Im Gründungsjahr des MHG, 1909, hat das Museum das Interieurzweier Räume des im selben Jahr abgerissenen Landhauses VillaRücker übernommen. Die Platzierung der Dekorationselemente derzwei Räume dieser Villa war ursprünglich im zweiten Obergeschossdes neu zu bauenden - und im Jahr 1922 eröffneten - Museumsvorgesehen. Raumgestalt und Fensterfront des Landhauses wurdendeshalb bereits im Museumsgebäude nachgebildet. Aus finanziellenund organisatorischen Gründen fand dieser Einbau allerdings nie stattund die Wandpaneele, Stuckelemente und Tapeten blieben bis zumJahr 2009 deponiert, als sie in einer ersten Phase gesichtet,untersucht und sichernden Maßnahmen unterzogen worden sind. Nunsollen sie ihren endgültigen Platz am ursprünglich vorgesehenen Ortfinden. Dazu sind komplexe konservatorische und restauratorischeMaßnahmen notwendig.
Inhalt der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Konservierung,Restaurierung, die Rekonstruktion und der Einbau der Holzbauteile von Gartensaal und Musikzimmer (Wandverkleidung, Spiegelrahmen und Türen) sowie die Organisation von Herstellung und Lieferung derFensterscheiben, Spiegel und Beschläge und deren Montage.Der Gartensaal hat eine Grundfläche von ca. 68 qm. DasMusikzimmer hat eine Grundfläche von ca. 31 qm. Die hölzerne Wandausstattung des Musikzimmers ist weniger umfangreich als die hölzerne Ausstattung des Gartensaals, da die Wände im Musikzimmer mit einer Tapete verkleidet sind. Genauere Informationen zu Gartensaal und Musikzimmer sowie exemplarische Abbildungen einiger Bauteile sind den Anlagen zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Die Ausführungsorte sind aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zur Laufzeit:- Ausführungsbeginn 20.10.26- Restaurierung des historischen Interieurs von Oktober 2026 bis Oktober 2027- Einbau und Montage zwischen Januar 2028 bis Juni 2028- Fertigstellungstermin der Leistungserbringung ist demnach Juni 2028
Die Angebote werden zu 40 % nach dem Preis und zu 60 % nach der Leistung gewertet.
Die Punkte für die Preiswertung werden durch lineare Interpolation ermittelt. Dabei erhält das günstigste Angebot die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Ein Angebot, das mindestens doppelt so teuer ist, wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot wird interpoliert.
Die Formel lautet wie folgt: Z = P + L1 + L2 + L3
Gesamtwertung: Preispunkte + Qualitätspunkte. Den Zuschlag erhält das zuschlagsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Die Leistungswertung ist aus der Wertungsmatrix zu entnehmen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen. Auf der unter 5.1.11) genannten Plattform stehenden Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung einesAngebotes benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Information und unterVerwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass die Bieterin, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben der Bieterin. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Angebotsformular zur Bietergemeinschaft gemachten Angaben werdenbei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeberrechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftetgesamtschuldnerisch.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Der AN hat eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von- 5.000.000 EUR für Personenschäden- 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden- 500.000 EUR für Bearbeitungsschädenwährend des Bearbeitungszeitraums zu gewährleisten. Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.Im Falle der Auftragsvergabe ist die Versicherungspolice des Bietenden vorzulegen.Weiter sind im Rahmen der zu erbringenden Leistungen Transporteerforderlich, für die eine Transportversicherung (sofern nichtBestandteil der Berufshaftpflichtversicherung) erforderlich undunmittelbar nach Auftragsvergabe nachzuweisen ist Versicherungshöhe 3.000.000 EUR).
1) Für die Projektleitung sind durch Eigenerklärung Deutschkenntnisse auf Muttersprach-niveau oder Niveau C.1 nachzuweisen. Eine fachspezifische Restauratorenausbildung mit Diplom- oder Masterabschluss an einer Hochschule im Studiengang Restaurierung mit Spezialisierung im Fachbereich Holzobjekte ist in Form von Zeugnissen oder Urkunden in der Anlage zum Angebot nachzuweisen. Für die Projektleitung ist die zwingende mindestens 10-jährige Berufserfahrung mit restauratorischen Tätigkeiten im musealen Umfeld oder in der Denkmalpflege ist durch Bestätigungsschreiben oder durch eine Referenzliste nachzuweisen. Weiter ist für die Projektleitung nachzuweisen, dass sie über Erfahrung in den folgenden drei Fachbereichen verfügt: Erfahrung in der Konservierung und Restaurierung gefasster Holzbauteile des 17. bis 19. Jahrhunderts (Mindestgröße der Fläche 1 qm); Erfahrung in der Rekonstruktion gefasster Holzbauteile des 17. bis 19. Jahrhunderts; Erfahrung in der Remontage historischer Wandverkleidungen des 17. bis 19. Jahrhunderts(Mindestgröße der Fläche 10 qm). Die Erfahrung ist durch persönliche Referenzen aus den letzten 10 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) nachzuweisen. Dabei kann sowohl für jeden Bereich eine eigenständige Referenz eingereicht werden als auch eine Referenz, die alle drei Bereiche abdeckt. Diese Referenz/en sind in der Anlage 3.16 anhand von Kurzbeschreibungen zu erläutern und durch Dokumentationen oder Auszüge aus Dokumentationen (ausreichend ist die Zusammenstellung von Farbkopien einzelner Blätter) oder ein Portfolio in Schrift und Bild zu belegen (jeweiliger Umfang höchstens 10 Seiten). Für Mitarbeitende muss eine fachspezifische Restauratorenausbildung mit Diplom- oderMasterabschluss an einer Hochschule im Studiengang Restaurierung mit Spezialisierung im Fachbereich Holzobjekte. in Form von Zeugnissen oder Urkunden in der Anlagezum Angebot nachgewiesen werden. Die zwingende 3-jährige Berufserfahrung mit restauratorischen Tätigkeiten im musealen Umfeld oder in der Denkmalpflege ist durch Bestätigungsschreiben oder durch eine detaillierte Referenzliste nachzuweisen.Für Helfende ist eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung im musealen Umfeld oder in der Denkmalpflege in Form von Bestätigungsschreiben oder durch eine detaillierte Referenzliste nachzuweisen.Siehe auch Anlage 3.16.
2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichenMindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bietersinnerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.