Bieterunterlagen können durch die Vergabestelle angefordert werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu
überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).