Der Bieter hat mindestens 3 Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 10 Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) vorzulegen. Für jede Referenz sind folgende Mindestangaben zu machen:
Art der ausgeführten Leistung; Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktdaten); Leistungszeitraum; Auftragswert (netto).
Der Referenzzeitraum von 10 Jahren geht über den im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Standardzeitraum hinaus. Auch präqualifizierte Unternehmen haben daher Referenzen vorzulegen, die den hier gestellten Anforderungen (insbesondere hinsichtlich des 10-jährigen Referenzzeitraums und der Vergleichbarkeit der Leistung) entsprechen, soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen diesen Anforderungen nicht genügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung grundsätzlich durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Soweit die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise den vorstehend aufgestellten auftragsbezogenen Eignungsanforderungen inhaltlich nicht genügen - insbesondere hinsichtlich des erweiterten Referenzzeitraums von 10 Jahren sowie des Umsatzzeitraums von 5 Jahren -, sind die entsprechenden Nachweise gesondert mit dem Angebot oder spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Auch präqualifizierte Unternehmen müssen sämtliche auftragsbezogenen Eignungsanforderungen erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Darüber hinaus sind die vorstehend unter den einzelnen Eignungskriterien genannten Nachweise und Angaben mit dem Angebot oder spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Nachunternehmen haben die Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 ebenfalls abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.