Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von GP-Planungsleistungen für die Sanierung des Freibads Morbach.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von GP-Planungsleistungen für die Sanierung des Freibads Morbach. Die Sanierung ist notwendig, um das Bad technisch und energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Der Gemeinderat in Morbach hat im November 2024 die Weichen für die Sanierung des örtlichen Freibads gestellt. Das Konzept sieht eine umfassende technische und bauliche Erneuerung vor, wobei der Freizeitcharakter erhalten bleiben soll. Der Gemeinderat hat den vorgelegten Entwurf zur Sanierung begrüßt und beschlossen, auf dessen Grundlage einen Sportförderantrag beim Landkreis Bernkastel-Wittlich zu stellen. Die Sanierung ist als "Generalsanierung" geplant. Geplant sind unter anderem die Erneuerung der Becken, die Sanierung der Filtertechnik und Anpassungen bei den Rutschen und dem Fünf-Meter-Turm.Nach intensiver Diskussion wurde das Konzept einstimmig angenommen, um die notwendigen Fördermittel zu beantragen.Der Kreisausschuss hat im Sommer 2025 die Generalsanierung im Rahmen der Sportstätten-Förderung ("Goldener Plan") eingeplant. Die Haushaltsplanungen für 2026 sind abgeschlossen, die Haushaltsgenehmigung liegt vor. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere den Entwurf des GP-Planervertrages verwiesen.
Wegen der Zuschlagskriterien nebst Unterkriterien, Gewichtung und Bewertung wird auch auf das Dokument "Zuschlagskriterien" verwiesen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Zu beachten ist allerdings, dass vorgelegte Eignungsnachweise die zwar vollständig sind, nicht aber den inhaltlichen Anforderungen gemäß der Auftragsbekanntmachung entsprechen, nicht nachgebessert und deshalb auch nicht nachgefordert werden können.
Für jede vom Bewerber angeführte Referenz ist ein gesondert ausgefülltes Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" nebst Anlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
Anzahl der wertungsfähigen vergleichbaren Referenzen als GP.
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer NRW über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer NRW nachweist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 5,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Umsatz insgesamt
Umsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen
Anzahl Mitarbeiter insgesamt
Anzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich