Die Leistungswertung erfolgt anhand einer wertenden Teststellung. Die Teststellung findet im Rahmen einer Arbeitssitzung der Auftraggeberinnen statt. Die Jury setzt sich aus Vertreter/-innen der Auftraggeberin zusammen.
Bewertet wird ein Mustergerät der vom Bieter für den Auftrag vorgesehenen Beatmungsgeräte. Das Gerät muss funktionstüchtig und einschaltbar sein.
Ziel der Teststellung ist es, insbesondere aus Sicht der potenziellen künftigen Nutzer/-innen zu bewerten, wie gut sich die angebotenen Geräte für die vorgesehene Nutzung eignen. Für die Teststellung ist daher alles an für die Funktionsfähigkeit des Gerätes notwendigem Zubehör bereitzustellen.
Die Bewertung erfolgt durch die Jury anhand von Wertungskriterien, wobei sich die Jury jeweils auf ein gemeinsames Bewertungsergebnis einigt:
- Ergonomie
- Bedienbarkeit
- Zweckmäßigkeit Halterungs- und Transportoption
Zu den Kriterien und zur Punktevergabe im Einzelnen:
1.) Ergonomie (insgesamt max. 10 Punkte)
Beim Kriterium Ergonomie wird das Gerät danach bewertet, wie benutzerfreundlich es gestaltet ist. Für die Bewertung dieses Kriteriums ist zunächst relevant, dass das Gerät sowie das notwendige Zubehör vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen der relevanten Einsatzszenarien (Bedienung unter Stress, in räumlicher Enge, bei ungünstigen Lichtverhältnissen usw.) einen benutzerfreundlichen Gesamteindruck macht.
"Benutzerfreundlich" bedeutet im Einzelnen, dass das Gerät ein moderates Gewicht hat und sich auch in räumlicher Enge gut händeln lässt.
2.) Bedienbarkeit (insgesamt max. 10 Punkte)
Im Rahmen des Kriteriums Bedienbarkeit wird bewertet, wie intuitiv und einfach sich das Gerät bedienen lässt. Ebenfalls ein Augenmerk wird darauf gelegt, dass sich das Gerät in Stresssituationen sicher bedienen lässt und ob das Alarmkonzept des Geräts verständlich erscheint.
3.) Zweckmäßigkeit Halterungs- und Transportoption (insgesamt max. 10 Punkte)
Beim Kriterium zur Zweckmäßigkeit der Halterungs- und Transportoption wird bewertet, wie das Gerät gehaltert wird und wie die Entnahme erfolgt, wenn der Patient angeschlossen ist. Zudem wird überprüft, wie der Transport zwischen Einsatzort und dem Rettungswagen erfolgen kann (z.B. Tasche oder Trageplatte).
Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, aufgezeigten Maßstab an die technischen Anforderungen zu erfüllen:
0 Punkte: Das Gerät des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt.
2 Punkte: Das Gerät des Bieters entspricht nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt.
4 Punkte: Das Gerät des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Anwendung verspricht es eine ausreichende Umsetzung.
6 Punkte: Das Gerät des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt. Im Hinblick auf die Zielsetzung verspricht das Gerät mit kleinen Einschränkungen Erfolg.
8 Punkte: Das Gerät des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist es Erfolg versprechend.
10 Punkte: Das Gerät des Bieters ist hinsichtlich der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich und überdurchschnittlich erfüllt. Es verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Verwendung.