Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Konzeptbewertung.
Die Darstellungen in den Konzepten müssen sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Ausführungen in diesem Konzept werden nur für die Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit sie durchsetzbare Verpflichtungen des Bieters enthalten.
Die Konzeptionen werde im Einzelnen wie folgt bewertet:
1.) Konzept zur Gestaltung der Planungsaufgabe:
Ziel ist, dass der Bieter darlegt, welche Anforderungen er an das Projekt unter Berücksichtigung der Vergabeunterlagen sowie der relevanten Planungsgewerke erkannt hat und wie er die Planungsaufgabe lösen möchte. Für die Auftraggeberin ist die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit Schnittstellen zu anderen Gewerken) relevant.
Dargestellt werden soll eine an den Planungsgewerken Objektplanung, Brandschutz und Statik orientierte Planung einer Sanierung des Flachdachs und die Vorlage eines tragfähigen Brandschutzkonzeptes. Relevant ist, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Anforderungen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, berücksichtigt. Es soll die planerisch-methodische Herangehensweise an die einzelnen Planungsleistungen beschrieben werden. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen.
2.) Organisationskonzept
Ziel ist, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um zügig nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung bzw. Brandschutzplanung zu beginnen. Der Bieter darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt auch die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält.
Zudem soll er auch die Planungen der Auftraggeberin im Rahmen dieses Projekts berücksichtigen. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart ausgestaltet ist, dass keine personellen Engpässe entstehen.
3.) Konzept zur Kosten- und Terminkontrolle:
Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet. Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Hierbei ist insbesondere eine fortlaufende und an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten.
Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung sicherzustellen gedenkt. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die notwendigen Maßnahmen plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden.
Bewertung der Konzepte:
0 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
2 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten.
4 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung.
6 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg.
8 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
10 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Konzepts der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Das Konzept verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.