Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Teilnahmeformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des/der Bewerbers/-in. Bei Bewerber/Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
1) Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des/der Bewerbers/-in, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen. Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber/-in mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters,
3) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
4) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 5) Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Bewerber/-innen über geeignete Referenzen verfügen, erhält jede/r geeignete Bewerber/-in für die Gesamtheit der von ihm/ihr angegebenen Referenzprojekte Punkte. Bewertet wird der Referenzpool, der aus den Referenzen besteht, die von den Bewerbern/-innen mit der Abgabe ihres Teilnahmeantrages übermittelt wurden.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/ Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der/die Bewerber/-in erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für die öffentliche Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen durchgeführt hat, erhält er/sie die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 Bieter/-innen mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei dem Rückzug eines/einer Bieters/-in aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin zudem das Recht vor, eine/n geeignete/n Bieter/-in vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin. Der Referenzpool wird im Hinblick auf die Erstellung/Weiterentwicklung/Migration oder Integration einer Registersoftware beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, inwieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf die Komplexität vergleichbar sind. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Leistungen betreffen, die den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Aufgaben entsprechen.