Das neue Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 1.320 m², bestehend aus Kellergeschoss (teilunterkellert), Erdgeschoss, Obergeschoss 1 und Obergeschoss 2 (Technikzentrale) und wird am verbliebenen Bestandsgebäude angeordnet. Sämtliche elektrischen Anlagen werden neu installiert.
Anlagen der KG 440, bestehend aus:- Einspeisung aus dem 400-V-Netz auf die Gebäudehauptverteilung mit einer Wandlermessung 500 A- 7 Unterverteilungen als Standschränke- Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage- PV-Anlage mit ca. 40 kWp und Speicher mit ca. 66 kWh- ca. 170 Installationsgeräte (unter Putz und auf Putz)- 3 Rufsets für Behinderten-WC"s- KNX-Steuerungssystem zum Schalten/Dimmen der Beleuchtung, Schalten von Verbrauchern und zur Jalousiesteuerung- Kabelverlegung auf ca. 340 m Kabel- und Weitspannrinne, sowie Steigetrassen- Estrichüberdecktes Unterflurkanalsystem mit ca. 37 Bodendosen- ca. 18.000 m Installationsleitungen und ca. 2.000 m Kabel- Beleuchtungssteuerung mit Tastern und Bewegungs-/Präsenzmeldern- ca. 315 Leuchten der Allgemeinbeleuchtung- ca. 240 Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung- Blitzschutzanlage und Überspannungsschutz
Anlagen der KG 450, bestehend aus:- 3 IP-Wechselsprechanlagen mit Video- Vorbereitende Tätigkeiten für Bühnenbeleuchtung und Tontechnik- Brandmeldeanlage der Kategorie 1 mit Aufschaltung auf die Feuerwehr, bestehend aus: 1 Zentrale mit ca. 120 Meldern, 7 Busleitungsringen, 1 RAS-System, 50 Sirenen, 6 RWA-Anlagen und dem Leitungsnetz- Dienstneutrales Datennetz, bestehend aus: 1 Datenschrank mit 42 HE für ca. 140 Ports Cat.6A und dem Leitungsnetz- ca. 2.100 m Fernmeldeleitungen
Besondere Hinweise:- Bebauung innerstädtisch - Das Einrichten der Baustelle ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf Preis/Gewichtung: 100 Prozent
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
PräqualifizierungPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.