Als ein Teil der Gesamtmaßnahme zur Grunderneuerung und Modernisierung des Segelschulschiffes GREIF beabsichtigt das Seesportzentrum GREIF Werftleistungen in Bezug auf die für den autarken Schiffsbetrieb notwendigen Systeme und Anlagen zu vergeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen für die Grundsanierung GREIF betreffen alle für den autarken Schiffsbetrieb notwendigen Systeme und Anlagen. Die Arbeiten sind in vier Teilbereiche aufgeteilt und werden losweise vergeben:1) Innenausbau: Isolierung, Verkleidung, Fußbodenaufbau, Trockenbau, modulare Fertigung und Montage von Nasszellen, Kücheneinrichtung, Möblierung von Wohn- Aufenthalt und Wirtschaftsräumen an Bord eines Seeschiffes. 2) Systeme, Ausrüstung, Schiffstechnische Anlagen: allgemeine Arbeiten und anhängige Leistungen zur Montage und Installation einer seriell hybriden Schiffsantriebsanlage, sonstigen schiffstechnischen Anlagen, Maschinen und haustechnischen Systemen. 3) Maschinenbau, Propulsion: Lieferung eines einbaufertig konzipierten und seriell hybrid arbeitenden Schiffsantriebssystems inkl. der Stromerzeugungsaggregate. 4) Elektrik, Elektronik, Navigation, Überwachung: Kabelzug, Elektromontage, Schaltschrankbau und die umfassende elektrische Installation von schiffstechnischen Anlagen, Beleuchtungsanlagen, Navigationselektronik, Maschinenkontroll- und Bedieneinrichtungen.
I) Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis. Die Gewichtung von Preis zu Leistung beträgt 60% (preisliche Wertung) zu 40% (qualitative Wertung). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und die genannte Gewichtung erfolgen mit folgender Bewertungsmethode zur Berechnung der Zuschlagskennziffer Z: Z = 60% * Preispunkte + 40% * Leistungspunkte Der Wertungspreis ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des Angebotsformulars ist. Aus diesem Wertungspreises wird die Punktzahl ermittelt, die der Bieter im Preiskriterium erzielt. Sowohl im Rahmen der preislichen als auch im Rahmen der Leistungswertung kann ein Angebot jeweils zwischen 0 und maximal 100 Punkte erzielen - nach der Multiplikation mit dem jeweiligen Gewichtungskoeffizienten sind es maximal 60 Punkte bei der Preis-, und maximal 40 Punkte bei der Leistungswertung. II) Erläuterung der Preiswertung: Im Rahmen der preislichen Wertung können (vor der Gewichtung) maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Angebotswertung wird der Preis in folgender Art und Weise auf eine Punkteskala von 0 bis 100 umgerechnet: 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen Preis des niedrigsten Angebotspreises. Sämtliche Angebote, die über diesem Betrag liegen, werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Die Punktebewertung für die zwischen diesen Wertungen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die sich hieraus ergebende Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
III) Für die Bewertung der Leistung des Bieters wird ein Projektdurchführungskonzept eingereicht. Für das Konzept kann der Bieter maximal 100 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. (1) Projektdurchführungskonzept: Das Projektdurchführungskonzept soll unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Leistung die folgende Frage beantworten: Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt? Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Unterkriterien: - Unternehmensstruktur und inhaltliche Umsetzung - Terminverfügbarkeit und zeitliche Umsetzung. Der Bieter soll im Rahmen seines Konzepts darstellen, welche besonderen Anforderungen sich bei der Leistung im jeweiligen Los aus seiner Sicht stellen und wie er diese problemorientiert zu lösen gedenkt. Daneben erwartet die Auftraggeberin Darlegungen zur Projektorganisation als Teil des Gesamtprojektes und der Anfertigung der Unterlagen. Zudem soll der Bieter darlegen, welche wesentlichen Leistungsinhalte sein Angebot beinhaltet und wie er den fachlich spezifischen Anforderungen der Auftraggeberin, die in ihrer Leistungsspezifikation näher definiert sind, umsetzen möchte. Wichtig ist hierbei, dass der Bieter sein Vorgehen verständlich und zielorientiert dargelegt. Auch ein Statement zur verbindlichen Terminverfügbarkeit nach möglicher Auftragsvergabe soll Teil des Konzeptes sein. