Unterstützung, Beratung, Planung und Administration der virtuellen ServerinfrastrukturUnterstützung, Beratung, Planung und Administration von Microsoft Produkten, Server und Clients, inkl. Microsoft 365 / Exchange / Azure / Intune etc.Unterstützung, Beratung, Planung und Administration von Citrix ProduktenUnterstützung, Beratung, Planung und Administration des Netzwerkes und der NetzwerksicherheitTechnische Unterstützung (Help- bzw. Service-Desk) 9x5
Leistungsbeschreibung: IT-Dienstleistungsunterstützung
Dokumentation und Pflege
Der Auftragnehmer dokumentiert zu Beginn des Vertrages, die zu unterstützende Systemlandschaft. Die Dokumentation dient als Basis aller folgenden Arbeiten und ist vom Auftragnehmer selbstständig zu pflegen und fortzuführen.Aus der fortgeführten Dokumentation sollen alle relevanten Arbeiten und Änderungen an den zu pflegenden Systemen eindeutig und klar erkenntlich sein.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Wissenstransfer an die internen Administratoren des Auftraggebers sicherzustellen, insbesondere bei Änderungen, Updates oder Einführung neuer Systeme.Alle Tätigkeiten müssen im Einklang mit den IT-Sicherheitsrichtlinien des Auftraggebers und gelten-den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) erfolgen.Ein monatlicher Kurzbericht über erbrachte Leistungen, offene Punkte und Verbesserungsvorschläge ist vorzulegen.
Ermittlung des Preises (P)In dem Preisblatt sind die Preise für- Stundensatz nach Aufwand (geschätzt circa 24 Stunden pro Monat)- Anfahrts-Pauschale und- Kosten für Hotline einzutragen.Bei der Preisermittlung werden die in den zuvor aufgelisteten Kategorien genannten Preise mittels fiktiver Mengenangaben auf das Jahr hochgerechnet und anschließend miteinander addiert, um eine angemessene Preisbewertung zu ermöglichen. Die Summe wird dann in das Feld "P" der Gesamt-Bewertungsmatrix eingetragen.Ermittlung der Leistung (L)Das Preis- und Datenblatt wird vom Bieter entsprechend ausfüllt. Die ermittelten Gesamtpunkte ergeben dann die Leistungspunktzahl (L).
In dem Preisblatt sind die Preise für- Stundensatz nach Aufwand (geschätzt circa 24 Stunden pro Monat)- Anfahrts-Pauschale und- Kosten für Hotline einzutragen.Bei der Preisermittlung werden die in den zuvor aufgelisteten Kategorien genannten Preise mittels fiktiver Mengenangaben auf das Jahr hochgerechnet und anschließend miteinander addiert, um eine angemessene Preisbewertung zu ermöglichen. Die Summe wird dann in das Feld "P" der Gesamt-Bewertungsmatrix eingetragen.
Das Preis- und Datenblatt wird vom Bieter entsprechend ausfüllt. Die ermittelten Gesamtpunkte ergeben dann die Leistungspunktzahl (L).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabeplattform
Der Auftraggeber schließt die Nachforderung nicht aus, um ggf unvollständige Angebote vervollständigen lassen zu können. Die Angebote werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob der Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor-zulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. 2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. Der Umsatz mit einer Geschäftstätigkeit, die dem Leistungsprofil des Auftragsgegenstands entspricht, muss mindestens das Zweifache des geschätzten Auftragswerts erreichen.
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage 11 zum Angebot mit folgendem Aufbau: - Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, - Projektbezeichnung, - Leistungszeit von/bis, - Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang, - Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, die ein ähnliches Leistungsprofil des Auftragsgegenstands dieser Ausschreibung aufweisen und einen in etwa vergleichbaren Schwierigkeitsgrad vorweisen. Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird.