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Verfahrensangaben

Labordiagnostische Untersuchungen in den JVA des Landes BW

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.03.2026
16.03.2026 12:00 Uhr
16.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
+49 711 335010
Schillerplatz 4
70173
Stuttgart
Deutschland
DE111
poststelle@jum.bwl.de
+49 711 335010

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Ax Vergaberecht
0049 6223 868 8613
L7, 7a
68161
Mannheim
Deutschland
DE126
mail@ax-vergaberecht.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
+49 721926-8730
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85145000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Labordiagnostische Untersuchungen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg. Der Auftragnehmer übernimmt die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen, für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.
Ausgenommen hiervon sind:
- labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können,
- eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können.
Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, wird nicht vereinbart. Die Aufstellung der Laborleistungen im Jahr 2024 (Anlage 6_Laborleistungen 2024) ist daher beispielhaft als Information zu betrachten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer übernimmt auf Basis einer abzuschließenden Rahmenvereinbarung die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen für die Justizvollzugsanstalten und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ausgenommen hiervon sind: labormedizinische Untersuchungen, die anstaltsintern vorgenommen werden können und eilige labormedizinische Untersuchungen, die aus Zeitgründen nicht in den Vertragslaboren durchgeführt werden können. Die Laboruntersuchungen - insbesondere zum Nachweis unerlaubter Substanzen - unter Anwendung von Urinmarkern sollen in einem eigenen Verfahren vergeben werden, das allerdings noch einiger Vorarbeiten bedarf. Die Leistungen im Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung zur Vergabe beschrieben.

Laufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2029,
Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.2029 bis 30.06.2030.

Der Auftragswert liegt für die Grundlaufzeit von 3 Jahren bei geschätzt 4.500.000 Euro, dieser Schätzung liegen folgende Überlegungen zu Grunde: Der Jahresbetrag für 2024 lag bei ca. 1.000.000 Euro, auf der Basis des Rahmenvertrags aus 2021. Insgesamt wurden jährlich Laborleistungen in Höhe von rd. 2.000.000 Euro (2024: 1.913.296,18 Euro; 2025: 2.045.901,08 Euro) bezogen. Diese Summe umfasst auch Leistungsbezüge außerhalb des Rahmenvertrags von 2021; z.B. beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Mit dem neuen Rahmenvertrag sollen keine regelmäßigen Leistungsbezüge beim Landesgesundheitsamt erfolgen. Dies kann sich erhöhend auf den Auftragswert auswirken. Eine mögliche Minderung des Auftragswerts kann sich durch eine verstärkte Diagnostik der TBc durch Röntgen ergeben. Diese wird Seitens der Medizin favorisiert und würde zu eine ggf. deutlichen Verringerung der zahlenmäßig stark vertretenen einschlägigen Laboruntersuchungen führen. In der Abwägung der verschiedenen Faktoren wird ein durchschnittlicher jährlicher Auftragswert von 1.500.000 Euro geschätzt; mithin bezogen auf die Grundlaufzeit insgesamt 4.500.000 Euro (im Falle der möglichen Verlängerung insgesamt 6.000.000 Euro).

Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart.

Der Umfang der Leistung bestimmt sich nach dem von den einzelnen Justizvollzugsanstalten / dem Justizvollzugskrankenhaus innerhalb der Ausführungsfrist tatsächlich benötigten Bedarf. Die Erfüllung von Mindestauftragswerten, anstaltsseitig wie auch für den gesamten Bedarf, für den Einzelfall wie auch für bestimmte Zeitabschnitte, können hieraus nicht abgeleitet werden. Mindestauftragswerte werden nicht vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt im Übrigen die gesamten von den Justizvollzugsanstalten im Rahmen dieses Leistungsvertrages in Auftrag gegebenen labormedizinischen Untersuchungen. Der Gesamtjahresbedarf im Jahr 2024 betrug ca. 1.000.000 Euro (Brutto).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Verlängerungsoption einmalig 1 Jahr: 01.07.29 bis 30.06.2030.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stuttgart, Stadtkreis
Deutschland
DE111

Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg und das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste (preislich günstigste) Angebot erteilt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MELQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Vergabe findet die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Es gelten die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten zusätzlichen Bedingungen.

Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig.

Die Rahmenvereinbarung ermöglicht Einzelabrufe über die zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen oder sonst erforderlichen labormedizinischen Untersuchungen durch die bezugsberechtigten Stellen des Auftraggebers (Bezugsberechtigte). Die Rahmenvereinbarung darf ausschließlich durch die Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Als Auftragnehmer eines Einzelabrufs kommt nur dasjenige Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelauftrages Vertragspartei der Rahmenvereinbarung ist, in Betracht. Grundlage eines jeden Einzelauftrages stellen die Inhalte der Rahmenvereinbarungen sowie deren Anlagen (wie etwa das Rahmenvertragsangebot) dar also insbesondere Angaben zu Preisen, Angabe der Bezugsberechtigten sowie die Regeln für die Vergabe von Einzelaufträgen. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird durch die Vergabe von Einzelaufträgen ausgelöst. Der Ab-lauf des Abrufes der Einzelaufträge richtet sich nach der Beschreibung in der Rahmenvereinbarung. Bei der gegenständlichen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) können und wer-den die Bezugsberechtigten im Bedarfsfall in Textform Einzelaufträge erteilen. Hierzu verwenden sie ein Muster. Das Labor liefert Blanko-Laboranforderungsscheine ( "Einzelabruf" der Rahmenvereinbarung). Das Labor liefert Etiketten-Sätze mit jeweils ca. 8 zueinander gehörigen Barcode-Aufklebern. Für eine Blutentnahme wird auf dem Blanko-Anforderungsschein markiert, welche Untersuchungen erfolgen sollen. Der Anforderungsschein wird mit den Patientendaten versehen, sowie mit dem ersten Barcode-Aufkleber eines Satzes. Die zugehörigen Probenröhrchen werden mit den weiteren Barcode-Aufklebern aus demselben Satz versehen. Der Anforderungsschein wird mit den Röhrchen zusammen zum Transport gegeben. Die Barcodes der Etiketten-Sätze mit einer Anstaltskennung versehen und fortlaufend. Abweichende Verfahrensweisen sind zulässig, wenn sie denselben Zweck der eindeutigen Zuordnung von Proben zu Anforderungsscheinen und zu Patienten erfüllen; die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Materialien und Geräte stellt der Bieter unentgeltlich.

Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, entsprechend § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf und wird erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden.

Eine Bekanntmachungspflicht der Einzelauftragsvergabe besteht nicht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

72
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Vergabeplattform

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins fehlenden, nicht als zwingend vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können, sofern keine gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen, bis zum Ablauf einer von der Kontaktstelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Ob eine Nachforderung erfolgen wird, entscheidet die Vergabestelle nach Ermessen.
Die (Anlage 3_Checkliste) dient rein zur Orientierung. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der darin aufgeführten einzureichenden Unterlagen übernommen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens 1.000.000 Euro.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. Der Umsatz mit einer Geschäftstätigkeit, die dem Leistungsprofi des Auftragsgegenstands enzspricht, muss mindestens 1.000.000 Euro pro Jahr betragen haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage 9 zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
- Projektbezeichnung,
- Leistungszeit von/bis,
- Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang,
- Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und
Telefonnummer.
Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die ein ähnliches Leistungsprofil des Auftragsgegenstands dieser Ausschreibung aufweisen und einen in etwa vergleichbaren Schwierigkeitsgrad vorweisen.
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbrinung eingesetzt werden und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass das Labor die für labormedizinische Untersuchungen erforderlichen deutschen Ringversuchs-Zertifikate besitzt bzw. zu erwerben beabsichtigt. Dem Auftraggeber sind auf Verlangen kostenlos Kopien der Zertifikate vorzulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis, dass dem Labor eine gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189 (aktuell DIN EN ISO 15189:2024-08) erteilt wurde durch Vorlage des Zertifikats.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung