I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis"
(L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium-Präsentation eines Projektdurchführungskonzepts:
Die Leistungswertung erfolgt auf der Grundlage der Präsentation im Verhandlungsgespräch. Die Präsentation wird voraussichtlich per Video erfolgen. Dort stellt der Bieter sein Konzept zur Umsetzung des Projekts sowie sein Projektteam vor und beantwortet Rückfragen der Wertungsjury, bestehend aus Vertretern der Auftraggeberin.
Die Präsentation muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und in konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel.
Bei der Bewertung wird die Auftraggeberin erfolgt an folgenden Unterkriterien:
- Konzept zur Durchführung und zum Ablauf der Unterrichtung;
- Darlegung der Qualifikation und Fachkunde des vorgesehenen Dozententeams;
- Fortbildungskonzept.
Bei der Bewertung der Ausführungen im Rahmen der Präsentation kann ein Bieter insgesamt 30 Punkte erhalten.
Die Darstellungen im Rahmen der Präsentation müssen sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten.
Bei der Bewertung wird die Auftraggebern das Folgende berücksichtigen:
a.) Durchführung und Ablauf der Unterrichtung:
Ziel ist es, dass der Bieter darlegt, wie er sich die Durchführung und den Ablauf der Unterrichtung konzeptionell vorstellt. Relevant ist für die Auftraggeberin, dass er die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Unterrichtsinhalte aufgreift und diese pädagogisch sinnvoll vermittelt und für die Teilnehmer aufbereitet. Dargestellt werden soll, wie der Bieter die gewährleisten möchte, dass die Teilnehmer die vorgegebenen Lernziele bestmöglich erreichen und welche Vorkehrungen er hierfür trifft.
Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass der Bieter den Lernstoff sinnvoll und an den erforderlichen Lernzielen orientiert vermittelt und diese Wissensvermittlung in geeigneter Form abfragt.
b.) Konzeptionelle Darlegung der Qualifikation und Fachkunde des vorgesehenen Dozententeam
Ziel ist hier die Darlegung der besonderen Qualifikation und der Fachkunde des Dozententeams. Die Dozenten sollen über Erfahrungen bei der Wissensvermittlung im Bereich der Bewachungsleistungen verfügen. Aufgrund des besonderen persönlichen Charakters dieser Dienstleistung wird dieses Aspekt im Rahmen der Leistungsbewertung berücksichtigt. Der Auftraggeberin kommt es insbesondere darauf an, dass die Dozenten eine lernzielorientierte Wissensvermittlung gewährleisten. Sie sollen als Dozenten sämtliche Lerninhalte abbilden und diese sachgerecht vermitteln sowie in geeigneter Form kontrollieren.
c.) Fortbildungskonzept:
Ziel ist es, dass der Bieter darlegt, wie er die stetige Fortbildung seines Dozententeams zu gewährleisten gedenkt. Im Bereich der Unterrichtung von Bewachungsdienstleistungen ist es wichtig, Kenntnisse über alle Regelungen und Entwicklungen zu besitzen. Der Bieter hat dies fortlaufend zu gewährleisten und soll darstellen, wie er sein Dozententeam fortbildet. Der Auftraggeberin ist wichtig, dass die Dozenten über aktuelle Kenntnisse verfügen und sich fortlaufend
weiterbilden, um den Teilnehmern die bestmögliche Unterrichtung bieten zu können.
Die im Rahmen der Präsentation erzielbaren Punkte hängen davon
ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:
0 Punkte erhält die Präsentationsleistung, wenn Darlegungen zu den bewertungsrelevanten Problemkreisen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Präsentation aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln leidet und höchstens
in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar ist.
4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Präsentationsleistung an durchschnittlichen Anforderungen entspricht, allerdings an kleineren Mängeln leidet.
6 Punkte werden vergeben, wenn die Präsentation aus Sicht der
Auftraggeberin überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Leistungsausführung erwarten lassen.
Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn die Präsentation überzeugende
Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegt und eine sehr gute Leistungserbringung erwarten lässt.
10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen im Rahmen seiner Präsentation tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt und ein hervorragendes Maß der Zielerfüllung erwarten lässt.
Die Auftraggeberin nimmt nur Angebote in die Wertung auf, die eine Mindestpunktzahl von sechs Punkten ("gut") erzielen. Die Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Die Bewertung der Präsentation erfolgt durch eine Wertungsjury, welche die Präsentationsleistungen einstimmig bewertet.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages stimmt der Bewerber
einer Aufzeichnung der Bieterpräsentation zu Dokumentationszwecken zu.