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter die Arbeitsprozesse genau darlegt und die Hauptaufgaben zielorientiert erläutert. Die umfassende Einbeziehung der Entscheidungsträger bei der Auftraggeberin sowie die Terminverfügbarkeit wird ebenfalls honoriert. Die für das Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab je Unterkriterium zu erfüllen: "Ungenügend" - 0 Punkte: Die Konzeptausführungen fehlen oder sind völlig unbrauchbar. "Mangelhaft" - 10 Punkte: Die Konzeptausführungen sind insgesamt mangelhaft, nur in Teilen brauchbar. "Ausreichend" - 20 Punkte: Die Konzeptausführungen genügen trotz kleinerer Mängel noch durchschnittlichen Anforderungen. "Befriedigend" - 30 Punkte: Die Konzeptausführungen genügen in jeder Hinsicht den durchschnittlichen Anforderungen. "Gut" - 40 Punkte: Die Konzeptausführungen sind überdurchschnittlich überzeugend. "Sehr gut" - 50 Punkte: Die Konzeptausführungen sind deutlich überdurchschnittlich, hervorragend. Insgesamt kann ein Bieter max. 50 Punkte pro Unterkriterium und somit max. 100 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erhalten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen im Rahmen von Videokonferenzen durchzuführen.
A. Ablauf des Vergabeverfahrens:Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:(1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmeformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das genannte Portal einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).(2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars und Anlagen. Erst in der Angebotsphase sind die Preise im Leistungsverzeichnis einzutragen und anzubieten. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt.B. Allgemeine Verfahrensbedingungen:- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen,- Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular zur Bewerbergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages,- Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.Für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bewerber-/Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in den Formularen abgegebenen Erklärung der Bietergemeinschaft hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes.Einzureichende Unterlagen:Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bewerbers.Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio EUR (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)),
1) Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln.Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang im jeweiligen Los vergleichbar sind. Gefragt sind aussagefähige Beispiele ggf. unter Nennung von Partnern und Subunternehmern. Zudem legt die Auftraggeberin besonderen Wert auf Erfahrungen für Öffentliche Auftraggeber oder von öffentlich geförderten Schiffsreparaturen (oder Neubauten).Das Teilnahmeformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für den Auftraggeber erforderliche Informationen enthalten.Anzugeben sind jeweils:- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,- Auftragsjahre,- Auftragsvolumen.2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters,3) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,4) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB.____________________________________________________________________________________________________Objektive Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden:Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt 5.1.9) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Sollten mehr als 3 (drei) Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber form- und fristgemäß eingehen, nimmt die Auftraggeberin eine Bewertung anhand der eingereichten Referenzen nach folgendem Bewertungsschema vor:"Geeignet" - 4 Punkte: Grundsätzlich noch geeignete Bewerber erhalten 4 Punkte."Gut" - 5-6 Punkte: Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen vergleichbar sind, erhält der Bewerber die Bewertung "Gut" (5-6 Punkte). Maßstab für die Vergleichbarkeit sind insbesondere Art, Umfang und Komplexität der aus den Referenzprojekten erkennbaren Leistungen. "Sehr gut" - 7-8 Punkte: Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen vergleichbar sind und gleichzeitig entweder eine größere Komplexität aufweisen, oder solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind, erhält der Bewerbende die Bewertung "Sehr gut" (7-8 Punkte). "Hervorragend" - 9-10 Punkte: Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen vergleichbar sind und gleichzeitig eine größere Komplexität und solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind, erhält der Bewerbende die Bewertung "Hervorragend" (9-10 Punkte). Innerhalb einer Notenkategorie (z. B. "hervorragend") entscheidet der direkte Vergleich. Besteht weiterhin Punktegleichstand, entscheidet, ob und in welchem Umfang die für den hiesigen Auftrag vorgesehene Projektleitung an den Referenzprojekten beteiligt war. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Zufallslos. Die geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.