F&W plant die Interimsvergabe der WLAN-Versorgung in den derzeit betriebenen Unterkünften.
An 76 Standorten befindet sich die WLAN-Versorgung bereits im Betrieb, diese müssen ab dem 01.01.2026 vom neuen Auftragnehmer übernommen werden. Dreizehn weitere Standorte, die der ursprüngliche Konzessionsnehmer noch an das Glasfasernetz anschließen und in die Konzession aufnehmen sollte, müssen aufgrund einer GAP-Analyse parallel dazu noch angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
Genauere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
Leistung
Aufgrund von nicht vorhersehbaren Dringlichkeitsgründen konnte kein öffentliches Verfahren durchgeführt werden. Es handelt sich nicht um eine Direktvergabe sondern um eine Interimsvergabe auf Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.