Gegenstand der Leistung ist der vollständige Abbruch und Rückbau der oberirdischen und ggf. unterirdischen Gebäudeteile der ehemaligen Stadthalle sowie der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Baustoffe. Die Gebäude sind in massiver Bauweise errichtet und gliedern sich in folgende Bauteile:
- Bauteil 2 - Restaurant: 3.200 m³ umbauter Raum
- Bauteil 4 - Küche: 1.600 m³ umbauter Raum
- Bauteil 5 - Saal: 5.300 m³ umbauter Raum
- Bauteil 6 - Bühnenhaus: 3.800 m³ umbauter Raum
- Bauteil 7 - Kegelbahn: 930 m³ umbauter Raum
Zusätzlich ist eine ehemalige Trafostation mit ca. 195 m³ umbautem Raum vollständig zurück zu bauen.
Die Baukonstruktion umfasst:
- Ziegelmauerwerk in tragenden und nicht tragenden Wänden
- Stahlbetonbauteile, wie Decken, Stützen, Fundamente und Treppenanlagen
- Holzbalkendecken in verschiedenen Gebäudeteilen
- Betonhohlsteindecken auf Stahlträgern
- Stahlstützen und Träger in verschiedenen Dimensionen als tragende Bauteile
- Dachkonstruktion des Hauptsaals aus Stahlfachwerkbindern
Technische Einbauten: Es sind auch Großgeräte zu demontieren und zu entsorgen:
- Zwei Heizkessel sowie entsprechende Bauteile der Heizanlage im Technikbereich
- Zwei Öltransformatoren (ölfrei)
- Ein Lüftungsgerät sowie entsprechende Leitungen auf dem Dach von Bauteil 2 (Restaurant)
Außenanlagen:
- Rückbau einer straßenseitigen Rampenanlage
- Anschneiden und teilweiser Rückbau bestehender Straßenbeläge aus Asphalt und Betonpflaster entlang der Gebäudekanten
- Verfüllung und fachgerechte Verdichtung aller im Zuge der Abbrucharbeiten entstehenden Gräben und Gruben
Schadstoffbelastungen: Laut vorliegendem Schadstoffkataster bestehen zwei lokal begrenzte PAK-Belastungen in Bodenabdichtungen:
- Bauteil 2 - Restaurantbereich
- Bauteil 6 - Bühnenhaus: Diese Bereiche sind gesondert zu behandeln. Die PAK-haltigen Materialien sind gemäß TRGS 524 und LAGA M23 fachgerecht auszubauen, zu verpacken und zu entsorgen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind umzusetzen.
Besondere Hinweise:
- Die Gebäude sind vollständig entkernt
- Der Rückbau erfolgt unter Berücksichtigung statischer Gegebenheiten und angrenzender Bebauung
- Es sind geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bauteile, Staub- und Lärmemissionen sowie gegen Erschütterungen zu treffen
- Der Einsatz von Abbruchgeräten ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen
Entsorgung und Recycling:
- Baustoffe sind sortenrein zu trennen und gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu entsorgen
- Wiederverwertbare Materialien (z. B. Ziegel, Betonbruch) sind nach Möglichkeit aufzubereiten
- Für alle Abfallarten sind Entsorgungsnachweise zu führen
- Eine Fotodokumentation des Rückbaus ist zu erstellen
Sicherheitsmaßnahmen:
- Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften
- Absicherung der Baustelle gegen unbefugten Zutritt
- Schutzmaßnahmen für angrenzende öffentliche Verkehrsflächen und Nachbargebäude
Rechtliche Grundlagen: Die Leistung erfolgt auf Basis der VOB/C DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" sowie unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes.