Verfahrensangaben

ERP-Projekt "Kommunalmaster"

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hansestadt Lübeck
DE135082828
23539
Lübeck
Deutschland
DEF03
sekretariat.schellenberg@heuking.de
+49 4035528086

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542
+49 4319884702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hansestadt Lübeck und die Komm.ONE AöR beabsichtigen, bei Weiterentwicklung und Implementierung des sog. "Kommunalmasters" und insbesondere bei der Pilotierung des externen Betriebs als Multimandantensystem zu kooperieren.
Der Kommunalmaster ist ein von der Komm.ONE AöR entwickeltes Enterprise Resource Planning-System (ERP-System), welches speziell auf die Bedürfnisse öffentlicher Verwaltungen zugeschnitten ist.
Die Kooperation zwischen der Hansestadt Lübeck und der Komm.ONE AöR im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung soll einen Beitrag zu einer effizienten und effektiven IT-Kooperation im föderalen Mehr-Ebenen-Sytem leisten, welche der Bund mit dem sog. Vergabebeschleunigungsgesetz ausdrücklich fördern will: Insbesondere die gemeinsame Entwicklung von Systemen, Lizenzüberlassungen und die Erbringung von Implementierungs- und Systempflegeleistungen soll im Rahmen von Verwaltungskooperationen gestärkt werden (vgl. BT-Drs. 21/1934. S. 49). Damit wird auch ein Beitrag zu den Verpflichtungen aus dem IT-Staatsvertrag geleistet: Ausweislich der im Jahr 2024 neu gefassten Präambel kann die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe nur im föderalen Verbund, also insbesondere durch länderübergreifende Kooperationen, erfolgreich bewältigt werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Hansestadt Lübeck, den Kommunalmaster zu implementieren und gemeinsam mit der Komm.ONE den Betrieb des Multimandantensystems aufzubauen. Beim Multimandantensystem wird die Anwenderkommune extern an das Rechenzentrum der Komm.ONE angebunden. Ein solcher externer Betrieb wird künftig essenziell für eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung im kommunalen Bereich sein: Während steigende Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz zu einer steigenden Komplexität der IT-Lösungen führen, sind Kommunen gleichzeitig einem zunehmenden Fachkräftemangel und knapper werdenden Haushalten ausgesetzt. Die Hansestadt Lübeck ist für den externen Betrieb des Kommunalmasters als Multimandantensystem deutschlandweit Pilotkommune außerhalb Baden-Württembergs. Die Hansestadt Lübeck und die Komm.ONE erarbeiten daher im Rahmen des Pilotprojekts gemeinsam eine Betriebsorganisation sowie Entwicklungspotenziale für diese ERP-Lösung.
Der wertmäßige Umfang der gesamten Kooperation beläuft sich auf einen siebenstelligen Betrag. Da es sich um ein Kooperationsverhältnis handelt, in das beide Parteien Dienstleistungen einbringen, ist nicht absehbar, wie sich die Erlösströme im Rahmen des Projektes entwickeln. Der Auftragswert wurde vor diesem Hintergrund mit 6.000.000 EUR angegeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe Ziff. 2.1.

Umfang der Auftragsvergabe

6.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
23539
Lübeck
Deutschland
DEF03

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Stuttgart
Deutschland
DE111

Im Rahmen des Pilotprojekts, soweit der Betrieb über das Rechenzentrum der Komm.ONE erfolgt.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Sonstiges einstufiges Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

---

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

---
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Auftraggeberin verweist auf § 135 Abs. 3 GWB. Im Sinne von § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Auftraggeberin vorliegend der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Die vorliegende Veröffentlichung stellt eine solche nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. In Übereinstimmung mit § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB beabsichtigt die Auftraggeberin, nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Verträge mit der Komm.ONE abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Unwirksamkeit des Vertrages im Sinne von § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr erreicht werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Kooperation zwischen der Hansestadt Lübeck und der Komm.ONE AöR ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, weil die Voraussetzungen für eine öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB vorliegen und die Kooperation daher nicht dem Kartellvergaberecht unterfällt.

Die Hansestadt Lübeck und die Komm.ONE AöR wollen gemeinsam Lösungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung entwickeln und so einen Beitrag zu einer effektiven IT-Kooperation im föderalen Mehrebenen-System leisten. Damit erfüllt die Kooperation die Zielsetzungen des Bundesgesetzgebers, der mit Neufassung des § 108 Abs. 6 GWB insbesondere die Verwaltungskooperation im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung stärken will (vgl. BT-Drs. 21/1934. S. 49). Die Novellierung der Vorschrift trägt im Übrigen auch dazu bei, dass Bund und Länder ihre Verpflichtungen aus dem IT-Staatsvertrag künftig besser erfüllen können - ausweislich dessen Präambel kann die Verwaltungsdigitalisierung nur im föderalen Verbund erfolgreich bewältigt werden.

Die Beauftragung der Komm.ONE mit der Implementierung, dem Betrieb sowie der Pflege und dem Support des Kommunalmasters erfüllt eine auf einer Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit der Hansestadt Lübeck und der Komm.ONE AöR (§ 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB). Mit der Neufassung des § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, dass der konkrete, nicht dem Vergaberecht unterfallende öffentliche Auftrag und die zugrundeliegende Kooperationsvereinbarung voneinander zu unterscheiden sind. Die konkrete Beauftragung der Komm.ONE mit der Implementierung, dem Betrieb sowie der Pflege und dem Support des Kommunalmasters beruht auf einem Kooperationskonzept im Sinne des § 108 Abs. 6 Nr. 1 GWB. Dieses legen die Hansestadt Lübeck in einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit klarer Aufgabenverteilung nieder. Bei der Etablierung des Multimandantensystems mit Betrieb im Rechenzentrum der Komm.ONE AöR fungiert die Hansestadt Lübeck deutschlandweit als Pilotkommune außerhalb Baden-Württembergs. Die Parteien erarbeiten vor diesem Hintergrund gemeinsam eine Betriebsorganisation für den dauerhaften Betrieb der Lösung sowie die Anforderungen hinsichtlich Sicherheits-, Notfall- und Exit-Konzepten mit Blick auf die erstmalig stattfindende bundeslandübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Komm.ONE AöR und der Anwenderkommune. Darüber hinaus werden gemeinsam Optionen und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der Anbindung lokaler Fachverfahren an das System geprüft. Die Parteien etablieren hierfür einen regelmäßig zusammentretenden Arbeitskreis, für den die Hansestadt Lübeck gesonderte personelle Ressourcen schafft. Die Kooperation wird durch eine Mindestlaufzeit von vier Jahren abgesichert.

Die Kooperation wird dabei ausschließlich durch Überlegungen im öffentlichen Interesse bestimmt (§ 108 Abs. 6 Nr. 2 GWB). Das Projekt dient der Verwaltungsdigitalisierung, die mit Art. 91c GG Verfassungsrang hat und ausweislich der Präambel des IT-Staatsvertrages nur gemeinsam im föderalen Verbund bewältigt werden kann. Die Kooperation überschreitet auch nicht die 20%-Schwelle für zulässige Drittgeschäfte (§ 108 Abs. 6 Nr. 3 GWB): Weder die Komm.ONE AöR noch die Hansestadt Lübeck erbringen Tätigkeiten auf dem offenen/privaten Markt. Insbesondere bietet die Komm.ONE ausschließliche ERP-Lösungen für öffentliche Stellen an. Schließlich verstößt die Kooperation nicht gegen das Drittbegünstigungsverbot nach § 108 Abs. 6 Nr. 4 GWB. Denn soweit im Rahmen des Projekts Leistungen von privaten Dienstleistern in Anspruch genommen werden, werden diese vergaberechtskonform beauftragt.

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

x
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Komm.ONE AöR
x
Großunternehmen
Weissacher Straße 15
70499
Stuttgart
Deutschland
DE111
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

6.000.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

x