BUND-Umwelthaus Zimmer- und Dachbarbeiten 2.BA
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.08.2025
01.09.2025 12:00 Uhr
01.09.2025 12:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
HRB 18263 HL
Am Strande 9
23730
Neustadt in Holstein
Deutschland
DEF08
Projektmanagement BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH Herr Dr. Schmidt
andreas.schmidt@bund-sh.de
+49 456150565

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus
- 0431 988-4542
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 431988-4640
+49 431988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45422100-2
45422000-1
45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für Zimmer- und Dachbarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthaus zu vergeben.
Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um das Bestandsgebäude, also den Altbau des Umwelthauses (2. Bauabschnitt). Die hier ausgeschrieben Leistungen beinhalten im Wesentlichen:

- 180 m² Holzbalkendecke ertüchtigen
- Dachstuhl abbrechen und erneuern
- 7,5 m³ Bauholz NH C24 für Dachkonstruktion
- 490 m Abbund Dachstuhl
- 1,2 m³ Bauholz KVH C24 für Aufschieblinge
- 100 m Abbund + Einbau Aufschieblinge
- Holzrahmen Innenwände:
- 1,7 m³ Bauholz KVH C24 für Innenwände/Drempel
- 175 m Abbund und Montage Innenwände/Drempel

Vorlage der Werkplanung ist am 26.11.2025.
Ausführungsbeginn ist geplant für den 08.01.2026.
Fertigstellung ist geplant für den 15.04.2026.
Die Dauer der Montagearbeiten (exkl. Planung und Fertigung) beträgt somit etwa 16 Kalenderwochen.

Bekanntmachung der Ausschreibung ist am 31.07.2025.
Die Angebotsfrist läuft bis zum 03.09.2025.

Die für das Angebot relevanten Angaben sind der detaillierten Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
26.11.2025
15.04.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Strande 9
23730
Neustadt in Holstein
Deutschland
DEF08

Wir weisen Sie darauf hin, dass vor Angebotsabgabe zwingend ein Besichtigungstermin zu vereinbaren ist, damit Sie sich ein Bild der Örtlichkeiten machen können. Spätere Nachtragsforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeiten werden nicht berücksichtigt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Nach Prüfung und Bestätigung der Eignung mittels der durch den Beiter einzureichenden Nachweise und Eigenerklärungen, erfolgt die Bewertung der Angebote ausschließlich auf Grundlage des abgegebenen Preises.
Es wird darauf hingewiesen, das ungewöhnlich niedrige Angebote durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle zu erläutern sind und bei fehlender Aufklärung ausgeschlossen werden müssen. Es wird Bezug genommen auf § 16d VOB/A EU.
Insbesondere lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot ab, das unangemessen niedrig ist, weil es den geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUP5G8D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n
Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Erforderlich

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) im Projektraum dieser Ausschreibung fristgerecht hochzuladen.

Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Insbesondere wird Bezug genommen auf § 16a VOB/A EU, Absatz 1:

Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung.
Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Nennung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist)
Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Finanzierung

Die Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag beträgt fünf Prozent der Auftragssumme. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abrechnungssumme, gem. § 9c VOB-A EU

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung