der Realisierung bis zur Abarbeitung aller Abnahmemängel.
3. Kommunikation mit der Vertretung vom AG der GMH, der Projektsteuerung und Projektleitung und den beauftragten Fachplanern (u.a. künstlerische Oberleitung der LPH 8) des Bauherrn (SBH).
4. Es gilt ergänzend die HOAI in der aktuell gültigen Fassung mit ihren Leistungsbildern für die Planprüfung und Objektüberwachung als Qualitätssicherung der Leistungsphasen 8.

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.10.2026
31.07.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Die Angebote werden zu 30 % nach dem Preis und zu 70 % nach der Leistung gewertet. Das Angebot mit den meisten Punkten aus Preis und Leistung erhält den Zuschlag.
Bewertungsformel: Z= 30% * Punkte Preis + 70 % * Punkte Leistung. Die Rundung erfolgt stets kaufmännisch auf ganze Zahlen.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
Für die Gesamtwertung (Wirtschaftlichkeitsprüfung) erfolgt eine Umrechnung der Euro-Wertungspreise in "Scoring-Punkte" ("Preispunkte"). Die Umrechnung erfolgt per einseitiger linearer Interpolation in folgender Form:
- Das günstigste wertungsfähige Preisangebot erhält 100 Punkte.
- Angebote, die doppelt so teuer oder teurer sind, erhalten 0 Punkte.
- Für Angebote, die dazwischen liegen, wird für jedes % Euro-Preisabstand zum Bestpreisangebot ein entsprechender %-Anteil von den Höchstpunktzahl 100 Punkte abgezogen. Es wird auf ganze Prozentzahlen gerundet (Beispiel: Bestpreisangebot, das 100 Punkte erhält = EUR 100.000,-. Fiktives Doppeltes, das 0 Punkte erhält = EUR 200.000,-. Zu bewertendes Angebot = EUR 149.999,-. EUR 149.999,- sind 49,99%, also rund 50% teurer als EUR 100.000,-, daher erhält das Angebot auch 50% weniger Punkte, also 50 statt 100 Punkte).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Teamkonzept

II. Zuschlagskriterium Leistung: Der Auftraggeber bewertet das leistungsbezogene Zuschlagskriterium L als Summe des Personalkonzepts, welche jeweils mit maximal 100 (Scoring-)Punkten bewertet werden kann.
Das Personalkonzept soll einen Umfang von zwei bis drei Seiten (DIN A4) nicht überschreiten.
Die Bieter müssen im Personalkonzept nachweisen, dass sie über ein leistungsfähiges Team für die Beratung im Bereich der Qualitätssicherung verfügen. Das Konzept muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel. Bei der Bewertung der Ausführungen des Konzepts kann ein Bieter insgesamt 100 Punkte erhalten.
Folgendes wird bei der Bewertung durch den Auftraggeber berücksichtigt:
Der Bieter muss mit dem Konzept nachweisen, dass es sich um ein leistungsfähiges Team für die technische Beratung handelt. Die Darlegungen werden auf auf Grundlage der Erfahrungen des Projektteams in vorangegangenen Projekten relevant. Diese muss der Bieter im Rahmen ausgewählter Referenzprojekte darstellen. Der Bieter muss in diesem Zusammenhang ebenfalls darstellen, wie sich das Projektteam - das für die Leistungserbringung vorgesehen ist - zusammensetzt. Hierzu zählen die Projektleitung sowie die Projektmitarbeitenden (stellvertretender Projektleiter, sonstige Berater). Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter zu regeln gedenkt (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle).
Positiv wird hierbei bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Für jedes Mitglied im Projektteam (Name, Qualifikation, Berufserfahrung) ist im Rahmen des Angebots darzulegen, welche Referenzprojekte bearbeitet wurden. Dies ist für die einzelnen Personen separat darzulegen. Hierzu sind auch Angaben zum Auftraggeber zu machen.

Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen.
Das Personalkonzept wird - auch vergleichend zwischen den Angeboten - nach folgendem Notensystem bewertet, wobei sich die Punktzahl aus Erfüllungsgrad in % und Maximalpunktzahl (100 Punkte) ergibt:
"Ungenügend" - 0 %: Die Ausführungen fehlen oder sind völlig unbrauchbar.
"Mangelhaft" - 20 %: Die Ausführungen sind insgesamt mangelhaft, nur in Teilen brauchbar.
"Ausreichend" - 40 %. Die Ausführungen genügen trotz kleinerer Mängel noch den für eine erfolgreiche Leistung durchschnittlich zu erwartenden Anforderungen.
"Befriedigend" - 60 %: Die Ausführungen genügen den für eine erfolgreiche Leistung zu erwartenden durchschnittlichen Anforderungen in jeder Hinsicht.
"Gut" - 80 %: Die Konzeptausführungen sind überdurchschnittlich überzeugend.
"Sehr gut" - 100 %: Die Konzeptausführungen sind stark überdurchschnittlich, hervorragend.

Die Bewertung des Konzepts erfolgt durch eine Wertungsjury.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Aufgrund von Schwierigkeiten im Bauablauf benötigt der Auftraggeber schnellstmöglich Beratungsleistungen der Qualitätssicherung. Die Teilnahme- und Angebotsfrist werden jeweils auf 20 Tage verkürzt.

Angaben zum Verfahren

Leistungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung.
A. Ablauf des Vergabeverfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:
(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
(2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Preisblatt und Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.
B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen,
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular zur Bewerbergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber-und Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- und Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- und Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURMUJX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Teilnahme- und Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Dokumente einzureichen:
- Ausgefülltes Teilnahmeformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben der Bewerbenden. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Deckungssummen:
mindestens EUR 3.000.000,00 je Schadensfall für Personenschäden,
mindestens EUR 1.000.000,00 je Sachschaden und EUR 500.000 für Vermögensschäden (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

1) Angabe der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bieters, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Beratungsleistungen der Qualitätssicherung betreffen, die der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Beratung entsprechen.
Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für den Auftraggeber erforderliche Informationen enthalten.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen.
2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB,
4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
______________________________________________________________________ Objektive Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt 5.1.9) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Sollten mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerbender form- und fristgemäß eingehen, nimmt der Auftraggeber eine Bewertung anhand der eingereichten Referenzen vor.
"Geeignet" - 4 Punkte erhalten grundsätzlich noch geeignete Bewerber.
"Gut" - 5 bis 6 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind.
"Sehr gut" - 7 bis 8 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und gleichzeitig entweder eine größere Komplexität aufweisen, oder solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind.
"Hervorragend" - 9 bis 10 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und eine größere Komplexität aufweisen und solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind. Innerhalb einer Notenkategorie ("Gut", "Sehr gut" oder "Hervorragend") entscheidet der direkte Vergleich der Bewerber. Besteht Gleichstand, entscheidet das Zufallslos. Die drei geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Der Auftraggeber wird maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen des Auftraggebers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Architekt oder Ingenieur gem. § 75 VgV

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung