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Verfahrensangaben

Abbrucharbeiten Gebäude + Außenanlage

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.06.2026
18.06.2026 10:00 Uhr
18.06.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Prot. Kirchengemeinde Ludwigshafen-Pfingstweide, vertreten durch den Verbund Prot. Kindertageseinrichtungen im Prot. Kirchenbezirk Ludwigshafen
272700065000721
Lutherstraße 1
67059
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
hauser@schulze-hagen.com
+49 621727397-0

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Sozialwesen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 613116-2234
+49 613116-2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111000-8
45110000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Demontage / Abbrucharbeiten von schadstoffbelasteten und unbelasteten Bauteilen / Baustoffen sowie Entsorgung wegen Neubau des Kindergartens Regenbogen (RB) der Prot. Kirchengemeinde Ludwigshafen-Pfingstweide in 67069 Ludwigshafen. Bei den Leistungen handelt es sich um Abbrucharbeiten und Entsorgungsleistungen für die Bauabschnitte Gebäude und Außenbereich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei den Leistungen handelt es sich um einzelne Abbrucharbeiten
1.Bauabschnit: im Außenbereich 2.Bauabschnitt: im Gebäude
Die Vergütung erfolgt nach den im folgenden beschriebenen Einzelleistungen, das Abbruch-/Demontageverfahren ist frei wählbar, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm,
Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm BGI 5047, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung, der Einsatz von Geräten ist möglich, lotrechte Verkehrslast DIN 1055-3 bis 7,5
kN/m2. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine öffentliche Straße, die Einholung der Genehmigung für die Nutzung durch Fahrzeuge erfolgt durch den AN, die Gebühren für die Genehmigung und die Kosten der Nutzung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Sicherungsmaßnahmen für den Untergrund und Nutzer sind vorzunehmen und über die Position
Baustelleneinrichtung abgegolten. Wegen der weiteren Unterlagen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis nebst Anlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Brüsseler Ring 57
67069
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B i.V.m. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B.

Zusätzliche Angaben

Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten offenen Verfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJMK49

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die 134, 135 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht.

Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate
Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem
Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch.

Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 14 EU VOB/A. Die elektronische Öffnung kann auch durch einen beratenden Verfahrensbetreuer des Auftraggebers unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung regelt sich nach § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
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mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
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mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

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Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
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Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
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mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung vorzulegen:

Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweise / Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung vorzulegen:

Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betraf, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar waren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ("spezifischer Jahresumsatz").
Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:

Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins / der Versicherungsbestätigung. Hat der Bieter Kopie des Versicherungsscheins / der Versicherungsbestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Der vorzulegende Versicherungsschein / Versicherungsbestätigung muss eine Mindest-Deckungssumme von EUR 1,5 Mio für Personen- sowie von EUR 1,5 Mio für Sach- und Vermögensschäden ausweisen. Hierbei handelt es sich um eine zwingend einzuhaltende Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung vorzulegen:

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Hat der Bieter passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Die Referenzen müssen folgende zwingend einzuhaltende Mindestanforderungen erfüllen:
Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.06.2021 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der
Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B.
Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sein.
Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Referenzanforderungen richten
sich ausschließlich nach der Auftragsbekanntmachung. Die Angaben in im Formbaltt 124 sind nicht maßgebend.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung / Nachweis vorzulegen:

Nachweis der technischen Ausrüstung. Hat der Bieter passende Nachweise im Präqualifizierungssystem hinterlegt, können die Nachweise auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Die technische Ausstattung muss folgende zwingend einzuhaltende Mindestanforderungen erfüllen:

Die technische Ausrüstung / Gerätschaften müssen mindestens den Anforderungen der Güteklasse HA 1 (Hochbau-Abbruch Klasse 1 bis zu 10 m) und der Güteklasse AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) RAL-GZ 509 Ausgabe Februar 2014 entsprechen. Der Gesamtüberblick über die Anforderungen der verschiedenen Güteklassen ist abrufbar unter https://www.ral-abbruch.de/wp-content/uploads/2019/11/RAL_Gueteklassen.pdf.

Der Nachweis gilt als erbracht durch Vorlage einer Kopie des RAL-Gütezeichens Abbruch mit den Güteklassen HA 1 und AK. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter in anderer Form beispielsweise durch Auflistung seiner Gerätschaften nachweist, dass er die Anforderungen an Gerätschaften entsprechend der Güteklassen HA1 und AK erfüllt.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Mit dem Angebot ist folgende Eigenerklärung / Nachweis vorzulegen:

Nachweis der technischen Fachkräfte. Hat der Bieter passende Nachweise im Präqualifizierungssystem hinterlegt, können die Nachweise auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Die technischen Fachkräfte müssen folgende zwingend einzuhaltende Mindestanforderungen erfüllen:

Die technischen Fachkräfte müssen mindestens den Anforderungen der Güteklasse HA 1 (Hochbau-Abbruch Klasse 1 bis zu 10 m) und der Güteklasse AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) RAL-GZ 509 Ausgabe Februar 2014 entsprechen. Der Gesamtüberblick über die Anforderungen der verschiedenen Güteklassen ist abrufbar unter https://www.ral-abbruch.de/wp-content/uploads/2019/11/RAL_Gueteklassen.pdf.

Der Nachweis gilt als erbracht durch Vorlage einer Kopie des RAL-Gütezeichens Abbruch mit den Güteklassen HA 1 und AK. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter in anderer Form beispielsweise durch Auflistung seines Personals mit Qualifikationsnachweisen nachweist, dass er die Anforderungen an Personal entsprechend der Güteklassen HA 1 und AK erfüllt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung