Verfahrensangaben

SAP-Beschaffung

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hansestadt Lübeck
DE135082828
23539
Lübeck
Deutschland
DEF03
sekretariat.schellenberg@heuking.de
+49 4035528086

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Dataport
DE813840400
Altenholzer Straße 10-14
24161
Altenholz
Deutschland
DEF0B
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542
+49 4319884702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Weiterentwicklung Implementierung des sog. "Kommunalmasters" als ERP-System ist Teil der Verwaltungskooperation zwischen der Auftraggeberin und der Komm.ONE AöR. Diesbezüglich wird auf die gesonderte Ex-ante-Transparenzbekanntmachung für die Kooperation im Sinne von § 108 Abs. 6 GWB verwiesen (Veröffentlichungsnummer 597740-2026).

Der Kommunalmaster basiert auf SAP-Standardsoftware, die durch die Kooperationspartner angepasst, weiterentwickelt und implementiert wird. Für die Implementierung und den Betrieb des Kommunalmasters ist es daher in technischer Hinsicht erforderlich, dass die Auftraggeberin die Lizenzen für die SAP-Standardsoftware sowie das PSLE-Wartungsmodell erwirbt.

Im Gesamtprojekt macht die Beschaffung des Kommunalmasters bei der Komm.ONE AöR den Hauptteil der Projektkosten aus, die SAP-Lizenzen und das PSLE-Wartungsmodell nur einen untergeordneten Anteil.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Siehe Ziff. 2.1.

Umfang der Auftragsvergabe

3.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
23539
Lübeck
Deutschland
DEF03

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, weil die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) i.V.m. Abs. 6 VgV vorliegen.

Die Auftragsvergabe darf sich hierbei zunächst nach § 31 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 VgV auf die Beschaffung der SAP-Lizenzen und des PSLE-Wartungsmodells beschränken, weil dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Der Kommunalmaster setzt als Gesamtsystem technisch zwingend die jeweiligen SAP-Lizenzen und den Einsatz des PSLE-Wartungsmodells voraus. Alternative Software- und Wartungslösungen wären mit dem Kommunalmaster nicht kompatibel.

Die Auftraggeberin darf die SAP-Lizenzen und das PSLE-Wartungsmodell gem. § 97a Abs. 2 GWB gemeinsam beschaffen, weil technische Gründe dies erfordern. Die dem Kommunalmaster zugrundeliegende Software und die Wartung bilden vorliegend eine funktionale Einheit. Die störungsfreie Funktion des Kommunalmasters ist aufgrund des Einsatzbereiches in der öffentlichen Verwaltung essenziell. Eine getrennte Vergabe würde jedoch die störungsfreie Funktionsfähigkeit des Kommunalmasters nicht gewährleisten können, weil die Einbeziehung der Lizenzen in die Wartung gerade bei Updates oder Lizenzänderungen erhebliche Störungsrisiken birgt. Da die Auftraggeberin den Kommunalmaster (inkl. Anpassung, Hosting und Betrieb) bei der Komm.ONE erwirbt, ist sie mit Blick auf ein funktionsfähiges Gesamtsystem darauf angewiesen, jedenfalls die Softwarelizenzen und die Wartung von einem einzigen Auftragnehmer aus einer Hand zu beschaffen.

Die Beschaffung von Softwarelizenzen und PSLE-Wartungsmodell darf schließlich im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b i.V.m. Abs. 6 VgV erfolgen. Nur das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen kann die Lizenzen und das PSLE-Wartungsmodell bereitstellen, da der technisch erforderliche PSLE-Wartungsvertrag allein mit diesem Unternehmen abgeschlossen werden kann. Die Auftraggeberin hat sich ausdrücklich bestätigen lassen, dass andere Anbieter das PSLE-Wartungsmodell nicht anbieten. Insofern sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 6 GWB gewahrt: Es gibt keine vernünftige Alternative zur Beschaffung der Lizenzen und des PSLE-Wartungsmodells bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmen und der mangelnde Wettbewerb ist nicht Folge einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern liegt in den technischen Anforderungen des Kommunalmasters begründet.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

---

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

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Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Auftraggeberin verweist auf § 135 Abs. 3 GWB. Im Sinne von § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Auftraggeberin vorliegend der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Die vorliegende Veröffentlichung stellt eine solche nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. In Übereinstimmung mit § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB beabsichtigt die Auftraggeberin, nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Zuschlag auf das Angebot der vorgesehenen Auftragnehmerin zu erteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Unwirksamkeit des Vertrages im Sinne
von § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr erreicht werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

20844-26
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SAP Deutschland SE & Co. KG
DE 210157578
Großunternehmen
Hasso-Plattner-Ring 7
69190
Walldorf
Deutschland
DE128
Ja
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

3.000.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

SAP