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Verfahrensangaben

Ausschreibung für die Beschaffung der Einführung eines Hamburgischen Lobbyregister...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
29.05.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bürgerschaftskanzlei - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
keine Angabe
Rathausmarkt 1
20095
Hamburg
Deutschland
DE600
sekretariat.schellenberg@heuking.de
+49 4035528086

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231690
+49 40427923080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72200000-7
72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit den Drucksachen 22/17395 und 22/17919 hat die Bürgerschaft die Einführung eines Hamburgischen Lobbyregisters auf den Weg gebracht. Ziel des Hamburgischen Lobbyregisters ist es, auf Landesebene Transparenz über die Ausübung von Interessenvertretung gegenüber Bürgerschaft und Senat zu schaffen und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Entscheidungsprozesse weiter zu stärken, so wie es auch der Deutsche Bundestag mit seinem Bundeslobbyregister anstrebt.

Die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, bis zum 01.09.2027 ein solches Lobbyregister einzuführen und in der Bürgerschaftskanzlei zu führen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Genauere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anforderungskatalog wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Siehe auch Drucksachen 22/17395 und 22/17919.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase: I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektdurchführungskonzept

III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzepts bewertet. Für das Konzept kann der/die Bieter/-in maximal 10 Punkte erhalten.
Siehe auch Wertungsdokument in den Vergabeunterlagen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

A. Ablauf des Vergabeverfahrens:
Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:
(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber/-innen geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
(2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber/-innen werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Preisblatt und Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern/-innen rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.
B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen,
- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular zur Bewerbergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,
- Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/-innen/Bietern/-innen ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein/e bevollmächtigte/r Vertreter/-in, der/die die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Grund für die Beschleunigung ist der enge zeitliche Rahmen, in welchem die Entwicklung und Implementierung der Software zu erfolgen hat. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, das Hamburgische Lobbyregister bis zum 01.09.2027 produktiv zu setzen. Das bedeutet,
dass die benötigte Software bis zum 01.09.2027 entwickelt, getestet sowie ggf. überarbeitet, abgenommen und online geschaltet sowie abschließend geprüft werden muss.
Für den gesamten Entwicklungsprozess sowie die anschließende Überführung in den Echtbetrieb steht bis zum 01.09.2027 lediglich ein knapp bemessenes Zeitfenster zur Verfügung, das eine Verkürzung der Teilnahmefrist auf 20 Tage sowie eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage erforderlich macht, um die fristgerechte Beschaffung zu gewährleisten.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YURMN8F

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Finanzierung des vorliegenden Auftrags unter dem Vorbehalt des noch ausstehenden Parlamentsbeschlusses über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie dem Ablauf der Wartefrist nach §10 Abs. 2 HmbTG steht. Der Zuschlag steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bewilligt und freigegeben werden. Ein Anspruch des Bieters auf Zuschlagserteilung oder Schadensersatz besteht nicht, sofern die Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und das Vergabeverfahren aus diesem Grund aufgehoben werden muss.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)),

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des/der Bewerbers/-in innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Teilnahmeformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des/der Bewerbers/-in. Bei Bewerber/Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.

1) Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des/der Bewerbers/-in, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen. Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber/-in mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters,
3) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
4) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 5) Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.

Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Bewerber/-innen über geeignete Referenzen verfügen, erhält jede/r geeignete Bewerber/-in für die Gesamtheit der von ihm/ihr angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbern/-innen mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/ Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 Bieter/-innen mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei dem Rückzug eines/einer Bieters/-in aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, eine/n geeignete/n Bieter/-in vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin. Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Erstellung/Weiterentwicklung/Migration oder Integration einer Registersoftware beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, inwieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf die Komplexität vergleichbar sind. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter/-innen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung