Hochstraßensystem, Helmut-Kohl-Allee (HKA), Bereich Nord, Vergabepaket 3.04 Rückba...
VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.12.2025
18.12.2025 10:00 Uhr
21.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
07314
Rheinuferstr. 9
67059
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
hauser@schulze-hagen.com
+496217273970

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131 16 2234
+49 6131 16 2113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abbruch von Ingenieurbauwerken bestehend aus Spannbetonbrücken, Stahlbrücken, Stahlbetonstützwänden und Straßenbahntunnel / Geh- und Radwegtunnel inkl. Planung der Abbrucharbeiten und Entsorgung der Abbruchmaterialien.

Die für den Rückbau der Ingenieurbauwerke ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben Bau-/ bzw. Abbruchleistungen, Entsorgung / Verwertung auch Planungsleistungen. Die Leistungen für den Rückbau werden funktional ausgeschrieben (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unter anderem beinhaltet die Leistung den Abbruch nachstehender Bauwerke:

BW 107 Spannbetonbrücke -Vorlandbrücke B 44 RiFa DÜW 17.800 to

BW 109 Spannbetonbrücke B44 Einfahrt Parkhaus Rathaus Center 3.300 to

BW 117 Stahlbrücke B44 Einfahrt Parkhaus Rathaus Center 17.900 to

BW 108 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU nach DÜW 10.900 to

BW 125 Spannbetonbrücke -Vorlandbrücke B 44 RiFa MA 16.600 to

BW 126 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 nach MA 6.400 to

BW 127 Stahlbrücke e Ausfahrt Rathaus Center Ri MA 160 to

BW 128 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU Oppau nach MA 4.100 to

BW 129 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU Mitte nach MA 7.700to

BW 130 Spannbetonbrücke Ausfahrt von B44 nach LU Oppau 13.600 to

BW 131 Spannbetonbrücke Ausfahrt von B44 nach LU Mitte 4.300 to

BW 54 Stahlbeton Geh- und Radwegtunnel unter Rheinuferstraße 2.700 to

BW 83 Stahlbeton Tunnel unter Rheinuferstraße bestehend aus: ca 12.000 to

BW 55 Straßenbahntunnel

BW 56 Gehwegtunnel unter Rheinuferstraße

BW 118 Stahlrampenbrücke Straßenbahn, Stahlbeton 950 to, Baustahl 490 to - Ges. 1.440 to

BW 136 Stahlbetonbrücke Rad- und Fußgängerbrücke Mitte-Hemshof 540 to

BW 147 Stahlbeton-Stützwand Parkplatz unter BW 107 400 to

BW 148 Stahlbeton-Stützwand Rheinuferstraße 1. BA 3.750 to

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
20

Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der abnahmereifen Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistungen. Daran ändert auch die Angabe zu den "maximalen Verlängerungen" nichts, handelt es sich bei der Angabe doch nur um eine systembedingte Eintragung, die für die Vertragslaufzeit nicht relevant ist.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
67061
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Erfüllungsort ist der Ort der Abbrucharbeiten (Hochstraße Nord, Ludwigshafen).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamt-Pauschalangebotssumme

Der Preis ermittelt sich aus der Gesamt-Pauschalangebotssumme der vom Bieter zu verpreisenden funktionalen Leistungsbeschreibung gemäß seinem endgültigen Angebot. Aus der maßgebenden Gesamt-Pauschalangebotssumme zuzüglich eines rechnerisch angesetzten Mehrwertsteuersatzes von 19 % ergibt sich der Wertungspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 5 Punkte. Da der Preis mit 70 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 350 Punkte erreichbar. Die nachrangigen Angebotspreise werden im Verhältnis zum Angebotspreis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogene Terminplanung

Für das Zuschlagskriterium "Terminplanung" hat der Bieter mit seinem Erst-Angebot umfassend und aussagekräftig darzustellen, wie er plant, seine Vertragsleistungen bestehend aus Planung und Ausführung der Abbruch-/ Rückbauarbeiten nebst Verwertung / Entsorgung und allen weiteren Vertragsleistungen unter Beachtung der Vertragstermine gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen und unter Berücksichtigung der in der funktionalen Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen vertrags- und termingerecht umzusetzen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung

Für das Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung" (kurz "Planungskonzept") sind vom Bieter mit dem Erst-Angebot aussagekräftige und detaillierte Planunterlagen nebst schriftlichen Erläuterungen zum beabsichtigten Vorgehen beim Abbruch und Rückbau der Bauwerke nebst Verwertung / Entsorgung des Abbruchmaterials vorzulegen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B i.V.m. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B.

