| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die Vergabeplattform sind Bieterfragen eingegangen, die wir nachfolgend beantworten:
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Frage:
In den Unterlagen ist dem ELT-Los 3 neben den Anlagengruppen 4-6 auch die Anlagengruppe 7 zugeordnet.
Da es sich um ein Gymnasium handelt, stellt sich für uns die Frage nach der genauen inhaltlichen Abgrenzung.
Bezieht sich die hier aufgeführte Anlagengruppe 7 auf die medientechnische Planung (z. B. Beamer, interaktive Displays, AV-Technik in den Klassenräumen oder Beschallungs- und Bühnentechnik für die Aula)?
Falls dies zutrifft, erlauben wir uns den höflichen Hinweis, dass medientechnische Anlagen gemäß HOAI und DIN 276 (Kostengruppe 450) regulär der Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) zuzuordnen sind.
Eine separate Honorierung oder Einordnung als AG 7 (Nutzungsspezifische Anlagen) wäre in diesem Fall baurechtlich und honorartechnisch ungewöhnlich.
Antwort:
Die konkreten technischen Anlagen sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 0.08bc) auf Seite 10 beschrieben. "Bestandteil der Fachplanungsleistungen Elektro ist auch die Planung von nutzerspezifischen Anlagen: z.B. naturwissenschaftliche Unterrichtsräume mit Nebenräumen, Robotikraum, digitale Werkstatt, Raum für neue Technologien, ITRaum".
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Frage:
Vor diesem Hintergrund bitten wir höflich um eine kurze Klarstellung zu folgenden Punkten:
Welche konkreten technischen Anlagen und Ausstattungselemente sind im Rahmen der hier ausgeschriebenen Anlagengruppe 7 zu planen?
Antwort:
Die konkreten technischen Anlagen sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 0.08bc) auf Seite 10 beschrieben. "Bestandteil der Fachplanungsleistungen Elektro ist auch die Planung von nutzerspezifischen Anlagen: z.B. naturwissenschaftliche Unterrichtsräume mit Nebenräumen, Robotikraum, digitale Werkstatt, Raum für neue Technologien, ITRaum". (siehe oben, Antwort zu Frage 1)
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Frage:
Handelt es sich dabei um die oben genannte Medientechnik, und wird die Zuordnung im Rahmen der Honorarermittlung ggf. noch zugunsten der Anlagengruppe 5 korrigiert?
Antwort:
Die konkreten technischen Anlagen sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 0.08bc) auf Seite 10 beschrieben. "Bestandteil der Fachplanungsleistungen Elektro ist auch die Planung von nutzerspezifischen Anlagen: z.B. naturwissenschaftliche Unterrichtsräume mit Nebenräumen, Robotikraum, digitale Werkstatt, Raum für neue Technologien, ITRaum". (siehe oben, Antwort zu Frage 1)
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Frage:
Sind klassische, verfahrenstechnische Anlagen der AG 7 (wie z. B. die Großküchentechnik der Mensa oder die Laborgastechnik für Chemie-/Physikräume) von dieser Ausschreibung ausgeschlossen oder einem anderen Fachlos (z. B. HLS) zugeordnet?
Antwort:
Die konkreten technischen Anlagen sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 0.08bc) auf Seite 10 beschrieben. "Bestandteil der Fachplanungsleistungen Elektro ist auch die Planung von nutzerspezifischen Anlagen: z.B. naturwissenschaftliche Unterrichtsräume mit Nebenräumen, Robotikraum, digitale Werkstatt, Raum für neue Technologien, ITRaum". (siehe oben, Antwort zu Frage 1)
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Frage:
Ist es zulässig, die geforderten Referenznachweise durch mehrere Referenzprojekte zu erbringen, wenn die geforderten Leistungsphasen nicht in einer einzigen Referenz vollständig enthalten sind? Konkret: Können die Leistungsphasen 1-5 und 6-8 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachgewiesen werden und werden diese Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung vollständig anerkannt?
Antwort:
Die Bieterfrage betrifft vergleichbare Referenzprojekte, die der Punktebewertung unterliegen. Das heißt solche, die neben den Mindestreferenzen (Mindestkriterium 1 und Mindestkriterium 2) zum Nachweis für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für vergleichbare Bauvorhaben angegeben werden können.
Für diese Referenzen, die der Punktewertung unterliegen, können die Leistungen auch in unterschiedlichen Referenzen erbracht werden und diese Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung vollständig anerkannt und Punkte vergeben (vgl. Anlage B "Wertungsmatrix", Punkt 3.2)
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Mit freundlichen Grüßen
i.A. die Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die Vergabeplattform sind Bieterfragen eingegangen, die wir nachfolgend beantworten:
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Frage:
Welche Leistungsphasen müssen für die Referenzen zu den Mindestkriterien 1 und 2 nachgewiesen werden?
Antwort:
Für das Los 1 (Objektplanung) sind als Mindestkriterium jeweils ein Referenzprojekt anzugeben: Für das Mindestkriterium 1 (Planungsleistungen im Rahmen einer Komplettleistungen (d.h. GU-, TU-, ÖPP-Ausführung)) muss ein Planungskonzept mit funktionaler Leistungsbeschreibung erstellt und die Objektüberwachung/Baucontrolling durchgeführt worden sein.
Für das Mindestkriterium 2 (Planungsleistungen im Rahmen einer gewerkeweisen Ausführung) müssen die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung nachgewiesen werden.
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Frage:
Verstehen wir es richtig, dass neben den beiden Referenzprojekten für die Mindestkriterien noch bis zu 3 weitere Projekte aufgeführt werden können, die maximal mit insgesamt 15 Punkten bewertet werden?
Antwort:
Die Frage betrifft das Los 1 (Objektplanung) und die Annahme ist richtig. Die beiden Referenzen für die Erfüllung der Mindestkriterien werden bei der Punktevergabe nicht nochmals berücksichtigt. Für die weiteren angegebenen Referenzprojekte werden Punkte vergeben. Es werden die 3 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet.
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Frage:
Muss es sich bei den Projekten der Punktewertung immer um eine Kombination aus Neubau und Umbau handeln? Oder wird die Referenz auf mit 1 Punkt bewertet, wenn es sich um einen Neubau ODER einen Umbau handelt?
Antwort:
Die Frage betrifft das Los 1 (Objektplanung). Eine Kombination von Neu- und Umbau ist für eine Punktevergabe (1 Punkt) nicht erforderlich. Das angegebene Referenzprojekt erhält auch dann einen Punkt, wenn es sich ausschließlich um einen Neubau oder ausschließlich um einen Umbau/Modernisierung handelt.
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Frage:
Wenn wir die Matrix korrekt lesen, dann müssen bei der jeweiligen Referenz der Punktewertung für die volle Bewertung mit 5 Punkten sowohl Planungsleistungen im Rahmen einer gewerkeweisen Ausführung als auch im Rahmen einer Komplettleistung erbracht worden sein. Dies erscheint uns eine Kombination, die nur in sehr seltenen Fällen vorkommt und den Bewerberkreis erheblich einschränkt.
Antwort:
Die Frage betrifft das Los 1 (Objektplanung): Die volle Punktzahl (5 Punkte) bei den Referenzen kann nur erreicht werden, wenn sowohl Planungsleistungen im Rahmen einer gewerkeweisen Ausführung als auch im Rahmen einer Komplettleistung erbracht worden sind.
Die entsprechende Anforderung steht mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und wurde unter Berücksichtigung des Umfangs, der Komplexität und der vorgesehenen unterschiedlichen Realisierungsstrukturen aufgestellt: Gegenstand des Loses 1 ist ein einheitliches Schulbauvorhaben, das aus zwei baulich und funktional aufeinander bezogenen Teilen besteht: (1) einem Neubau, der im Rahmen eines Totalunternehmermodells realisiert werden soll, sowie (2) einem Umbau- und Modernisierungsteil, der auf Grundlage der Leistungsphasen 1 bis 9 in gewerkeweiser Vergabe realisiert werden soll.
