Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Feuerwache Glückstadt mit 17 Einstellplätzen. Um dem geplanten Tunnel der angedachten Elbquerung der Autobahn 20 zwischen Drochtersen und Glückstadt Rechnung zu tragen, werden zusätzlich innerhalb des Neubaus Räumlichkeiten und Strukturen für eine Tunnelfeuerwehr (hauptamtliche Feuerwehr) vorgehalten.Das Gebäude besteht aus 2-erdgeschossig orthogonal zueinander angeordneten Fahrzeughallen, einem 2-geschossigen Hauptgebäudeteil und einem 3-geschossigen Kopfgebäudeteil.Inhalt dieser Ausschreibung sind Malerarbeiten. Der Leistungsumfang der Ausschreibung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Mit der Ausführung ist gemäß Bauzeitenplan zu beginnen.
Die Leistungen betreffen Malerarbeiten.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist keine eigenhändige Unterschrift der einzureichenden Dokumente erforderlich.Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar überwww.dtvp.de, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mit Angebotsabgabe sind, soweit erforderlich, folgende Anlagen ausgefüllt einzureichen:- Angebotsschreiben (Formblatt 213);- Leistungsverzeichnis mit den Preisen;- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben;- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222;- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233);- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234);- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235);- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung;Auf Verlangen sind der Vergabestelle folgende Unterlagen vorzulegen:- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236);- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223;- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;- UrkalkulationSiehe hierzu auch Formblatt 216: Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.