Zusätzliche Angaben

Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.

Im Auftragsfall gilt, dass zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) vom Auftragnehmer die CDE-Plattform Project Networld zu nutzen ist, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.

Damit sich gegebenenfalls entstehende Konflikte bei der
Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen
Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudikation Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide
Adjudikationen sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikationen getreten. Der Bieter erklärt sich mit der Teilnahme am Vergabeverfahren sowie der Abgabe seines Erst-Angebots und endgültigen Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Ausschreibung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (zweistufiges Verfahren). Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Bewerber. Die Auswahl erfolgt anhand der bekanntgemachten Eignungs- und Auswahlkriterien und der eingereichten Teilnahmeunterlagen. Nach dem Teilnahmewettbewerbs erfolgt mit den ausgewählten Bewerbern das Verhandlungsverfahren. Das Verhandlungsverfahren besteht aus der Einreichung des Erst-Angebotes, mindestens eines Bieter- und Verhandlungsgespräches sowie der endgültigen Angebotsabgabe. Die Angebotsprüfung und Wertung erfolgt anhand der eingereichten Angebotsunterlagen sowie den bekanntgemachten Zuschlagskriterien.

Vor Erst-Angebotsabgabe hat der Bieter einen Ortstermin mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Ortstermin dient allein der
Besichtigung. Die Zeiträume für die Besichtigungen der Baustelle werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Erst-Angebotsabgabe bekannt gegeben. Für den Besichtigungstermin ist eine Dauer von maximal
75 Minuten angesetzt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das zu gegebener Zeit an die ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform versandte Aufforderungsschreiben zur Erst-
Angebotsabgabe verwiesen.

Die Ausschreibung lief bisher unter der Auftragsbekanntmachung Nr. 736377-2025 vom 06.11.2025. Da kurz nach Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung das gesamte städtische Datennetz der Stadt Ludwigshafen einschließlich der Zentralen Vergabestelle aufgrund eines möglichen Cyberangriffs offline geschaltet werden musste, wird die Ausschreibung mit dieser Auftragsbekanntmachung auf einer neuen Vergabeplattform und einer neuen Frist zur Einrechung der Teilnahmeanträge fortgeführt. Das Vergabeverfahren richtet sich nunmehr ausschließlich nach dieser Auftragsbekanntmachung und den neu veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen. Wegen der Einzel-heiten wird auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bewerberinformation verwiesen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJMDAN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB und ergänzend die Regelung in § 19 EU VOB/A.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Ortsterminen und Angebotsverhandlungen sowie alle übrigen Leistungen der Bewerber aus Anlass dieses Vergabeverfahrens. Abweichendes gilt ausschließlich für die im Zuge der (Erst-) Angebotsabgabe zu bearbeitenden Planungsaufgaben gemäß Zuschlagskriterien "Terminplanung" und "Abbruch-/Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung". Als Entschädigung für den mit der Bearbeitung der Planungsaufgaben verbundenen Aufwand einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte an den Bearbeitungsergebnissen erhalten die Bieter, die ein wertungsfähiges Erst-Angebot sowie ein wertungsfähiges endgültiges Angebot abgeben, vom Auftraggeber eine pauschale Entschädigungssumme von netto EUR 5.000,00. Der Betrag wird fällig 14 Kalendertage nach Beendigung des Vergabeverfahrens und Eingang einer den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber.Dem bezugschlagten Bieter wird neben der vereinbarten Pauschalauftragssumme eine gesonderte Entschädigung nicht gewährt,d.h. die Entschädigung wird auf die Pauschalauftragssumme angerechnet.

Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht.

Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate
Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem
Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung vorzulegen
Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes
107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigenerkl
ärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.2.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen soweit er Bauleistungen und andere Leistungen im Tätigkeitsbereich Abbruch / Rückbau, Verwertung / Entsorgung und Erdarbeiten betrifft unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6b EU Abs.1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.3.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung
nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß
§ 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

Der Netto-Jahresumsatz des Bewerbers, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen im Tätigkeitsbereich Abbruch / Rückbau, Verwertung / Entsorgung betrifft unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 8,0 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bewerbergemeinschaft
werden die Umsätze aller Bewerbergemeinschaftsmitglieder
addiert. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä-
rungen / Nachweise vorzulegen:

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder
des Versicherungsmaklers. Hat der Bewerber eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer
für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft
ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung der Bewerber als Mitglied einer Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall von EUR 5,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 5,0
Mio. für Sach- und Vermögensschäden aufweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Die Betriebshaftpflichtversicherung darf keine "Radius-Klausel" beinhalten, d.h. auch eventuelle Schäden im Radius des Abbruchgebäudes
dürfen nicht von der Deckung ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Sollte sich die Bestätigung, dass keine "Radius-Klausel
vereinbart ist, nicht bereits aus der Versicherungsbestätigung
ergeben, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine solche Bestätigung des Versicherers
/ Versicherungsmaklers nachzureichen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä-
rungen / Nachweise vorzulegen:

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Für die Referenznachweise ist das Formblatt Referenzen und
nicht Ziffer I.4. des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" zu verwenden. Hat der Bewerber passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem
hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht
werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die im Präqualifzierungsverzeichnis hinterlegten Referenzbescheinigungen
auch die Referenzangaben enthalten, die mit dem Formblatt
"Referenzen" abgefragt werden. Die Referenzanforderungen richten
sich ausschließlich nach der Auftragsbekanntmachung. Die Angaben in Ziffer I.4. des Formblattes 107 HVA BStb "Eigenerklärung Eignung" sind
nicht maßgebend.

Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen
erfüllen:
1. Es müssen mindestens 2 vergleichbare
Referenzen vorgelegt werden. Zur Vergleichbarkeit muss die Referenz
den Abbruch/Rückbau von Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanagen einschließlich Verwertung und Entsorgung zum Hauptgegenstand gehabt haben bei einer Auftragssumme
von > netto EUR 2,0 Mio. Eine der beiden Referenzen muss zusätzlich den Abbruch eines Brückenbauwerks aus Spannbeton betroffen
haben.
2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Ist die Referenzleistung
noch nicht abgeschlossen, muss mindestens 50% der Vertragsleistung
bereits erbracht sein.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä-
rungen / Nachweise vorzulegen:

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" -
über die Eignung des zur Leistungserbringung verbindlich zu bennenden
Bauleiters.

Der Bauleiter muss folgende Mindestanforderungen
erfüllen:
Der Bauleiter muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Abbruch / Rückbau mit Verwertung / Entsorgung verfügen.

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:

(a) Die wertungsfähigen Referenzen, d.h. die Referenzen, die die bekannt gemachten Mindestanforderungen einschließlich des Mindestkriteriums "Brückenbauwerk aus Spannbeton" erfüllen
(nachfolgend nur "wertungsfähige Referenzen"), werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 2 oder 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit 4 oder 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 6 oder
mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.

(b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet
und sodann der Durchschnittswert anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. Pro wertungsfähiger Referenz werden maximal 5 Punkte
wie folgt vergeben:

Auftragswert: Die Auftragssumme der wertungsfähigen Referenzleistung lag bei > netto EUR 5,0 Mio. = 1 Punkt, > netto EUR 10,0 Mio = 2 Punkte
Gesamtleistung: Die wertungsfähige Referenzleistung umfasste neben der Ausführung auch die vollständige Planung inklusive Abbruchstatik der kompletten Abbruch-/Rückbauarbeiten einschl. Traggerüsten, Verwertung und Entsorgung und allen weiteren Leistungen = 2 Punkte
Abbruchbedingungen: Die Abbruch- und Rückbauarbeiten der wertungsfähigen Referenzleistung hatten den Abbruch eines Brückbauwerks in innerstädtischer Lage zum Gegenstand = 1 Punkt

Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswerts im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2
Dezimalstellen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Addition der erzielten Punkte aus lit. a und lit. b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung
der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber gemäß § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 5 VOB/A das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitens der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 17 EU VOB/A aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.Ergänzend wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Dokument "Eignungskriterien" verwiesen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
5

Finanzierung

Wegen der finanziellen Vereinbarungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Vertragsbedingungen
verwiesen.

Es wird auf Ziffer 4 und 5 der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gilt §128 Abs. 1 GWB sowie die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung