1. Allgemeines
Die Mole des Gondelhafens in Friedrichshafen muss erneuert werden. Dies soll im Rahmen der Neugestaltung Uferpromenade erfolgen.
Die Gestaltung der neuen Mole soll sich an der alten Mole orientieren. Die Mole soll barrierefrei und öffentlich begehbar sein (Mindestbreite rd. 2,50 m) und am Ende in einem attraktiven Endpunkt (z. B. Platzfläche) enden. Einen ringförmigen Anschluss der Mole an die Seestraße/ Bereich Hafeneinfahrt ist nicht gewünscht.
Außerdem sollen die gestalterischen Belange Berücksichtigung finden, indem Planungsleistungen für Freianlagen ausgeschrieben werden sollen.
2. Bautechnische Details
Die derzeitige Außenmauer der Gondelhafenmole ist so sehr geschädigt, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Sie soll daher neu errichtet werden.
Die Baugrundverhältnisse und der Zustand der bestehenden Molemauer am Gondelhafen wurden bereits in einem geotechnischen und abfalltechnischen Bericht ausführlich untersucht. Die Bestandsmauer ist flach, auf einer Kote von 391,0 m NHN gegründet und nicht ausreichend standsicher.
Der Baugrund setzt sich wie folgt zusammen:
- See- und Beckenablagerungen
- Geschiebemergel
- Glazial belastete Beckensedimente
Um eine ausreichende Standsicherheit zu erhalten ist eine Gründung auf dem Geschiebemergel bzw. den glazial vorbelasteten Beckensedimenten notwendig.
Als Gründungsvariante kommen entweder Brunnengründungen oder eine Gründung mit Mikropfählen in Betracht. Beide Varianten sind ungefähr gleich teuer. Die Art der Gründung wird dann in der weiteren Planung in Leistungsphase 2, Vorplanung, im Variantenvergleich festgelegt.
Als Verbau werden voraussichtlich Spundwände gerammt.
Um den Eingriff in den See zu minimieren hat das Amt für Wasser- und Bodenschutz die Vorgabe getroffen, dass der untere Teil der Hafenmole, der mit Seegrund und Wasser in Kontakt ist, keine größeren Ausmaße haben darf als der Bestand. Lediglich an der Bauwerkskrone gäbe es somit bei der Gestaltung der begehbaren Mauerkrone etwas mehr Flexibilität und man könne diese auskragen lassen. Der Hafenbetrieb sowie die Lie-geplätze der Boote dürfen hierdurch jedoch auch nicht beeinträchtigt werden. Eine Veranschaulichung einer Gestaltung ist in der Anlage beigefügt.
3. Zeitplan
2026 VgV Verfahren europaweite Ausschreibung Ing.-Leistungen
2027 Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung (Wasserrechtsverfahren), Baubeschluss
2028 Ausschreibung und Baubeginn im Herbst
Vorgabe ist eine Bauzeit zwischen Oktober und April, so dass der Hafen im Frühjahr/Sommer nutzbar ist. Der Bietende soll sich Gedanken machen, wie die Arbeiten zeitlich abgewickelt werden können. Können diese in einem Winter abgeschlossen werden?