III. Zuschlagskriterium Leistung
Die Leistung wird auf der Basis des Projektdurchführungs- und Personalkonzepts bewertet.
Die Profile des für den Auftrag vorgesehenen hauptverantwortlichen Mitarbeiters und seines Stellvertreters (Projektteam) sind im Rahmen des Konzepts vorzulegen. Bei der Leistungswertung können die Angebote maximal 10 Punkte erhalten.
Inhaltlich hat der Bieter im Rahmen seines Konzepts zu erläutern, wie er die Auftragsdurchführung bei der Auftraggeberin durchführen möchte. Hierzu zählen typische Arbeitsabläufe bei wiederkehrenden Aufgaben, die sich an der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin zu orientieren haben. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter über entsprechende Erfahrungswerte in den hier nachgefragten Bereichen des Facility-Managements verfügt und diese in sein Konzept einbringt.
Der Bieter muss zudem darstellen, wie sich das Projektteam, das für die Leistungserbringung vorgesehen ist, zusammensetzt. Hierzu zählt der hauptverantwortliche Mitarbeiter, dessen Stellvertretung sowie weitere erfahrene Mitarbeiter. Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter regeln (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle).
Positiv wird hierbei bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen, auch bei spontanen Einsätzen.
Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen.
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
Zwei Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten.
Vier Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung.
Sechs Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg.
Acht Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
Zehn Punkte: Das Konzept des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist im Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
Im Rahmen des Offenen Verfahrens können zur Aufklärung und Kennenlernen des Projektteams Präsentationen stattfinden. Die Auftraggeberin wird sich diesbezüglich mit den Bietern in Verbindung setzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Präsentationen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.