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Verfahrensangaben

Ausschreibung von Dienstleistungen aus dem Bereich des Facility-Managements für di...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
KeineAngabe
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600
sekretariat.schellenberg@heuking.de
040355280835

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231690
+49 40427923080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98341140-8
98000000-3
98300000-6
98341130-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beabsichtigt die Vergabe eines externen Dienstleisters für Leistungen aus dem Bereich der Helfergestellung im Verwaltungsgebäude. Es werden Dienstleistungen für das Facility-Management vergeben.

Der Hausservice der BSW ist aktuell mit vier Hausarbeitern besetzt, so dass zur sachgerechten Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden Arbeiten externe Unterstützung benötigt wird.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Verwaltungsgebäude an der Neuenfelder Straße 19 in Hamburg soll über einen Zeitraum von vier Jahren, mit der Option auf ein weiteres Jahr, allgemeine Unterstützungsleistungen für den Hausservice bzw. das Facility-Management erbracht werden.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Reinigung der Außenbereiche (wie Grünflächen und Wege), interne Umzüge sowie Montage-, Demontage- und Umbauarbeiten an Büroausstattungen. Hinzu kommen das Auf- und Abbauen von Regalen, Umräumarbeiten von Mobiliar und sonstigen Gegenständen, das Anbringen von Magnettafeln, Bildern und Monitoren, die Entsorgung von Papiermüll und Altmobiliar, der Transport von Datenmüllcontainern (Reisswolf), Material- und Gerätetransporte sowie der Transport von Palettenware (etwa Broschüren). Weiter sind das Auswechseln von Schlössern und Zylindern, kleinere Reparaturen (etwa an Türen und Kücheneinrichtungen), der Auf-, Ab- und Umbau von Mobiliar im Konferenzzentrum, die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen in diversen Sitzungsräumen sowie die Mithilfe bei der Beseitigung von Störungen (z. B. Wasser/Abwasser) vorgesehen.

Darüber hinaus sind allgemeine Unterstützungsleistungen nach Weisung des Gebäudemanagements sowie gegebenenfalls kleinere handwerkliche Tätigkeiten zu erbringen.

Nähere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen samt Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

608.000,00
EUR
608.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Leistungsabruf ist für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis zum 31.01.2030 vorgesehen.

Die Auftraggeberin kann den Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption zugunsten der Auftraggeberin).

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
DE600

Die Leistung ist in den entsprechenden Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu erbringen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:

I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.

II. Zuschlagskriterium Preis

Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

III. Zuschlagskriterium Leistung

Die Leistung wird auf der Basis des Projektdurchführungs- und Personalkonzepts bewertet.

Die Profile des für den Auftrag vorgesehenen hauptverantwortlichen Mitarbeiters und seines Stellvertreters (Projektteam) sind im Rahmen des Konzepts vorzulegen. Bei der Leistungswertung können die Angebote maximal 10 Punkte erhalten.

Inhaltlich hat der Bieter im Rahmen seines Konzepts zu erläutern, wie er die Auftragsdurchführung bei der Auftraggeberin durchführen möchte. Hierzu zählen typische Arbeitsabläufe bei wiederkehrenden Aufgaben, die sich an der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin zu orientieren haben. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter über entsprechende Erfahrungswerte in den hier nachgefragten Bereichen des Facility-Managements verfügt und diese in sein Konzept einbringt.

Der Bieter muss zudem darstellen, wie sich das Projektteam, das für die Leistungserbringung vorgesehen ist, zusammensetzt. Hierzu zählt der hauptverantwortliche Mitarbeiter, dessen Stellvertretung sowie weitere erfahrene Mitarbeiter. Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter regeln (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle).

Positiv wird hierbei bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen, auch bei spontanen Einsätzen.

Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen.

0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

Zwei Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten.

Vier Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung.

Sechs Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg.

Acht Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.

Zehn Punkte: Das Konzept des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist im Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.

Im Rahmen des Offenen Verfahrens können zur Aufklärung und Kennenlernen des Projektteams Präsentationen stattfinden. Die Auftraggeberin wird sich diesbezüglich mit den Bietern in Verbindung setzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Präsentationen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer 5.1.10.) zu entnehmen.

Auf der unter 5.1.11 genannten Plattform stehenden Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen. Das Angebotsformular ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen,

- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Angebotsformular zur Bietergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,

- Eine bestimmte Rechtsform von Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,

- Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

7

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

21654-25
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

GHG
KeineAngabe
Mittleres Unternehmen
Lademannbogen 39
22339
Hamburg
Deutschland
DE600
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

09.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

608.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

21654-25
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung