Im August 2025 schrieb die STADTBAU MOERS Entwicklungs-, Erschließungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH die Erbringung von Tischlerarbeiten für Einbaumöbel des Gebäudeteils A, B+C der Bestandsgebäude im Rahmen eines Offenen Verfahren gemäß §§ 3 EU Nr. 1, 3a EU Abs. 1 Satz 1 Var.1, 3b EU Abs. 1 VOB/A aus. Mit Nachtrag Nr. 4 bietet das bezuschlagte Unternehmen die Erbringung von zusätzlichen Tischlerleistungen für die Erstellung von Sitznischen, Sitzstufen, Schrankwänden sowie Raumteilern im Gebäudeteil E an.
Es sprechen technisch-wirtschaftliche Gründe dafür, dass nur der bezuschlagte Bieter die Leistungen erbringen kann bzw. dies mit einem wirtschaftlichen Vorteil (einheitliche Wartung, Effizienzsteigerung, Mengenvorteil, etc.) für die STADTBAU MOERS Entwicklungs-, Erschließungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH einhergeht, den ein anderer Wettbewerber nicht in gleicher Weise bieten kann.
Einbaumöbel / Tischlerarbeiten - Umbau und Sanierung Realschule Heinrich-Pattberg
Die Realschule-Heinrich-Pattberg in Moers ist als 3,5-zügige gebundene Ganztagsschule die einzige Realschule in Moers. Auf dem Schulgelände befinden sich sieben einzelne Gebäude unterschiedlichen Baujahrs. Die beiden ältesten Gebäude wurden im frühen zwanzigsten Jahrhundert für die ehemalige Bergschule als Backsteingebäude mit Satteldach errichtet. Dieser "Altbau" hat drei Geschosse und ist komplett unterkellert, er beinhaltet Unterrichtsräume, die Verwaltung, diverse Lager- und Technikräume. In den frühen 1990er Jahren wurden zwei neue Unterrichtsgebäude (Gebäude I+II) ergänzt (1 Klassentrakt, 1 naturwissenschaftlicher Trakt), die durch einen T- förmigen Verbindungsgang auf der Ebene des 1. Obergeschosses an den "Altbau" angebunden sind. Ferner befindet sich eine neue Mehrfach- Sporthalle mit Forum, eine offene Pausenhalle (ehemaliger Fahrradabstellplatz) und ein 2-geschossiger Pavillon mit zusätzlichen Unterrichtsräumen auf dem Gelände. Die große Mehrfach-Sporthalle wurde im Jahr 2003 neu errichtet und soll nicht verändert werden. Der Klassenpavillon und die Pausenhalle sollen im Zuge der Gesamtmaßnahme zurückgebaut werden. Es ist beabsichtigt auf Grundlage einer Bedarfsanalyse mit Raumkonzept den Neubau einer Mensa mit Forum und Verwaltung sowie die Sanierung und Umbau der vorhandenen Schulgebäude. Während des gesamten Projekts soll der Schulbetrieb aufrechterhalten werden.
Gegenstand der gegenständlichen Ausschreibung ist die Erbringung von Tischlerarbeiten für Einbaumöbel.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Keine