Das Bucerius Kunst Forum schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Kunsttransporten aus. Die Kunstgegenstände sind von und nach Hamburg zu transportieren. Die Dienstleistung schließt die logistische Transportplanung sowie die Lagerung und Verpackung der Kunstwerke (u. a. empfindliche Gemälde und Skulpturen) durch ausgewiesenes Fachpersonal nach höchsten technisch-konservatorischen Qualitätsanforderungen (Museumsstandard) ein. Der Transport muss durch Fachpersonal, geeignete Transportmittel und spezielle für Kunsttransporte ausgestattete LKW (gesichert, klimatisiert, luftgefedert, für Kurierbegleitung geeignet) erfolgen. Die Dienstleistung umfasst zudem die Organisation der Kurierreisen und -aufenthalte. Bei der logistischen Planung und Ausführung sind die besonderen Konditionen des Bucerius Kunst Forums bzw. der Leihgeber zu beachten. Die Dienstleistung beinhaltet ferner die Planung und Koordinierung von Transporten durch von Leihgebern ggf. vorgeschriebenen Fremdfirmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Siehe Leistungsverzeichnis.
Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte des Konzepts durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der eines Projektdurchführungskonzepts bewertet. Für dieses Konzept kann der/die Bieter/-in maximal bis zu 10 Punkte erhalten. Folgende Anforderungen werden an das Konzept gestellt: Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt? Darstellung der Unternehmensstruktur des/der Bieters/-in, Nennung von Anzahl und Sitz der Niederlassungen. Es muss erkennbar sein, dass der/die Bieter/-in die Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung zu erwarten ist. Es ist zudem schlüssig darzulegen, wie eine reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sichergestellt wird. (Das Bucerius Kunst Forum legt besonderen Wert auf die Nachhaltigkeit seines Handelns. Darlegung der Konzepte zur Nachhaltigkeit und CO2 Reduktion. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den durchschnittlichen Dieselverbrauch bei Transporten zu reduzieren und Leerfahrten zu vermeiden? Welche nachhaltigen Verpackungen werden verwendet? Wünschenswert ist für 90 % der zu transportierenden Kunstwerke, dass der Anbieter wieder verwendbare Verpackungen bereitstellen kann, die weltweit auf Basis von Leihklimakisten zur Verfügung gestellt werden können. Vermeidung und Vorsorge zur Schädlingsbekämpfung (Pest Management)? Punkteskala: 0 Punkte - Ausführungen fehlen gänzlich, nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel; 3 Punkte - äußerst knappe Ausführungen, mangelnde innere Logik oder erhebliche Zweifel an Umsetzbarkeit; 5 Punkte - nachvollziehbare Ausführungen mit sinnvollen, umsetzbaren Ideen; 7 Punkte - vollständige Stellungnahme zu jedem bewertungsrelevanten Aspekt, erkennbar verinnerlichte Herausforderungen; 10 Punkte - vollständige, besonders ausführliche und qualitativ hochwertige oder besonders innovative Ausführungen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehenden Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung einesAngebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unterVerwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Grund für die Beschleunigung ist der enge zeitliche Rahmen. Die Ausstellungslaufzeit beginnt am 11. September 2026, die Eröffnung ist für den 10. September 2026 terminiert. Um diesen Termin einhalten zu können, muss der Abbau der vorherigen Ausstellung sowie der Aufbau der neuen Ausstellung bereits ab dem 17. August 2026 erfolgen. Darüber hinaus ist die Drucklegung des Ausstellungskatalogs bis Ende Juli 2026 abzuschließen. Die zu beschaffenden Bilder müssen daher rechtzeitig vor der Drucklegung vorliegen, da sie für den Katalog abfotografiert und aufbereitet werden müssen.
Dies bedeutet, dass die zu beschaffenden Leistungen so rechtzeitig erbracht und abgenommen werden müssen, dass die Bilder noch vor der Drucklegung abfotografiert werden können und sowohl die fristgerechte Erstellung des Katalogs als auch der termingerechte Aufbau der Ausstellung gewährleistet sind. Zwischen dem gegenwärtigen Zeitpunkt und dem spätestmöglichen Termin für die Drucklegung Ende Juli 2026 steht lediglich ein knapp bemessenes Zeitfenster zur Verfügung, das durch den regulären Ablauf der Teilnahme- und Angebotsfristen nicht ausreichend genutzt werden könnte. Eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage ist daher erforderlich, um die fristgerechte Beschaffung zu gewährleisten und die termingebundene Ausstellungseröffnung am 10. September 2026 sicherzustellen.
Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 GWB. Die Ausschreibung erfolgt aufgrund zuwendungsrechtlicher Auflagen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genanntenErklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus derAuftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - AusgefülltesAngebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage /Angaben der Bietenden. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen fürjedes Mitglied gesondert einzureichen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw.Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersinnerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die Zahl der festangestelltenMitarbeitenden sowie Bestätigung über die zur Verfügung stehenden Kunstpacker/Fahrer bzw. Kunstinspektoren. Bestätigung der benötigten ISO-Zertifizierungen. Bestätigung Zoll- und IATA Agent inklusive garantierter Bürgschaftssumme.
1) Angaben des/der Bieters/-in über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Dies insbesondere hinsichtlich von Kunsttransporten in vergleichbarem Umfang. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber/-in mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen, - kurze Projektbeschreibung (stichpunktartig). Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen sämtliche Nachweise vorzulegen. 2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung desvergaberechtlichen Mindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.