Das AKK plant auf dem Gelände Bleickenallee 38 in Hamburg AltonaUmbaumaßnahmen imGebäude "Lufthafen". Der "Lufthafen" wurde 2011 errichtet und 2018 um dieAufstockungNordflügel1.OG erweitert, die nur provisorisch ausgebaut und zwischenzeitlich durch eine befristete Büronutzung belegt wurde. Die Baufläche wird nicht mehr genutzt. Im Rahmen der Neubaumaßnahmenfür das I-Haus soll die Fläche der Achsen A-E im 1.OG Nordflügel nun im ersten Zuge als Interimsunterbringung für einen Teilbereich des Ersatzneubaus I-Haus dienen und zu Patientenzimmern umgebaut werden. Parallel zu diesen Maßnahmen werden weitereUmstrukturierungen im EG Nordflügel und im 1.OG Südflügel vorgenommen. Nach Errichtung des ErsatzneubausI-Haus und Wegfall der Interimsnutzung erweitern die Räume das Angebot an klinischen Beatmungsplätzen und dienen zur Deckung des langfristig steigenden Bedarfs in diesem Behandlungs- und Pflegebereich. Der Bestand und die durch den Umbau hinzugewonnenen Räume dienen der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Atmungseinschränkungenoder Atemwegserkrankungen, die z.T. beatmet werden müssen. Die Umbaumaßnahme soll unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebes erfolgen. Die Abriss- und Anschlussarbeiten müssen mit Rücksicht darauf durchgeführt werden.
1. Obergeschoss: Im 1. OG, Nordflügel, entstehen durch den Umbauinnerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 8 zusätzliche Patientenzimmer. Es besteht die Möglichkeit, je Raumein zusätzliches Bett für eine Begleitperson aufzustellen. Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes Bad. Das neue Raumkonzept zieht eine Anpassung für das ganze Geschoss inkl. Südflügel nach sich, da die Stationsabläufe für das Betreiben des Nordflügelsneu geordnet werden müssen. Dies betrifft folgende Räume: 1.39 Wäschelager, 1.20 Elternaufenthalt/ Spielen. Für die TGA Anbindung der neuen Flächen an den Bestand werden abgehängte Decken de- und wieder montiert, unter anderem in den Fluren. Zur Herstellung der erforderlichen Fluchtwege wird im Zuge des Umbaus die provisorische Außentreppe durch eine permanenteAußentreppe ersetzt. Sie wird zu Wartungszwecken auch auf die Dachfläche über dem 1. OG geführt. Zur Vermeidung des Brandüberschlags auf die Treppe wird ein Brandschutzschottangebracht. Das statische System des vorhandenen Gebäudes baut auf einer identischen Lage der lastabtragenden Wände im Erd- und Obergeschoss auf. Dies ist durch das neue Raumprogramm und dem daraus resultierenden Grundriss nicht ohne weiteresumsetzbar. Die bisherige Lastabtragung durch tragende Wände wird geändert. Es werden Unterzüge und Stützen zur Lastabtragung eingebaut. Erdgeschoss: In Anlehnung an den Bestandwerden aus hygienischen Gründen zwei Gemeinschaftsbäder in je zwei Einzelbäder umgewandelt Aktuell müssen die Gemeinschaftsbäder im Falle einer Infektion für die nicht infizierteSeite gesperrt werden. Bei den klinischen Beatmungsplätzen des EG werden 2 Patientenbäder geteilt, so dass 4 Patientenbäder entstehen. Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau einer zusätzlichen Stütze im Bereich des Elternaufenthaltes. In einzelnenTeilbereichen sind Eingriffe in die vorhandenen TGA-Installationen notwendig. Hierfür müssen Bestandsdecken geöffnet und wieder verschlossen werden. Kellergeschoss: Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau zweier zusätzlicher Stützen vor und imBereich des "Raum der Stille".
Konstruktion: Nichttragende Innenwände:Gipskartonständerwände, Ausführung nach Anforderung des Brand- und Feuchteschutzes. Der Unterzug unterhalb der Decke über 1. Obergeschoss wird als Stahlträgerkonstruktion hergestellt. Die Stützen unterhalb des Unterzuges des 1. OG sowie die zusätzlichen Stützen im EG und KG werden als Stahlstützen ausgeführt. Stahlträger- und Stahlstützen aller Geschosse erhalteneine brandschutztechnische Ummantelung. Die Außentreppe inkl. Brandschutzschott in Leichtbauweise ist als Stahlwangentreppe mit Gitterroststufen und -podesten vorgesehen. Genauere Einzelheiten sind den Vergabenterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis)zu entnehmen.
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Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich.Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar überwww.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mit Abgabe des Angebotes sind alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen bzw. in dem Angebotsschreiben (Formblatt 213) angekreuzten Formblätter ausgefüllt einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtlicheAngaben zu überprüfen und ggf. weitereNachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerlicheBescheinigung zur Beteiligungan öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen,Bestätigung des Versicherersusw.)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis derEignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis derEignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.