Bei der Auftraggeberin besteht ein Bedarf an dem Kauf und der Lieferung von Büroartikeln für Einrichtungen und die Hauptverwaltung von F&W.
Benötigt wird diverses Büromaterial.
Einzelheiten zu Material, Abmaßen usw. der einzelnen Büroartikel sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sind zwei Verlängerungen um je 1 Jahr optional möglich.
Genaue Angaben zur Preiswertung sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft (Angebotsformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertragsdokumentes. Einzureichende Unterlagen: - Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben der Bietenden. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. EUR für Personenschäden; 1 Mio. EUR für Sach-(inkl. Umwelt-)schäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden (vgl. § 45 Abs. 4 VgV)).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden.
1) Angabe der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bieters, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Referenzprojekte werden als vergleichbar beurteilt, wenn sie Lieferungen betreffen, über die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Büroartikeln entsprechen. Das Angebotsformular sieht entsprechende Ausfülloptionen vor, die sämtliche für die Auftraggeberin erforderliche Informationen enthalten. Anzugeben sind jeweils:- Auftragsgegenstand samt durchgeführter Leistung (stichpunktartig),- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen. 2) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, 3) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.