III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für die die Konzeptwertung. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass das mit dem Angebot einzureichende Konzept auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet. Ausführungen in dem Konzept werden nur für die Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit sie durchsetzbare Verpflichtungen des Bieters enthalten. Stellt der Bieter z.B. in seinem Konzept Leistungen unverbindlich in Aussicht, ohne sich zur Ausführung zu verpflichten, werden diese Leistungen bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Folgendes Konzept ist einzureichen:
Personalumsetzungskonzept: Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Organisation und Zusammensetzung des Projektteams bewertet und inwieweit das Personal den besonderen Anforderungen an das Projekt entspricht.
Darzustellen ist, wo der Bieter die besonderen Herausforderungen oder Handlungsbedarfe im Rahmen des Projektes erkennt und erläutert und wie er dies bei der Zusammenstellung seines Projektteams berücksichtigt. Der Bieter hat zudem die Vertretungsregelungen bei krankheitsbedingten oder sonstigen personellen Ausfällen darzulegen und sicherzustellen, dass ein fachlich gleichwertiger Ersatz besteht. Positiv wird bewertet, soweit der Bieter eine sinnvolle Vertretungsregelungen bei Ausfall von Teammitgliedern anbietet, die eine reibungslose weitere Leistungserbringung gewährleistet und wenn die Zusammenstellung des Projektteams darauf schließen lässt, dass vielfältige fachliche Kompetenz bei der Tragswerksplanung gewährleistet wird. Zudem wird positiv berücksichtigt, wenn das Projektteam für die Auftraggeberin eine gute Erreichbarkeit erkennen lässt. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, ein fachkundiges Projektteam zu beauftragen, das sie im Erweiterungsprozess zielführend unterstützt und eine reibungslose Leistungsdurchführung gewährleistet.
Für das Konzept erfolgt die Wertung mit prozentualen Erfüllungsgraden. Der vom Bieter erreichte Erfüllungsgrad wird mit der für das Konzept maximal erreichbaren Punktzahl multipliziert.
0% ungenügend = Ausführungen fehlen vollständig oder sind aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar.
20% mangelhaft = Ausführungen zum Konzept leiden aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln, höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar.
40% ausreichend = Ausführungen leiden an kleineren Mängeln. Insgesamt trotz ihrer Mängel aber durchschnittlichen Anforderungen noch genügend.
60% befriedigend = Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
80% gut = Überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.
100% sehr gut = Sehr überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Für das Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten. Die maximal zu erreichende Punktzahl wir mit dem erreichtem Erfüllungsgrad des Bieters multipliziert. Für die Gesamtwertung fließt diese ermittelte Punktzahl für das Personalumsetzungskonzept zu 50 % in die Wertung ein.