Verfahrensangaben

HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.01.2026
30.01.2026 10:00 Uhr
30.01.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
07314
Rheinuferstr. 9
67059
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
hause@schulze-hagen.com
+496217273870

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+496131162234
+496131162113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71313200-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Hochstrassen Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; hier: Passive
Schallschutzmaßnahmen - Gutachterliche Leistung nach den Vorgaben der bereits durchgeführten schalltechnischen Berechnung, Erstellung einer STOB.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG), ein Dienstleistungsunternehmen der Stadt Ludwigshafen, ist für die Planung und die Bauabwicklung des Großprojektes "Ersatzneubau der Hochstraße Nord B 44" zuständig. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet von Ludwigshafen.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Neugestaltung der Verkehrsführung im Bereich der B 44, der L 523/Rheinuferstraße sowie der verlegten Stadtbahnlinien 6 und 7/8 wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Dieses Gutachten legt - basierend auf den prognostizierten Lärmauswirkungen der geänderten Verkehrswege - fest, welche Gebäude und Gebäudeteile dem Grunde nach einen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen besitzen. Die dem Planfeststellungsbeschluss beigefügte Tabelle der anspruchsberechtigten Objekte bildet die verbindliche Grundlage der hier beschriebenen Leistungen.

Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die zur vollständigen gutachterlichen Bewertung, zur Erstellung der schallschutztechnischen Objektbeurteilung (STOB) sowie zur Ableitung von Entschädigungsbeträgen erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen. Die Aufzählung ist nicht abschließend; sämtliche zur fachgerechten Umsetzung erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit umfasst.

- Organisation der Objektbegehungen Kontaktaufnahme mit Eigentümern bzw. Berechtigten. Terminvereinbarung und Abstimmung der Begehungsabläufe. Dokumentation der Terminierungen und Korrespondenzen. Erstellung eines Begehungsplans.
- Durchführung der Objektbegehungen Fachgerechte Inaugenscheinnahme der betroffenen Gebäude und Gebäudeteile. Erfassung der bauakustisch relevanten Bauteile (Fenster, Türen, Lüftungen etc.). Prüfung der vorhandenen baulichen Schallschutzsituationen
- Anlegen und Fortschreiben einer Eigentümerakte Anlage einer vollständigen Aktenstruktur je Objekt inklusive aller relevanten Dokumente, Messdaten, Begehungsprotokolle und Kommunikationsunterlagen. Verwaltung und kontinuierliche Fortschreibung während des Projektverlaufs. Sicherstellung einer revisionssicheren Dokumentation.
- Erstellung einer schallschutztechnischen Objektbeurteilung (STOB) Auswertung der Objektbegehungen und der Grundlagen aus dem Schallschutzgutachten des Planfeststellungsverfahrens. Festlegung der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen je Objekt und Gebäudeteil nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses sowie relevanter technischer Regelwerke (z. B. 16. BImSchV). Darstellung der Maßnahmen in textlicher, tabellarischer und bauteilbezogener Form. Ableitung der schallschutztechnischen Anforderungen (z. B. erforderliche Schalldämmmaße). Zusammenstellung der Ergebnisse in einer prüffähigen STOB.
- Berechnung und Festlegung des Entschädigungsbetrages Bewertung der ermittelten passiven Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich der entschädigungsfähigen Kosten. Berechnung der Entschädigungsbeträge gemäß den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sowie den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses. Dokumentation der Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse in nachvollziehbarer Form. Erstellung eines prüffähigen Entschädigungsnachweises je Objekt.
- Dokumentationspflichten Erstellung einer vollständigen Abschlussdokumentation aller durchgeführten Leistungen als Nachweis für die Planfeststellungsbehörde. Strukturierte Zuordnung aller Unterlagen zu den Eigentümerakten. Bereitstellung der Ergebnisse in digitaler und - sofern gefordert - analoger Form.
- Nebenleistungen Teilnahme an projektbezogenen Abstimmungs- und Koordinierungsterminen. Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber. Erfüllung datenschutzrechtlicher und organisatorischer Vorgaben.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsutnerlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
18

Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der abnahmereifen Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistungen. Daran ändert auch die Angabe zu den "maximalen Verlängerungen" nichts, handelt es sich bei der Angabe doch nur um eine systembedingte Eintragung, die für die Vertragslaufzeit nicht relevant ist.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
67065
Ludwigsfahen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotssumme

Angebotssumme brutto gemäß Angebotsschreiben unter Berücksichtiung eines ggfs. gewährten Nachlasses gemäß Angebotsschreiben.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß § 2 VOL/B.

Zusätzliche Angaben

Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen.

Im Auftragsfall gilt, dass zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) vom Auftragnehmer die CDE-Plattform Project Networld zu nutzen ist, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.

Damit sich gegebenenfalls entstehende Konflikte bei der
Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen
Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudikation Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide
Adjudikationen sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikationen getreten. Der Bieter erklärt sich mit der Teilnahme am Vergabeverfahren sowie der Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM596

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht.

Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate
Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem
Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.

Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch.

Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 55 VgV. Die elektronische Öffnung kann auch durch einen beratenden Verfahrensbetreuer des Auftraggebers unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung.

Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
"Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben
mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen:
Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen:
Eigenerklärung zum durschnittlichen spezifischen Jahresnettoumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betraf unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblatts LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eingetragen ist, erbracht werden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mit dem Angebot sind folgende Erklä-
rungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen:

Nachweis einer Berufshatfpflichtpflichtversicherung
durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder
des Versicherungsmaklers. Hat der Bieter eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung der Bieter als Mitglied einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall von EUR 1,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 500.000,00 Mio. für Sach- und Vermögensschäden aufweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen.

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mit dem Angebot sind folgende Erklä-
rungen / Nachweise vorzulegen:

Zur Beurteilung der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens zwei Referenzen vorzulegen, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Jede Referenz muss nachvollziehbar darstellen, dass folgende Leistungsinhalte erbracht wurden: - schallschutztechnische Objektbeurteilung - Prüfung und Bewertung des Anspruchs auf passiven Schallschutz - Berechnung der hieraus resultierenden Entschädigungszahlungen.

Mindestens eine der beiden Referenzen muss sich auf o.g Leistungen innerhalb eines öffentlichen Genehmigungsverfahren beziehen und die dort erforderlichen schalltechnischen Untersuchungen bzw. Bewertungen umfasst haben.

Darüber hinaus muss mindestens eine der beiden eingereichten Referenzprojekte nachweislich durch den benannten Projektleiter des Bieters persönlich geleitet bzw. maßgeblich erbracht worden sein. Dies ist vom Bieter durch eine entsprechende Darstellung im Referenznachweis eindeutig kenntlich zu machen.

Die Referenzen sind jeweils mit folgenden Angaben einzureichen: - Projektbezeichnung - Auftraggeber/Leistungsempfänger - Leistungszeitraum - Projektumfang sowie Rolle und Verantwortungsbereich des benannten Projektleiters.

Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Finanzierung

Wegen der finanziellen Vereinbarungen wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Vertragsbedingungen
verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung