Im Rahmen der geplanten Erneuerung der Stadthalle Zeulenroda ist nach erfolgtem Abbruch und Rückbau der bestehenden Gebäudeteile die Baustelleneinrichtung für die nachfolgenden Arbeiten im Bereich Tief- und Hochbau erforderlich.
Komplette Baustelleneinrichtung für die Gesamtmaßnahme:- ca. 300m Bauzaun gesichert, h=2,00m aufstellen, vorhalten und räumen- 3 Stck. mobile Bauzauntore, h=2,00m, B=7,00m- komplette Verkehrssicherung mit Verkehrszeichenplan, Verkehrszeichen, Warnleuchten- Sanitärcontainer Grundcontainer + Zusatzcontainer- Schutzmaßnahme Baustellenzufahrt bitumenhaltige Tragdeckschicht ca. 35 m2,- Baustromanlage mit Grundanschluss, Einzel- und Gruppenverteiler- Verkabelung und Baubeleuchtungsanlage- Bauwasseranschluss mit Anschlussstellen + Nebenstellen
Besondere Hinweise:- Bebauung innerstädtisch - Das Einrichten der Baustelle ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.
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Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
PräqualifizierungPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eineEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlagen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.