Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für Zimmer- und Dachbarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthaus zu vergeben.Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses.
Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um das Bestandsgebäude, also den Altbau des Umwelthauses (2. Bauabschnitt). Die hier ausgeschrieben Leistungen beinhalten im Wesentlichen:
- 180 m² Holzbalkendecke ertüchtigen- Dachstuhl abbrechen und erneuern- 7,5 m³ Bauholz NH C24 für Dachkonstruktion- 490 m Abbund Dachstuhl- 1,2 m³ Bauholz KVH C24 für Aufschieblinge- 100 m Abbund + Einbau Aufschieblinge- Holzrahmen Innenwände:- 1,7 m³ Bauholz KVH C24 für Innenwände/Drempel- 175 m Abbund und Montage Innenwände/Drempel
Vorlage der Werkplanung ist am 26.11.2025.Ausführungsbeginn ist geplant für den 08.01.2026.Fertigstellung ist geplant für den 15.04.2026.Die Dauer der Montagearbeiten (exkl. Planung und Fertigung) beträgt somit etwa 16 Kalenderwochen.
Bekanntmachung der Ausschreibung ist am 31.07.2025.Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.09.2025.
Die für das Angebot relevanten Angaben sind der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass vor Angebotsabgabe zwingend ein Besichtigungstermin zu vereinbaren ist, damit Sie sich ein Bild der Örtlichkeiten machen können. Spätere Nachtragsforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeiten werden nicht berücksichtigt.
Nach Prüfung und Bestätigung der Eignung mittels der durch den Beiter einzureichenden Nachweise und Eigenerklärungen, erfolgt die Bewertung der Angebote ausschließlich auf Grundlage des abgegebenen Preises.Es wird darauf hingewiesen, das ungewöhnlich niedrige Angebote durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle zu erläutern sind und bei fehlender Aufklärung ausgeschlossen werden müssen. Es wird Bezug genommen auf § 16d VOB/A EU.Insbesondere lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot ab, das unangemessen niedrig ist, weil es den geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*nAuftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) im Projektraum dieser Ausschreibung fristgerecht hochzuladen.
Bieter sind nicht zugelassen
Insbesondere wird Bezug genommen auf § 16a VOB/A EU, Absatz 1:
Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung.Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Nennung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendemVergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse- Bescheinigung in Steuersachen- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist)Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendemVergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag beträgt fünf Prozent der Auftragssumme. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme, gem. § 9c VOB-A EU