Die Planungsleistungen beziehen sich damit nicht lediglich auf eine abstrakte Objektplanung gleicher Größenordnung. Sie müssen vielmehr die spezifischen Anforderungen beider vorgesehenen Abwicklungsmodelle abdecken und deren Zusammenspiel innerhalb eines einheitlichen Schulbauvorhabens bewältigen.
Die Erfahrung mit einem TU-/GU-/ÖPP-Modell ist insbesondere für die planerische Begleitung und Koordinierung eines Neubaus erforderlich, bei dem Planung, Schnittstellenklärung, Qualitäts- und Funktionssicherung sowie die Abstimmung mit einem Gesamtauftragnehmer unter den Besonderheiten einer Gesamtvergabe erfolgen.
Demgegenüber erfordert die gewerkeweise Realisierung des Umbau- und Modernisierungsteils gerade Erfahrungen mit der Koordination einer Vielzahl einzelner Fachlose, der fortlaufenden Schnittstellensteuerung, der Ausschreibung und Vergabe sowie der Objektüberwachung in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Diese Anforderungen sind nicht austauschbar. Erfahrungen ausschließlich in einem der beiden Ausführungsmodelle lassen nicht ohne Weiteres den Schluss zu, dass ein Bewerber auch die spezifischen Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsanforderungen des jeweils anderen Modells in vergleichbarer Weise beherrscht. Insoweit wird erhält ein Referenzprojekt nur dann die Höchstpunktzahl (5 Punkte) wenn dabei Erfahrungen in beiden Realisierungsvarianten nachgewiesen werden können.
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Frage:
Können Sie die Aussage "wesentliche Planungsleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.01.2021) bis Vorlage Teilnahmeberechtigung erbracht und abgeschlossen worden sein" konkretisieren? Ist damit der Abschluss der LPH 8 gemeint oder tatsächlich auch wesentliche Teile der LPH 2-7?
Antwort:
Die Frage betrifft das Los 1 (Objektplanung): Die Erläuterung, wann die nachzuweisenden Planungsleistungen als "erbracht und abgeschlossen" gelten, ergibt sich aus dem Folgesatz: "Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben." Um im Rahmen der Wertung berücksichtigt zu werden, ist also die Fertigstellung und Abnahme (d.h. LP 8) innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes (d.h. seit dem 01.01.2021) erforderlich.
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Mit freundlichen Grüßen
i.A. die Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die Vergabeplattform sind Bieterfragen eingegangen, die wir nachfolgend beantworten.
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Frage:
Die geforderte Deckungssumme für den Versicherungsschutz der Planungsleistungen Freianlagen (Los 4) ist hoch angesetzt. Wir bitten um Prüfung und gegebenenfalls Korrektur.
Antwort:
Für sämtliche Planungsleistungen (Los 1-5) ist der Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 5,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mind. 2-fach maximiert) vorzusehen.
Für die Freianlagen wird die Deckungssumme aufgrund der geringeren Baukosten auf einen Betrag von EUR 2,5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden reduziert.
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Frage:
Gelten Hochschulbauten (pers. Referenzen Projektleitung) auch als geeignete Referenz für die Planungsleistungen der Freianlagen (Los 4)?
Antwort:
Ja, im Rahmen der Bewertung der Qualifikation gemäß Ziffer 3.1 (3) werden auch Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung großräumiger Freianlagenmaßnahmen für Hochschulen als vergleichbar gewertet.
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Frage:
Sind etwaige Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) bereits im Teilnahmewettbewerb namentlich zu benennen oder genügt zunächst eine Absichtserklärung und Angabe der Nachunternehmen erst im Rahmen der Angebotsphase?
Antwort:
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (sog. Eignungsleihe), ist eine Benennung und Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmewettbewerb erforderlich.
Bei einem reinen Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe müssen die vorgesehenen Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb grundsätzlich nicht namentlich benannt werden. Eine bloße Absichtserklärung ist regelmäßig ebenfalls nicht erforderlich. Die Benennung kann in der Angebotsstufe erfolgen. Sofern entsprechende Planer erst zu diesem Zeitpunkt benannt werden, ist eine Nachqualifikation mit den Formblättern aus dem Teilnahmewettbewerb erforderlich.
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Wir bitten die entsprechenden Antworten im Rahmen der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Vergabestelle
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